denn er ist ein Teufel" (23).
Abschnitt: Es gibt keinen Unterschied in der Ungültigkeit des Gebets zwischen der Pflichtleistung (Fard) und der freiwilligen Leistung (Tatawwu'); dies aufgrund der Allgemeingültigkeit des Hadiths für jedes Gebet und weil die Gebetsunterbrecher bei der Pflichtleistung und der freiwilligen Leistung gleichermaßen gelten, außer in diesem Fall (24). Es wurde zwar von Ahmad eine Aussage überliefert, die auf eine Erleichterung bei der freiwilligen Leistung hindeutet, doch das Richtige ist die Gleichstellung. Ahmad sagte: "Sie bringen als Argument für den Hadith von 'A'ischa vor, dass er (25) sich auf die freiwillige Leistung beziehe, aber ich kenne keinen Unterschied zwischen der freiwilligen Leistung und der Pflichtleistung, außer dass die freiwillige Leistung auf dem Reittier gebetet werden kann."
Abschnitt: Wenn der schwarze, einfarbige Hund vor dem Betenden steht oder schläft, ohne dass er vor ihm vorbeigeht, so gibt es dazu (26) zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Das Gebet wird ungültig, weil er, da er vor ihm steht, demjenigen ähnelt, der vorbeigeht. 'A'ischa sagte: "Ihr habt uns mit den Hunden und Eseln gleichgesetzt" (27). Sie erwähnte zur Entgegnung und Widerlegung dessen (28), dass sie quer vor dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zu liegen pflegte, während er betete, so wie ein Leichnam quer liegt. Dies deutet auf die Gleichstellung zwischen beiden hin. Und weil der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Es unterbricht das Gebet die Frau, der Esel und der Hund" (29). Er erwähnte kein Vorbeigehen. Die zweite Überlieferung besagt: Das Gebet wird dadurch nicht ungültig, denn Stehen und Schlafen sind anders zu bewerten als das Vorbeigehen, belegt dadurch, dass 'A'ischa vor dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) zu schlafen pflegte, und er dies weder ablehnte noch missbilligte. Er sagte über denjenigen, der vorbeigeht: "[Dass er] (30) vierzig anhält, ist besser für ihn, als dass er vor ihm vorbeigeht" (31). Er betete in Richtung...
(23) Herausgebracht von Muslim im Kapitel: "Der Befehl zum Töten von Hunden... usw." aus dem Buch der Bewässerung. Sahih Muslim 3/1200. Imam Ahmad im Musnad 3/333. (24) In (A) und (M): "Diese". (25) In (A) und (M): "Denn er". (26) In (A) und (M): "Über ihn". (27) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 88 zitiert. (28) Fehlt in (M). (29) Wurde bereits auf Seite 98 erwähnt. (30) In (A) und (M): "dass". (31) Wurde bereits auf Seite 91 erwähnt.