und das Streichen über die Socken für drei Tage sowie das Gebet auf dem Reittier bei freiwilligen Gebeten sind auf einer verpflichtenden, empfohlenen oder erlaubten Reise gestattet, wie etwa einer Geschäftsreise und Ähnlichem. Dies ist die Auffassung der meisten Gelehrten. Dies wurde von Ali, Ibn Abbas und Ibn Umar überliefert. Dies sagten auch al-Awza'i, al-Shafi'i, Ishaq, die Gelehrten von Medina und die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Von Ibn Mas'ud wird überliefert, dass er nicht verkürze, außer bei einer Pilgerreise (Hajj) oder beim Dschihad, weil das Pflichtgebot nur für eine Pflicht weggelassen werden darf. Von Ata wird dasselbe wie die Meinung der Mehrheit überliefert. Und eine andere Überlieferung von ihm besagt, dass er nicht verkürze, außer auf einem Weg [eines der Wege] des Guten, weil der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - nur auf einer verpflichtenden oder empfohlenen Reise verkürzte. Unser Argument dagegen ist das Wort Allahs, des Erhabenen: "Und wenn ihr auf der Erde umherreist, so ist es für euch keine Sünde, wenn ihr das Gebet verkürzt." Und Sein Wort, des Erhabenen: "Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise seid." Aisha sagte: "Als das Gebet erstmals auferlegt wurde, bestand es aus zwei Rak'a. Das Gebet auf der Reise wurde so beibehalten, während das Gebet am Wohnort vervollständigt wurde." Dies ist übereinstimmend überliefert. Von Ibn Abbas - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: "Allah hat durch die Zunge eures Propheten das Gebet am Wohnort auf vier, auf der Reise auf zwei und im Zustand der Angst auf eine Rak'a festgelegt." Dies überlieferte Muslim. Umar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: "Das Gebet auf der Reise besteht aus zwei Rak'a,"
(1) Herausgegeben von Ibn Abi Shaiba, in: Kapitel dessen, der sagte, dass das Gebet nur auf einer weiten Reise verkürzt wird, aus dem Buch des Gebets. Al-Musannaf 2/446. (2) Fehlt im Original. (3) In den Manuskripten steht danach: {so ist eine Anzahl von anderen Tagen}, was eine Zusammenführung zweier Verse ist. Der erste stammt aus der Sure an-Nisa, Vers 43, der hier steht, und dessen vollständiger Wortlaut lautet: {oder einer von euch vom Abort kommt oder ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, so sucht euch saubere Erde}, was die Stelle des Beleges ist. Der zweite stammt aus der Sure al-Baqara, Vers 185: {Wer aber krank ist oder sich auf einer Reise befindet, so ist eine Anzahl von anderen Tagen}. (4) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel, dass er verkürzt, wenn er seinen Wohnort verlässt, aus dem Buch der Gebetsverkürzung. Sahih al-Bukhari 2/55. Und Muslim, in: Kapitel über das Gebet der Reisenden und dessen Verkürzung, aus dem Buch des Gebets der Reisenden. Sahih Muslim 1/478. Ebenso herausgegeben von an-Nasa'i, in: Kapitel, wie das Gebet auferlegt wurde, aus dem Buch des Gebets. Al-Mujtaba 1/183. Und Imam Malik, in: Kapitel über die Gebetsverkürzung auf Reisen, aus dem Buch der Gebetsverkürzung. Al-Muwatta 1/146. (5) In: Kapitel über das Gebet der Reisenden und dessen Verkürzung, aus dem Buch des Gebets der Reisenden. Sahih Muslim 1/479. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel dessen, der sagte: Er betet mit jeder Gruppe eine Rak'a und sie holen es nicht nach, aus dem Buch des Gebets auf Reisen. Sunan Abi Dawud 1/287. Und an-Nasa'i, in: Kapitel, wie das Gebet auferlegt wurde, aus dem Buch des Gebets, und in: Erstes Buch über die Verkürzung des Gebets auf Reisen, aus dem Buch der Verkürzung. Al-Mujtaba 1/183, 3/97. Und Ibn Madscha, in: Kapitel über die Verkürzung =