Abschnitt: Wenn ein Mensch gezwungen auf eine Reise geschickt wird, wie ein Gefangener, so ist ihm die Verkürzung gestattet, sofern seine Reise eine weite Reise ist. Dies hat Ahmad ausdrücklich dargelegt. Ash-Shafi'i sagte: Er verkürzt nicht, da er weder die Absicht zur Reise hat noch sich dazu entschlossen hat, denn seine Absicht ist, dass er zurückkehrt, sobald er entkommt. Unser Argument dagegen ist, dass er ein Reisender auf einer weiten, nicht verbotenen Reise ist, weshalb ihm die Verkürzung gestattet ist, wie im Falle einer Frau mit ihrem Ehemann oder eines Sklaven mit seinem Herrn, wenn deren Entschluss dahin geht, dass sie zurückkehren würden, falls der eine stürbe oder das Herrschaftsverhältnis endete. Ihr Analogieschluss wird hierdurch entkräftet. Wenn dies feststeht, so verrichtet er das Gebet vollständig (Itmam), sobald er sich in deren Festungen befindet. Auch dies hat er ausdrücklich dargelegt, denn seine Reise ist damit beendet. Es ist möglich, dass ihn die vollständige Verrichtung nicht bindet, da er den festen Entschluss hat, dass er zurückkehrt, sobald er entkommt; dies gleicht also dem, der unrechtmäßig festgehalten wird.
267 – Rechtsfrage; er sagte: (Wenn er die Häuser seines Dorfes hinter sich gelassen hat)
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer die Absicht zur Reise hat, darf das Gebet nicht verkürzen, bis er seine Dorfhäuser verlässt und sie hinter seinen Rücken lässt. Dies vertraten auch Malik, Ash-Shafi'i, al-Awza'i, Ishaq und Abu Thawr. Dies wurde von einer Gruppe von Nachfolgern (Tabi'un) berichtet. Von 'Ata' und Sulayman ibn Musa wird berichtet, dass sie die Verkürzung innerhalb der Stadt für jemanden erlaubten, der die Absicht zur Reise hat. Von al-Harith ibn Abi Rabi'a wird berichtet, dass er eine Reise beabsichtigte und in seinem Haus zwei Rak'at vorbetete, während unter ihnen al-Aswad ibn Yazid und mehrere Gefährten von 'Abdullah waren. 'Ubayd ibn Jubayr erzählte: Ich war mit Abu Basra al-Ghifari in einem Schiff von al-Fustat im Monat Ramadan. Er legte ab, dann wurde sein Essen gebracht, und er hatte die Häuser noch nicht hinter sich gelassen, als er nach dem Tischtuch verlangte und dann sagte: "Komm näher." Ich sagte: "Siehst du nicht die Häuser?" Abu Basra erwiderte: "Willst du dich von der Sunna des Gesandten Allahs, Segen und Heil seien auf ihm, abwenden?" Dann aß er. Dies überlieferte Abu Dawud. Unser Argument ist das Wort Allahs, des Erhabenen: "Und wenn ihr auf der Erde umherreist, so ist es für euch keine Sünde, das Gebet zu verkürzen." Er ist nicht "auf der Erde umherreisend", bis er hinausgezogen ist. Es wurde vom Propheten, Segen und Heil seien auf ihm, überliefert, dass er...
(27) In A, M: "kharaja". (1) Im Original: "rakibtu" (ich ritt), das in A, M und den Sunan von Abu Dawud Bestätigte ist "dafa'a" (er legte ab). (2) In: Kapitel "Wann bricht der Reisende sein Fasten, wenn er aufbricht", aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/562. Siehe auch: 'Awn al-Ma'bud 2/293, in seinem Kommentar zu "fa-dafa'a".
