...zusammen mit vielen Versen und Berichten, von denen wir einige an anderer Stelle erwähnen werden, so Gott, der Erhabene, will. [Was den Konsens betrifft, so] (7) ist sich die Gemeinschaft über die Verpflichtung von fünf Gebeten am Tag und in der Nacht einig.
Abschnitt: Die vorgeschriebenen Gebete sind fünf am Tag und in der Nacht. Es gibt keinen Dissens unter den Muslimen über ihre Verpflichtung, und nichts anderes ist verpflichtend, außer aufgrund eines äußeren Umstandes wie eines Gelübdes oder Ähnlichem. Dies ist die Meinung der meisten Gelehrten. Abū Ḥanīfa sagte: Das Witr-Gebet ist verpflichtend; aufgrund dessen, was vom Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - überliefert wurde, dass er sagte: "Gott hat euch ein Gebet hinzugefügt, und das ist das Witr" (8). Dies impliziert seine Verpflichtung. Und er - Friede sei auf ihm - sagte: "Das Witr ist ein Recht". Überliefert von Ibn Mājah. (9) Unser Beweis ist; was Ibn Shihāb von Anas bin Mālik überlieferte, der sagte: Der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: "Gott legte meiner Gemeinschaft fünfzig Gebete auf", dann erwähnte er den Hadith, bis er sagte: "Dann kehrte ich zu meinem Herrn zurück, und Er sagte: Es sind fünf, und sie zählen wie fünfzig; das Wort bei Mir wird nicht abgeändert." Übereinstimmend überliefert. (10) Und von ʿUbāda bin al-Ṣāmit
= al-Baqara {Und kämpft gegen sie, bis keine Verfolgung mehr da ist und die Religion für Gott ist}, aus dem Buch der Exegese (Tafsir). Sahih al-Bukhari 1/8, 9, 6/32. Und Muslim, im Kapitel über die Erläuterung der Säulen des Islam und seiner gewaltigen Stützen, aus dem Buch des Glaubens. Sahih Muslim 1/45. Und al-Tirmidhi, im Kapitel über das, was bezüglich der Aussage "Der Islam wurde auf fünf (Säulen) erbaut" überliefert wurde, aus den Kapiteln über den Glauben. 'Aridat al-Ahwadhi 10/74. Und al-Nasa'i, im Kapitel über die Anzahl der Säulen, auf denen der Islam erbaut wurde, aus dem Buch des Glaubens. al-Mujtaba 8/95. Und Ibn Maja, im Kapitel über den Glauben, aus der Einleitung. Sunan Ibn Maja 1/24. Und Imam Ahmad, im Musnad 2/26, 120, 143.