oder er gehen muss, oder er unfähig zu einigen Säulen des Gebets ist; sei es wegen einer erlaubten Flucht vor einem Feind, einer Flut, einem Raubtier, einem Brand oder Ähnlichem, wovon er sich nur durch Flucht befreien kann, oder durch Schwertkampf, oder das Entbrennen (1) des Krieges, und das Bedürfnis nach Angriff und Rückzug, Stechen, Schlagen und Verfolgung, so darf er entsprechend seiner Lage beten, zu Fuß oder reitend, in Richtung der Gebetsrichtung (Qibla), wenn möglich, oder in eine andere Richtung, wenn es nicht möglich ist. Und wenn er zur Verbeugung und Niederwerfung unfähig ist, deutet er sie an und beugt sich für die Niederwerfung mehr als für die Verbeugung, nach seinen Kräften. Und wenn er zur Andeutung unfähig ist, entfällt sie. Und wenn er zum Stehen oder Sitzen oder anderem unfähig ist, entfällt es. Und wenn er Stechen, Schlagen, Angriff und Rückzug benötigt, tut er dies. Und er zögert das Gebet nicht aus seiner Zeit hinaus; aufgrund der Aussage Gottes, des Erhabenen: {Wenn ihr jedoch in Furcht seid, dann (betet) zu Fuß oder reitend} (2). Und Mālik überlieferte von Nāfiʿ, von Ibn ʿUmar, der sagte: „Wenn es eine Furcht ist, die noch stärker als das ist, beten sie zu Fuß, stehend auf ihren Füßen, oder reitend, der Gebetsrichtung (Qibla) zugewandt oder ihr nicht zugewandt“ (3). Nāfiʿ sagte: „Ich denke nicht anders, als dass Ibn ʿUmar dies nur vom Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, überliefert hat.“ Und wenn es möglich ist, das Gebet in Richtung der Gebetsrichtung (Qibla) zu eröffnen, ist dies dann verpflichtend? Abū Bakr sagte: „Dazu gibt es zwei Überlieferungen: Die eine besagt, es ist nicht verpflichtend; denn es ist ein Teil von den Teilen des Gebets, daher ist das Einnehmen der Richtung darin nicht verpflichtend, wie bei den übrigen Teilen davon.“ Er sagte: „Und dies ist, was ich sage.“ Die zweite besagt, es ist verpflichtend; wegen dem, was Anas bin Mālik überlieferte, dass der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, wenn er auf Reisen war und auf seinem Reittier beten wollte, sich der Gebetsrichtung (Qibla) zuwandte, dann die Takbir-Formel sprach und dann betete, wohin auch immer es sich mit ihm wandte (4). Al-Dāraquṭnī überlieferte dies (5). Und weil es ihm möglich war, das Gebet zugewandt zu beginnen, ist es ohne dies nicht erlaubt, so als ob ihm dies für eine vollständige Gebetseinheit (Rakaa) möglich wäre. Und die vollständige Erklärung dieses Gebets werden wir im Kapitel des Furchtgebets erwähnen, so Gott will.