Kapitel: Das Ausrichten zur Gebetsrichtung (Qibla)
Das Ausrichten zur Qibla ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets, außer in den beiden Fällen, die al-Khiraqī – möge Allah ihm gnädig sein – erwähnte. Die Grundlage hierfür ist das Wort Allahs, des Erhabenen: {Und wo immer ihr seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung} (31). Er meint damit deren Richtung, wie sie dichteten (32):
Wer überbringt von uns eine Botschaft ... und was nützt die Botschaft in Richtung ʿAmrs (33)
Das heißt: in Richtung von ʿAmr. Die Araber sagen: „Diese Leute stehen uns gegenüber (yushāṭirūnanā)“, wenn ihre Häuser ihren Häusern gegenüberliegen. ʿAlī – möge Allah mit ihm zufrieden sein – sagte: „Ihre Richtung (shaṭrahu) bedeutet ihre Gebetsrichtung (qiblatahu).“ Es wurde von al-Barāʾ überliefert, der sagte: Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – kam an und betete sechzehn Monate lang in Richtung Jerusalem (Bait al-Maqdis), dann wurde er zur Kaaba ausgerichtet. Da kam ein Mann, der zusammen mit dem Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – gebetet hatte, an Leuten von den Anṣār vorbei und sagte: „Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – wurde zur Kaaba ausgerichtet.“ Da wandten sie sich zur Kaaba um. Dies wurde von an-Nasāʾī überliefert (35).
131 - Rechtsfall; Abū al-Qāsim sagte: (Wenn die Furcht intensiv ist und er verfolgt wird, beginnt er das Gebet in Richtung der Qibla und betet dann in eine andere Richtung, während er zu Fuß geht oder reitet; er deutet (das Gebet) nach seinem Vermögen an und macht seine Niederwerfung tiefer als seine Verbeugung.)
Der allgemeine Sinn dessen ist, dass, wenn die Furcht so intensiv ist, dass er nicht imstande ist, das Gebet in Richtung der Qibla zu verrichten,
(31) Sūrat al-Baqara 144. (32) Der Vers ist nicht zugeordnet in Tafsīr al-Qurṭubī 2/159. (33) In Tafsīr al-Qurṭubī: „ʿAmran rasūlan“. (34) Im Original: „kāna yuṣallī“. In Sunan an-Nasāʾī: „qad kāna ṣallā“. (35) In: Bāb fī al-Qibla, aus Kitāb aṣ-Ṣalāh, und in Bāb Istiqbāl al-Qibla, aus Kitāb al-Qibla. Al-Muǧtabā 1/196, 2/47. Ebenso überliefert von al-Bukhārī, in: Bāb at-Tawajjuh naḥwa al-Qibla ḥaythu kāna, aus Kitāb aṣ-Ṣalāh, und in: Bāb mā jāʾa fī ijāzat khabar al-wāḥid aṣ-ṣadūq... etc., aus Kitāb al-Āḥād. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/110, 9/108. Und Muslim, in: Bāb taḥwīl al-Qibla min al-Quds ilā al-Kaʿba, aus Kitāb al-Masāǧid. Ṣaḥīḥ Muslim 1/374. Und at-Tirmidhī, in: Bāb ḥaddathanā Hannād ḥaddathanā Wakīʿ ʿan Isrāʾīl, aus Abwāb at-Tafsīr. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 11/85. Und Imām Aḥmad, in: al-Musnad 4/304.