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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 125272 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Verkürzung des Gebets und das Brechen des Fastens sind Abu Abd Allah – möge Allah ihm gnädig sein – lieber)

Übersetzung · DE

…die nur an Vorzug mangelte. Er meinte damit nicht, dass sie nicht von der Anzahl der Raka'at her verkürzt sei; denn dies wäre ein Widerspruch zu dem, worauf der Koranvers und der Konsens hindeuten, da die Meinungsverschiedenheit lediglich über das Verkürzen (Qasr) und das vollständige Verrichten (Itmam) besteht. Durch seine Überlieferung vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – im Hadith von Ya'la ibn Umayya ist bestätigt, dass das Gebet verkürzt ist. Ähnlich verhält es sich mit dem, was Mudschahid überlieferte. Er sagte: Ein Mann kam zu Ibn Abbas und sagte: „Ich und ein Begleiter von mir waren auf einer Reise. Mein Begleiter pflegte das Gebet zu verkürzen, während ich es vollständig verrichtete.“ Ibn Abbas sagte zu ihm: „Du warst derjenige, der verkürzte, und dein Begleiter war derjenige, der es vollständig verrichtete.“ [Überliefert von al-Athram (12)]. Er wollte damit sagen, dass sein Handeln besser war als dein Handeln. Selbst wenn feststünde, dass der ursprüngliche Pflichtumfang zwei Raka'at betrug, stünde dies der Zulässigkeit einer Vermehrung nicht entgegen, so als wenn man sich einem Ansässigen im Gebet anschließt. Dies unterscheidet sich von der Hinzufügung von zwei Raka'at zum Morgengebet (Fajr), denn dort ist eine Vermehrung unter keinen Umständen zulässig.

272 – Problem: Er sagte: (Und das Verkürzen [Qasr] sowie das Fastenbrechen [Fitr] sind Abu Abdullah – Allah erbarme sich seiner – lieber).

Was das Verkürzen angeht, so ist es nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten besser als das vollständige Verrichten. Eine Gruppe von ihnen empfand das vollständige Verrichten sogar als verpönt (Makruh). Ahmad sagte: „Es gefällt mir nicht.“ Ibn Abbas sagte zu jenem, der zu ihm sagte: „Ich pflegte das Gebet vollständig zu verrichten, während mein Begleiter verkürzte“: „Du warst es, der verkürzte, und dein Begleiter war es, der es vollständig verrichtete.“ Und Ibn Umar war streng gegenüber demjenigen, der das Gebet vollständig verrichtete. Es wurde überliefert, dass ein Mann ihn nach dem Gebet auf Reisen fragte, worauf er sagte: „Zwei Raka'at. Wer der Sunna widerspricht, der ist ungläubig (1).“ Bishr ibn Harb sagte: „Ich fragte Ibn Umar: ‚Wie betet man auf Reisen, o Abu Abd ar-Rahman?‘ Er antwortete: ‚Folgt ihr der Sunna eures Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –, so berichte ich euch; folgt ihr der Sunna eures Propheten nicht, so berichte ich euch nichts.‘ Wir sagten: ‚Das Beste, dem man folgen kann, ist die Sunna unseres Propheten, o Abu Abd ar-Rahman.‘ Er sagte: ‚Wenn der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – Medina verließ, fügte er [dem Gebet] nicht mehr als zwei Raka'at hinzu...‘

Anmerkungen

(11) In der Überlieferung von Ibn Abi Shaiba: „Vielmehr warst du es, der verkürzte, und dein Begleiter war derjenige, der vollständig verrichtete.“ (12) Al-Athram und Ibn Abi Shaiba überlieferten dies im „Kapitel über denjenigen, der das Gebet verkürzte“ aus dem Buch des Gebets, Al-Musannaf 2/449, 500. (1) Wurde bereits auf Seite 122 erwähnt.

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