in Arafah sowie in der Nacht von Muzdalifa dort. Dies ist eine Überlieferung von Ibn al-Qasim von Malik und seine Wahl. Sie argumentierten damit, dass die Gebetszeiten durch eine Überlieferung mit der Stufe der Massenüberlieferung (Tawaturn) feststehen, weshalb es nicht zulässig ist, diese aufgrund einer Einzelnachricht (Khabar Wahid) zu verlassen (8). Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass Nafi von Ibn Umar überlieferte, dass er, wenn er eilig reiste, das Abend- und das Nachtgebet zusammenlegte und sagte: „Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – pflegte, wenn er eilig reiste, die beiden zusammenzulegen.“ Von Anas wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – pflegte, wenn er aufbrach, bevor die Sonne ihren Zenit überschritten hatte, das Mittagsgebet in die Zeit des Nachmittagsgebets zu verschieben, dann abstieg und die beiden zusammenlegte. Wenn die Sonne ihren Zenit überschritten hatte, bevor er aufbrach, betete er das Mittagsgebet und stieg dann auf.“ (Beide sind konsensual überliefert) (9). Bei Muslim findet sich vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –: „Wenn er in Eile reiste, verschob er das Mittagsgebet in die Zeit des Nachmittagsgebets und legte sie zusammen, und er verschob das Abendgebet, bis er es mit dem Nachtgebet zusammenlegte, wenn (10)
(8) In A: "die Einzelne". (9) Der erste Teil: Verzeichnet von al-Bukhari im Kapitel "Wer das Abendgebet auf Reisen dreimal betet", im Kapitel "Das Zusammenlegen von Abend- und Nachtgebet auf Reisen", im Kapitel "Ob man Adhan oder Iqama ruft, wenn man Abend- und Nachtgebet zusammenlegt", aus dem Buch der Gebetsverkürzung (Qasr), sowie im Kapitel "Der Reisende, der sich beeilt, um zu seiner Familie zu gelangen" aus dem Buch der 'Umra, und im Kapitel "Die Eile beim Reisen" aus dem Buch des Dschihad. Sahih al-Bukhari 2/55, 57, 58, 3/10, 4/70, 71. Und bei Muslim im Kapitel "Die Zulässigkeit des Zusammenlegens zweier Gebete auf Reisen" aus dem Buch der Reisenden. Sahih Muslim 1/488, 489. Ebenso verzeichnet von Abu Dawud im Kapitel "Das Zusammenlegen zweier Gebete" aus dem Buch der Reise. Sunan Abi Dawud 1/277. Und bei al-Tirmidhi im Kapitel "Über das Zusammenlegen zweier Gebete" aus den Kapiteln der Reise. 'Aridat al-Ahwadhi 3/28. Und bei al-Nasa'i im Kapitel "Die Zeit, in der der Reisende Abend- und Nachtgebet zusammenlegt" und im Kapitel "Die Situation, in der man zwei Gebete zusammenlegt" aus dem Buch der Gebetszeiten. Al-Mujtaba 1/232, 233. Und bei al-Darimi im Kapitel "Das Zusammenlegen zweier Gebete" aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/356, 357. Und von Imam Malik im Kapitel "Das Zusammenlegen zweier Gebete zu Hause und auf Reisen". Al-Muwatta 1/144. Und von Imam Ahmad im Musnad 2/4, 7, 8, 54, 77, 80, 102, 106, 148, 150. Der zweite Teil: Verzeichnet von al-Bukhari im Kapitel "Er verschiebt das Mittagsgebet auf das Nachmittagsgebet..." usw., und im Kapitel "Wenn er nach dem Überschreiten des Zenits durch die Sonne aufbricht", aus dem Buch der Gebetsverkürzung. Sahih al-Bukhari 2/58. Und von Muslim im Kapitel "Die Zulässigkeit des Zusammenlegens zweier Gebete auf Reisen". Sahih Muslim 1/489. Ebenso verzeichnet von Abu Dawud im Kapitel "Das Zusammenlegen zweier Gebete". Sunan Abi Dawud 1/278. Und von al-Tirmidhi im Kapitel "Über das Zusammenlegen zweier Gebete". 'Aridat al-Ahwadhi 3/26, 27. Und von al-Nasa'i im Kapitel "Die Zeit, in der der Reisende zusammenlegt..." usw., aus dem Buch der Gebetszeiten. Al-Mujtaba 1/229. Und von Imam Ahmad im Musnad 3/247, 265. (10) In den Handschriften: "bis". Das in Sahih Muslim Festgelegte ist "wenn".