Dies ist mit einer Ergänzung verbunden, und die Ergänzung durch eine vertrauenswürdige Person ist annehmbar. Von Abū Qatāda wird überliefert, dass sie sich mit dem Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – befanden und schliefen, bis die Sonne aufging. Da sagte der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –: „O Bilāl, steh auf und rufe die Menschen (24) zum Gebet.“ Dies ist übereinstimmend überliefert (25), und ʿImrān ibn Ḥuṣayn überlieferte es ebenfalls. Er sagte: Er befahl Bilāl, und er rief den Adhān, dann beteten wir zwei Rakʿāt; dann befahl er ihm, und er vollzog die Iqāma, und wir beteten. Dies ist übereinstimmend überliefert (26). Unsere Argumentation gegenüber Abū Ḥanīfa stützt sich auf die Hadithe von Ibn Masʿūd und Abū Saʿīd (27) sowie darauf, dass das zweite der nachzuholenden Gebete ein Gebet ist, für dessen vorheriges Gebet bereits der Adhān gerufen wurde. Es ähnelt also dem zweiten Gebet der zusammengelegten Gebete, und ihre Analogie wird dadurch entkräftet.
Abschnitt: Wenn jemand zwei Gebete zur Zeit des ersten zusammenlegt, ist es empfohlen, für das erste den Adhān zu rufen und die Iqāma zu vollziehen, und danach die Iqāma für das zweite zu vollziehen. Wenn er sie zur Zeit des zweiten zusammenlegt, dann sind sie wie die versäumten Gebete; der Adhān ist für sie nicht nachdrücklich gefordert, weil das erste der beiden außerhalb seiner Zeit gebetet wird und dem zweiten ein Gebet vorausgeht. Wenn er sie mit einer einzigen Iqāma zusammenlegt, so ist das unbedenklich. Abū Ḥanīfa sagte bezüglich der zusammengelegten Gebete: Er vollzieht keine Iqāma für das zweite; denn Ibn ʿUmar überlieferte, dass er mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – das Abend- (Maġrib) und das Nachtgebet (ʿIšāʾ) in Muzdalifa mit einer einzigen Iqāma betete (29). Dies ist authentisch. Mālik sagte: Er ruft den Adhān für das erste und das zweite und vollzieht die Iqāma; denn das zweite von ihnen ist ein Gebet, für das der Adhān legitimiert ist, und es wird in seiner Zeit verrichtet.
(24) Im Ṣaḥīḥ al-Buḫārī: „die Menschen“. (25) Überliefert von al-Buḫārī in: „Bāb al-aḏān baʿda ḏahāb al-waqt“ aus dem „Kitāb Mawāqīt al-ṣalāt“, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 1/154. Und von Muslim in: „Bāb qaḍāʾ al-ṣalāt al-fāʾita wa-istiḥbāb taʿǧīl qaḍāʾihā“ aus dem „Kitāb al-Masāǧid“, Ṣaḥīḥ Muslim 1/472-474. Und von Ibn Māǧa in: „Bāb man nāma ʿan al-ṣalāt aw nasīhā“ aus dem „Kitāb al-ṣalāt“, Sunan Ibn Māǧa 1/228. Der Wortlaut stammt von al-Buḫārī. (26) So erwähnte es der Autor. Es steht nicht so im Ṣaḥīḥ al-Buḫārī; bei Muslim in „Bāb qaḍāʾ al-ṣalāt al-fāʾita...“ usw. aus dem „Kitāb al-Masāǧid“ steht es mit einem anderen Wortlaut. Siehe: Ṣaḥīḥ Muslim 1/474-476. Ebenso überliefert von Abū Dāwūd in: „Bāb man nāma ʿan ṣalāt aw nasīhā“ aus dem „Kitāb al-ṣalāt“, Sunan Abū Dāwūd 1/105. Und von Imam Aḥmad im „al-Musnad“ 4/431, 444. (27) Im Original: „und es überlieferte Abū Saʿīd“. Die Hadithe von Ibn Masʿūd und Abū Saʿīd wurden bereits auf den Seiten 74-76 erwähnt. (28) In (M): „wa-qad“. (29) Überliefert von Abū Dāwūd in: „Bāb al-ṣalāt bi-ǧamʿ“ aus dem „Kitāb al-Manāsik“, Sunan Abū Dāwūd 1/448. Und von al-Nasāʾī in: „Bāb al-iqāma liman ǧamaʿa bayn al-ṣalātayn“ aus dem „Kitāb al-Aḏān“, und in: „Bāb al-ǧamʿ bayn al-ṣalātayn bil-muzdalifa“ aus dem „Kitāb al-Manāsik“, al-Muǧtabā 2/14, 15, 5/210. Und von Imam Aḥmad im „al-Musnad“ 2/18, 33, 34, 56, 59, 62, 78, 152.