Das Gebet der Gemeinschaft übertrifft das Einzelgebet um fünfundzwanzig Stufen (32). In einer anderen Überlieferung heißt es: „um siebenundzwanzig Stufen“. Abu Sa'id überlieferte: Ein Mann kam, nachdem der Gesandte Allahs – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – bereits gebetet hatte, da sagte er: „Wer von euch handelt mit diesem?“ Da stand ein Mann auf und betete mit ihm (33). At-Tirmidhi sagte: Dies ist ein guter (hasan) Hadith. Al-Athram und Abu Dawud überlieferten ihn ebenfalls und sagten: „Gibt es nicht einen Mann, der diesem gegenüber barmherzig ist und mit ihm betet?“ Al-Athram (34) überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abu Umama vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – Ähnliches und fügte hinzu: Er sagte: „Als sie beide gebetet hatten, sagte er: ‚Diese beiden sind eine Gemeinschaft‘.“ Und weil er zur Gemeinschaft fähig ist, ist es für ihn erwünscht, diese zu vollziehen, so als befände sich die Moschee am Durchgangsweg der Menschen.
Abschnitt: Was die Wiederholung der Gemeinschaft in der Heiligen Moschee (Masjid al-Haram), in der Moschee des Gesandten Allahs – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und in der Al-Aqsa-Moschee betrifft, so wurde von Ahmad überliefert, dass die Wiederholung der Gemeinschaft in ihnen verpönt sei. Unsere Gelehrten erwähnten dies, damit die Menschen in der Anwesenheit zur Gemeinschaft mit dem ständigen Imam dort nicht nachlässig werden, wenn es ihnen möglich ist, das Gebet in der Gemeinschaft mit jemand anderem zu verrichten. Der Wortlaut der Berichte von Abu Sa'id und Abu Umama lässt jedoch darauf schließen, dass dies nicht verpönt ist, denn das Offensichtliche ist, dass dies in der Moschee des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – geschah. Auch die Bedeutung verlangt dies, denn der Vorzug der Gemeinschaft wird darin erzielt, ebenso wie er in anderen Moscheen erzielt wird.
248 – Frage: Er sagte: („Es soll die Leute derjenige als Imam leiten, der am besten von ihnen das Buch Gottes – erhaben sei Er – rezitiert.“)
Es besteht kein Streit darüber, dass derjenige, der die Rezitation beherrscht und Rechtsgelehrter (Faqih) ist, anderen vorgezogen wird. Es herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, welcher von beiden dem anderen vorzuziehen ist. Die Lehrmeinung von Ahmad – Gott erbarme sich seiner – ist das Vorziehen des Rezitators (Qari'). Dies sagten auch Ibn Sirin, ath-Thawri, Ishaq (1) und die Anhänger der Vernunft (As-hab ar-Ra'y). 'Ata', Malik, al-Awza'i, asch-Schafi'i und Abu Thawr sagten: Es soll sie derjenige als Imam leiten, der am fachkundigsten (Faqih) unter ihnen ist, sofern er das rezitiert, was für das Gebet ausreicht; denn es können Situationen im Gebet auftreten, in denen man nicht weiß, wie man zu verfahren hat, außer durch das Wissen (Fiqh) (2), weshalb er vorzuziehen ist, wie bei der großen Imamat-Position und dem Richteramt.
(32) Seine Überlieferungskette wurde bereits bei 2/573 dargelegt. (33) Wurde bereits auf Seite 8 dargelegt, und der erwähnte Zusatz steht später bei Imam Ahmad. (34) Fehlt im Original. (1) Fehlt in A, M.
الجَمَاعَةِ تَفْضُلُ عَلَى صَلَاةِ الفَذِّ بِخَمْسِ وعِشْرِينَ دَرَجَةً (٣٢). وفي رِوَايَةٍ: "بسَبْعٍ وعِشْرِينَ دَرَجَةً". ورَوَى أبو سَعِيد قال: جاءَ رَجُلٌ، وقد صَلَّى رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "أَيُّكُمْ يَتَّجِرُ عَلَى هَذَا؟ " فَقامَ رَجُلٌ، فَصَلَّى معه (٣٣) قال التِّرْمِذِىُّ: هذا حَدِيثٌ حَسَنٌ. ورَوَاه الأثْرَمُ، وأبو دَاوُدَ، فقال: "ألَا رَجُلٌ يَتَصَدَّقُ عَلَى هَذَا فَيُصَلِّى مَعَهُ". ورَوَى الأثْرَمُ (٣٤)، بإسْنَادِهِ عن أبي أُمَامَةَ، عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مِثْلَهُ، وزَادَ: قال: فَلَمَّا صَلَّيَا، قال: "وهَذَانِ جَمَاعَةٌ". ولأنَّه قادِرٌ على الجَمَاعَةِ، فاسْتُحِبَّ له فِعْلُها، كما لو كان المَسْجِدُ في مَمَرِّ النَّاسِ.
فصل: فأمَّا إعَادَةُ الجَمَاعَةِ في المَسْجِدِ الحَرَامِ، ومَسْجِدِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، والمَسْجِدِ الأقْصَى، فقد رُوِىَ عن أحمدَ كَرَاهَةُ إعادَةِ الجماعةِ فيها. وذَكَرَه أصْحَابُنا، لئلَّا يَتَوَانَى النَّاسُ في حُضُورِ الجَمَاعَةِ مع الإِمامِ الرَّاتِبِ فيها إذا أَمْكَنَتْهُم الصَّلَاةُ في الجَمَاعَةِ مع غيرِه. وظَاهِرُ خَبَرِ أبى سَعِيدٍ وأبى أُمَامَةَ، أنَّ ذلك لا يُكْرَهُ؛ لأنَّ الظَّاهِرَ أنَّ هذا كان في مَسْجِدِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، والمَعْنَى يَقْتَضِيه أيضًا، فإنَّ فَضِيلَةَ الجَمَاعَةِ تَحْصُلُ فيها، كَحُصُولِها في غَيرِها.
٢٤٨ - مسألة؛ قال: (ويَؤُمُّ القَوْمَ أَقْرَؤُهُمْ لِكِتَابِ اللهِ تَعَالَى)
لا خِلَافَ في التَّقْدِيمِ بالقِرَاءَةِ والفِقْه على غَيرِهما. واخْتُلِفَ في أيِّهما يُقَدَّمُ على صاحِبِه؟ فَمذْهَبُ أحمدَ، رَحِمَه اللهُ، تَقدِيمُ القَارِىء. وبهذا قال ابنُ سِيرِينَ، والثَّوْرِىُّ، وإسحاقُ (١)، وأصْحَابُ الرَّأْىِ. وقال عَطَاءٌ، ومالِكٌ، والأوْزَاعِىُّ، والشَّافِعِىُّ، وأبو ثَوْرٍ: يَؤُمُّهُم أَفْقَهُهم إذا كان يَقْرأُ ما يَكْفِى في الصَّلَاةِ؛ لأنَّه قد
(٣٢) سبق تخريجه في ٢/ ٥٧٣.(٣٣) سبق تخريجه في صفحة ٨، والزيادة المذكورة فيما بعد عند الإمام أحمد.(٣٤) سقط من: الأصل.(١) سقط من: ا، م.