128 – Problem: Er sagte: "Er lässt seine Finger dabei auf seinen Ohren geschlossen."
Das bei Ahmad Bekannte ist, dass er seine Finger in seine Ohren steckt, und dies ist die gängige Praxis bei den Gelehrten. Sie halten es für empfehlenswert, dass der Muezzin seine Finger in seine Ohren steckt, genau wie (1) al-Tirmidhī es sagte, aufgrund dessen, was Abū Ǧuḥayfa (2) überlieferte: Bilāl rief den Adhān und legte seine Finger in seine Ohren. Dies ist vereinbart (muttafaq ʿalayh) (3). Von Saʿd (4), dem Muezzin des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – Bilāl befahl, seine Finger in seine Ohren zu stecken, und sagte: "Es verstärkt deine Stimme (5)." Abū Ṭālib (6) überlieferte von Ahmad, dass er sagte: "Es ist mir lieber, dass er seine Hände auf seine Ohren legt, gemäß dem Hadith von Abū Maḥdhūra (7)." Er schloss seine vier Finger und legte sie (8) auf seine Ohren. Abū Ḥafṣ (9) berichtete von Ibn Baṭṭa, dieser sagte: "Ich fragte Abū al-Qāsim al-Khiraqī nach der Art und Weise dessen? Er zeigte es mir mit beiden Händen, indem er seine Finger auf seine Handflächen schloss und sie auf seine Ohren legte." Der Qāḍī argumentierte dafür mit dem, was Abū Ḥafṣ mit seiner Überlieferungskette von Ibn ʿUmar überlieferte, dass dieser, wenn er einen Muezzin entsandte, zu ihm sagte: "Schließe deine Finger mit deinen Handflächen und halte sie geschlossen auf deine Ohren.", und mit dem, was Imam Ahmad von Abū Maḥdhūra überlieferte, dass er seine Finger schloss. Ersteres ist authentischer aufgrund der Korrektheit des Hadith und dessen Bekanntheit bei (10) den Gelehrten (11). Welche Art er auch immer tut, es ist gut, und wenn er es ganz unterlässt, ist es ebenfalls kein Problem.
(1) Weggefallen in M. (2) In den Manuskripten steht "Abū Ḥanīfa", dies ist eine Entstellung. Al-Tirmidhī sagte: "Abū Ǧuḥayfas Name ist Wahb ibn ʿAbd Allāh al-Suwāʾī." (3) Überliefert von al-Bukhārī in: "Bāb hal yatatabbiʿ al-muʾaḏḏin fāhu hahunā wa-hahunā wa-hal yaltafit fī al-aḏān", aus dem "Kitāb al-Aḏān", Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/163. Und von Muslim in: "Bāb sutrat al-muṣallī", aus dem "Kitāb al-Ṣalāh", Ṣaḥīḥ Muslim 1/360. Und von al-Tirmidhī – der Wortlaut ist von ihm – in: "Bāb mā ǧāʾa fī idkhāl al-iṣbaʿ al-uḏun ʿinda al-aḏān", aus den "Abwāb al-Ṣalāh", ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/312. Und von Ibn Māǧa in: "Bāb al-sunna fī al-aḏān", aus dem "Kitāb al-Aḏān", Sunan Ibn Māǧa 1/236. Und von al-Dārimī in: "Bāb fī al-istidāra fī al-aḏān", aus dem "Kitāb al-Ṣalāh", Sunan al-Dārimī 1/271, 272. Und von Imam Ahmad im "Musnad" 4/308, 309. (4) Er ist Saʿd ibn ʿĀʾidh al-Muʾaḏḏin, ein Klient von ʿAmmār ibn Yāsir, bekannt als Saʿd al-Qaraẓ. Dieser Beiname wurde ihm gegeben, weil er damit Handel trieb. Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – strich über seinen Kopf, segnete ihn und machte ihn zum Muezzin der Qubāʾ-Moschee und zum Stellvertreter von Bilāl bei dessen Abwesenheit. Er lebte bis in die Zeit von al-Ḥaǧǧāǧ ibn Yūsuf al-Thaqafī. Usd al-Ghāba 2/355, 356. Al-Qaraẓ: eine Frucht, die in Schoten wie Linsen wächst, von den ʿIḍāh-Bäumen, und die ʿIḍāh gehören zu den dornigen Bäumen. (5) Überliefert von Ibn Māǧa in: "Bāb al-sunna fī al-aḏān", aus dem "Kitāb al-Aḏān", Sunan Ibn Māǧa 1/236. (6) Abū Ṭālib Aḥmad ibn Ḥumayd al-Mischkānī, spezialisiert auf die Begleitung von Imam Ahmad. Er überlieferte von ihm viele Rechtsfragen. Er starb im Jahr 244 n.H. Ṭabaqāt al-Ḥanābila 1/39, 40. (7) Die Überlieferung des Hadith von Abū Maḥdhūra wurde bereits auf Seite 57 aufgeführt. (8) Im Original steht "wa-waḍaʿa". (9) ʿUmar ibn Ibrāhīm ibn ʿAbd Allāh ibn al-Muslim, bereits erwähnt in 1/141.