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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 10

Übersetzung · DE

Die entferntere oder die nähere Moschee? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen: Eine davon besagt, die entferntere aufzusuchen, damit seine Schritte auf der Suche nach dem Lohn zunehmen [und seine guten Taten zahlreicher werden] (26). Die zweite besagt: die nähere, denn er ist ein Nachbar und hat daher ein größeres Anrecht auf sein Gebet, so wie der Nachbar ein größeres Anrecht auf das Geschenk seines Nachbarn und dessen Güte hat als ein Entfernter. Wenn die Stadt eine Grenzstadt (Thaghr) ist, dann ist es besser, wenn sich die Menschen in einer einzigen Moschee versammeln, damit das Wort geeinter und die Ehrfurcht größer ist; wenn sie eine Nachricht über ihren Feind erhalten, hören sie diese alle zusammen, und wenn sie sich in einer Angelegenheit beraten wollen, wohnt ihr jeder bei (27), und wenn ein Spion der Ungläubigen (28) kommt, sieht er sie und berichtet von ihrer großen Anzahl. Al-Awza'i sagte: „Wenn die Angelegenheit bei mir läge, würde ich die Tore der Moscheen in den Grenzstädten verschließen (29)“ oder etwas Ähnliches, damit die Menschen in einer einzigen Moschee zusammenkommen.

Abschnitt: Das Wiederholen der Gemeinschaft in der Moschee ist nicht verpönt. Dies bedeutet, wenn der Imam der Wohngegend gebetet hat und eine andere Gruppe hinzukommt, ist es für sie erwünscht, dass sie als Gemeinschaft beten. Dies (30) ist die Meinung von Ibn Mas'ud, 'Ata', al-Hasan, an-Nakh'i, Qatada und Ishaq. Salim, Abu Qilaba, Ayyub, Ibn 'Awn, al-Layth, al-Batti (31), ath-Thawri, Malik, Abu Hanifa, al-Awza'i und asch-Schafi'i sagten: Die Gemeinschaft wird in einer Moschee, die einen ständigen Imam hat und nicht an einem Durchgangsort liegt, nicht wiederholt. Wer also die Gemeinschaft verpasst hat, betet alleine, damit es nicht zu Herzenszwist, Feindseligkeit oder Nachlässigkeit beim Gebet mit dem Imam führt, und weil es eine Moschee ist, die einen ständigen Imam hat, weshalb das Wiederholen der Gemeinschaft darin verpönt ist, wie in der Moschee des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –. Unser Argument ist die allgemeine Aussage des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Das Gebet…“

Anmerkungen

(26) In A, M: „und seine guten Taten zahlreicher werden“. (27) In M: „wohnte bei“. (28) In A, M: „der Ungläubigen“. (29) In A, M: „der Grenzstadt“. (30) In M: „und dies ist“. (31) Abu 'Amr 'Uthman ibn Sulayman al-Batti, einer der Rechtsgelehrten von Basra; er stammte aus Kufa, zog nach Basra um und starb im Jahr 143 n. H. Siehe: Tabaqat al-Fuqaha' von asch-Shirazi, S. 91.

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