فصل: وإنْ أُخْرِجَ (٢٧) الإِنْسَانُ إلى السَّفَرِ مُكْرَهًا، كالأَسِيرِ، فله القَصْرُ إذا كان سَفَرُهُ بَعِيدًا، نَصَّ عليه أحمدُ. وقال الشَّافِعِىُّ: لا يَقْصُرُ؛ لأنَّه غيرُ نَاوٍ لِلسَّفَرِ ولا جازِمٍ به، فإنَّ نِيَّتَهُ أنَّه متى أفْلَتَ رَجَعَ. ولَنا، أنَّه مُسَافِرٌ سَفَرًا بَعِيدًا غير مُحَرَّمٍ، فأُبِيحَ له القَصْرُ، كالمَرْأةِ مع زَوْجِها، والعَبْدِ مع سَيِّدِه، إذا كان عَزْمُهما أنَّه لو مَاتَ أو زالَ مُلْكُهما، رَجَعَ. وقِياسُهُم مُتْنَقِضٌ بهذا. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّهُ يُتِمّ إذا صَارَ في حُصُونِهِم. نَصَّ عليه أيضًا؛ لأنَّه قد انْقَضَى سَفَرُه. ويَحْتَمِلُ أنَّه لا يَلْزَمُه الإِتْمَامُ؛ لأنَّ في عَزْمِه أنَّه متى أَفْلَتَ رَجَعَ، فأشْبَهَ المَحْبُوسَ ظُلْمًا.
٢٦٧ - مسألة؛ قال: (إِذَا جَاوَزَ بُيُوتَ قَرْيَتِه)
وجُمْلَتُه أنَّه ليس لمن نَوَى السَّفَرَ القَصْرُ حتى يَخْرُجَ من بُيُوتِ قَرْيَتِه، ويَجْعَلَها وراءَ ظَهْرِه. وبهذا قال مالِكٌ، والشَّافِعِىُّ، والأوْزَاعِىُّ، وإسحاقُ، وأبو ثَوْرٍ. وحُكِىَ ذلك عن جَمَاعَةٍ من التَّابِعِينَ. وحُكِىَ عن عَطاءٍ، وسليمانَ بن موسى، أنهما أباحا القَصْرَ في البَلَدِ لمن نَوَى السَّفَرَ. وعن الحارِثِ بن أبي رَبِيعَةَ، أنه أرَادَ سَفَرًا، فصَلَّى بهم في مَنْزِلِه رَكْعَتَيْنِ، وفيهم الأسْوَدُ بنُ يَزِيدَ، وغيرُ واحِدٍ من أصْحَابِ عبدِ اللهِ. ورَوَى عُبَيْدُ بن جُبَيْرٍ، قال: كنتُ (١) مع أبى بَصْرَةَ الغِفَارِىِّ في سَفِينَةٍ من الفُسْطَاطِ، في شَهْرِ رمضانَ، فدَفَعَ، ثم قُرِّب غِذَاؤُهُ، فلم يُجَاوِزِ البُيُوتَ حتى دَعَا بالسُّفْرةِ، ثم قال: اقْتَرِبْ. فقلتُ: ألَسْتَ تَرَى البُيُوتَ؟ قال أبو بَصْرَةَ: أتَرْغَبُ عن سُنَّةِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-. فأكَلَ. رَوَاه أبو دَاوُدَ (٢). ولنَا، قولُ اللَّه تعالى: {وَإِذَا ضَرَبْتُمْ فِي الْأَرْضِ فَلَيْسَ عَلَيْكُمْ جُنَاحٌ أَنْ تَقْصُرُوا مِنَ الصَّلَاةِ} ولا يكونُ ضَارِبًا في الأرْضِ حتى يَخْرُجَ، وقد رُوِىَ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه
(٢٧) في أ، م: "خرج".(١) في الأصل: "ركبت"، والمثبت في: ا، م، وسنن أبي داود.(٢) في: باب متى يفطر المسافر إذا خرج، من كتاب الصيام. سنن أبي داود ١/ ٥٦٢. وانظر: عون المعبود ٢/ ٢٩٣، في تعليقه على "فدفع".