nach der Distanz. Wenn er zweifelt, ob die Reise die Verkürzung erlaubt oder nicht, so ist sie ihm nicht gestattet; denn der Grundsatz ist die Verpflichtung zur vollständigen Verrichtung (Itmam), und dieser weicht nicht durch Zweifel. Wenn er verkürzt, ist sein Gebet nicht gültig, selbst wenn sich ihm danach herausstellt, dass sie lang ist; denn er hat gebetet, während er an der Gültigkeit seines Gebets zweifelte, was dem gleichkommt, als ob er gebetet hätte, während er an der Gültigkeit der Zeit für das Gebet zweifelte.
Abschnitt: Die Maßgabe ist die Absicht (Niyya), nicht die Handlung. Es gilt also, dass er eine Distanz beabsichtigt, die die Verkürzung erlaubt. Wenn er also aufbricht und eine weite Reise beabsichtigt, das Gebet verkürzt und es sich dann anders überlegt und umkehrt, so ist das, was er bereits gebetet hat, vergangen und gültig, und er verkürzt auf seinem Rückweg nicht, es sei denn, die Rückwegdistanz wäre für sich genommen eine Distanz, die dies erlaubt. Ahmad hat dies ausdrücklich dargelegt. Wenn er jedoch aufbricht, um einen entlaufenen Sklaven zu suchen, von dem er nicht weiß, wo er ist, oder um nach Regen oder Weideplätzen zu suchen, wobei er, sobald er diese findet, verweilt oder zurückkehrt, oder wenn er als Wanderer auf der Erde umherzieht, ohne einen festen Ort anzustreben, dann ist ihm die Verkürzung nicht gestattet, selbst wenn er tagelang reist. Ibn 'Aqil sagte: Ihm ist die Verkürzung gestattet, sobald er eine Distanz erreicht, die dies für ihn erlaubt; denn er ist ein Reisender auf einer langen Reise. Unser Argument dagegen ist, dass er die Distanz der Verkürzung nicht beabsichtigt hat, weshalb sie ihm nicht gestattet ist, wie zu Beginn seiner Reise. Und da ihm die Verkürzung zu Beginn nicht gestattet war, ist sie ihm auch währenddessen nicht gestattet, wenn seine Absicht nicht (als solche) gewertet wird, ähnlich der kurzen Reise oder der Reise für einen Ungehorsam (Sündreise). Wann immer er jedoch umkehrt und seine Stadt anstrebt oder die Distanz der Verkürzung beabsichtigt, dann ist ihm die Verkürzung gestattet, da seine erlaubende Absicht vorliegt. Wenn er eine weit entfernte Stadt anstrebt, er aber den festen Entschluss hat, dass er, sobald er sein Ziel vor Erreichen dieser Stadt findet, umkehrt oder verweilt, so ist ihm die Verkürzung nicht gestattet; denn er war sich bei der langen Reise nicht sicher. Wenn er jedoch weder zurückkehrt noch verweilt, sobald er es findet, dann ist ihm die Verkürzung gestattet.
Abschnitt: Wann immer es für sein Ziel zwei Wege gibt, von denen einer die Verkürzung erlaubt und der andere nicht, und er den weiten Weg wählt, um das Gebet zu verkürzen, so ist es ihm gestattet; denn er ist ein Reisender auf einer weiten, erlaubten Reise, weshalb ihm die Verkürzung gestattet ist, so als hätte er keinen anderen gefunden oder der andere wäre gefahrvoll oder beschwerlich gewesen.
(23) Fehlt in: A, M. (24) In A, M: "yubhuhu". (25) In A, M: "yughayyiru". (26) Dieser ganze Abschnitt fehlt in: A.
