und dessen Spezifizierung. Was den Hadith von al-Fadl ibn 'Abbas angeht, so befindet sich in seiner Überlieferungskette (Isnad) Muqatil. Zudem ist es möglich, dass der Hund weder schwarz noch einfarbig (bahim) war, oder es ist möglich, dass beide weit entfernt waren. Des Weiteren beziehen sich all diese Hadithe auf die Frau und den Esel; sie stehen im Widerspruch zum Hadith von Abu Hurayra und Abu Dharr diesbezüglich, sodass der schwarze Hund ohne einen Widersacher bleibt. Daher ist es verpflichtend, dies aufgrund seiner Bestätigung und des Fehlens eines entgegenstehenden Beweises zu vertreten.
Abschnitt: Nichts unterbricht das Gebet außer dem, was wir erwähnt haben, weder von den Hunden noch von anderen. Denn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) hat ihn (den schwarzen Hund) namentlich spezifiziert. Man fragte ihn: "Was ist der Unterschied zwischen dem schwarzen Hund, dem roten Hund und dem gelben Hund?" Er antwortete: "Der schwarze Hund ist ein Teufel" (19). Ebenso (20) unterbricht der schwarze Hund das Gebet nicht, wenn er nicht einfarbig (bahim) ist, aufgrund der Spezifizierung des einfarbigen Hundes in der Überlieferung sowie aufgrund seiner Aussage (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): "Wäre es nicht so, dass die Hunde eine Gemeinschaft unter den Gemeinschaften wären, hätte ich ihren Abschuss befohlen. Tötet also von ihnen jeden schwarzen, einfarbigen Hund, denn er ist ein Teufel" (21). Er machte deutlich, dass der Teufel der schwarze, einfarbige Hund ist. Tha'lab sagte: "Bahim ist jede Farbe, der sich keine andere Farbe beimischt, so ist sie bahim." Sobald eine andere Farbe darin enthalten ist, ist er nicht mehr bahim. Und wenn zwischen seinen Augen zwei Punkte sind, die von seiner Farbe abweichen, so führt ihn dies nicht aus seinem Zustand des Bahim-Seins heraus; es unterliegen ihm die Urteile des schwarzen, einfarbigen Hundes hinsichtlich des Unterbrechens des Gebets, des Verbots seiner Jagd und der Erlaubnis seiner Tötung. Denn es wurde in einem Hadith überliefert: "Haltet euch an den schwarzen, einfarbigen [Hund, der zwei weiße Flecken hat], denn er ist ein Teufel" (22).
(19) Dies ist derjenige, der auf Seite 98 erwähnt wurde. (20) Fehlt in (A) und (M). (21) Herausgebracht von Muslim im Kapitel: "Der Befehl zum Töten von Hunden... usw." aus dem Buch der Bewässerung. Sahih Muslim 3/1200. Abu Dawud im Kapitel: "Über das Halten von Hunden zur Jagd und anderem" aus dem Buch der Jagd. Sunan Abi Dawud 2/97. Al-Tirmidhi im Kapitel: "Was über das Töten von Hunden berichtet wurde" und im Kapitel: "Was darüber berichtet wurde, wessen Lohn vermindert wird, wer einen Hund hält", aus den Kapiteln der Jagd. 'Aridat al-Ahwadhi 6/283, 284, 285. Al-Nasa'i im Kapitel: "Die Beschreibung der Hunde, deren Tötung befohlen wurde" aus dem Buch der Jagd. Al-Mujtaba 7/163. Ibn Majah im Kapitel: "Das Verbot der Hundehaltung... usw." aus dem Buch der Jagd. Sunan Ibn Majah 2/1069. Al-Darimi im Kapitel: "Über das Töten von Hunden" aus dem Buch der Jagd. Sunan al-Darimi 2/90. Imam Ahmad im Musnad 4/85, 5/54, 56, 57. In einigen dieser Quellen wurde der Zusatz "denn er ist ein Teufel" nicht überliefert. (22) Fehlt in (A).