بالمسافةِ. وإن شَكَّ هل السَّفَرُ مُبِيحٌ لِلْقَصْرِ أوْ لا؟ لم يُبَحْ له؛ لأنَّ الأصْلَ وُجُوبُ الإِتْمَامِ، فلا يَزُولُ بالشَّكِّ. وإن قَصَرَ، لم تَصِحَّ صَلَاتُه، وإن تَبَيَّنَ له بَعْدَها أنه طَوِيلٌ؛ لأنَّه صَلَّى شَاكًّا في صِحَّةِ صَلَاتِه، فَأَشْبَهَ ما لو صَلَّى شَاكًّا في دُخُولِ الوَقْتِ.
فصل: والاعْتِبَارُ بالنِّيَّةِ لا بالفِعْلِ، فيُعْتَبَرُ أن يَنْوِىَ مَسَافَةً تُبِيحُ القَصْرَ، فلو خَرَجَ يَقْصِدُ سَفَرًا بَعِيدًا، فقَصَرَ الصَّلَاةَ، ثم بَدَا له فَرَجَعَ، كان ما صَلَّاهُ مَاضِيًا صَحِيحًا، ولا يَقْصُرُ في رُجُوعِه، إلَّا أن تَكُونَ مَسَافَةُ الرُّجُوعِ مُبِيحَةً بِنَفْسِها. نَصَّ أحمدُ على هذا. ولو خَرَجَ طَالِبًا لِعَبْدٍ آبِقٍ، لا يَعْلَمُ أيْنَ هو، أو مُنْتَجِعًا غَيْثًا أو كَلَأً، متى وَجَدَهُ أقَامَ أو رَجَعَ، أو سائِحًا في الأَرْضِ لا يَقْصِدُ مَكَانًا، لم يُبَحْ له القَصْرُ، وإن سَارَ سَفَرًا أيَّامًا. وقال ابنُ عَقِيلٍ: يُبَاحُ له القَصْرُ إذا بَلَغَ مَسَافَةً مُبِيحَةً له؛ لأنه مُسَافِرٌ سَفَرًا طَوِيلًا. ولنَا، أنَّه لم يَقْصِدْ مَسَافَةَ القَصْرِ، فلم يُبَحْ له، كابْتِدَاءِ سَفَرِه، ولأنَّه لم يُبَح له (٢٣) القَصْرُ في ابْتِدَائِه فلم يُبَحْ (٢٤) في أثْنَائِه، إذا لم تُعْتَبَرْ (٢٥) نِيَّتُه، كالسَّفَرِ القَصِيرِ، وسَفَرِ المَعْصِيَةِ، ومتى رَجَعَ هذا يَقْصِدُ بَلَدَه، أو نَوَى مسافةَ القَصْرِ، فله القَصْرُ؛ لِوُجُودِ نِيَّتِه المُبِيحَةِ، ولو قَصَدَ بَلَدًا بعيدًا، أو في عَزْمِه أنَّه متى وَجَدَ طِلْبَتَه دُونَه رَجَعَ أو أقَامَ، لم يُبَحْ له القَصْرُ؛ لأنَّه لم يَجْزِمْ بِسَفَرٍ طَوِيلٍ. وإن كان لا يَرْجِعُ ولا يُقِيمُ بِوُجُودِه، فله القَصْرُ.
فصل (٢٦): ومتى كان لِمَقْصِدِه طَرِيقَانِ، يُبَاحُ القَصْرُ في أحَدِهما دُونَ الآخَرَ، فسَلَكَ البَعِيدَ لِيَقْصُرَ الصَّلَاةَ فيه، أُبِيحَ له؛ لأنَّه مُسَافِرٌ سَفَرًا بَعِيدًا مُبَاحًا، فأُبِيحَ له القَصْرُ، كما لو لم يَجِدْ سِوَاهُ أو كان الآخَرُ مَخُوفًا أو شَاقًّا.
(٢٣) سقط من: ا، م.(٢٤) في أ، م: "يبحه".(٢٥) في أ، م: "يغير".(٢٦) سقط هذا الفصل كله من: أ.