mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – in der Schlacht von Tabuk, und der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – pflegte das Mittags- und Nachmittagsgebet sowie das Abend- und Nachtgebet zusammenzulegen. Er sagte: „Er schob eines Tages das Gebet hinaus, ging dann hinaus und betete das Mittags- und Nachmittagsgebet gemeinsam, ging dann wieder hinein, kam danach heraus und betete das Abend- und Nachtgebet gemeinsam.“ Ibn Abd al-Barr sagte: „Dies ist ein authentischer (sahih) Hadith mit gesichertem Überlieferungsweg (isnad).“ Die Gelehrten der Sira (Biographik) sagten: „Die Schlacht von Tabuk fand im Monat Rajab des neunten Jahres statt.“ In diesem Hadith liegen die deutlichsten Beweise und stärksten Argumente für die Widerlegung derjenigen, die sagen: „Man darf die beiden Gebete nur zusammenlegen, wenn man sich in eiliger Reise befindet“, denn er (der Prophet) legte sie zusammen, während er lagerte und nicht auf der Reise war, in seinem Zelt verweilend; er ging hinaus, betete die beiden Gebete gemeinsam und kehrte dann in sein Zelt zurück. Muslim verzeichnete diesen Hadith in seinem „Sahih“ und sagte: „Er pflegte das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammen sowie das Abend- und Nachtgebet zusammen zu beten.“ Das Festhalten an diesem Hadith ist zwingend aufgrund seiner Authentizität und seiner expliziten Bestimmung in dieser Rechtsfrage, zumal es keinen Gegenbeweis gibt. Zudem ist das Zusammenlegen (Jam') eine der Erleichterungen des Reisens und somit nicht auf den Zustand des Unterwegsseins beschränkt, ebenso wenig wie das Verkürzen (Qasr) oder das Überstreichen der Socken (Mash). Dennoch ist das Hinausschieben des ersten Gebets auf die Zeit des zweiten (Jam' al-Ta'khir) vorzuziehen, da dies dem Vorsichtsgebot entspricht, aus der Meinungsverschiedenheit derer, die das Zusammenlegen ablehnen, herausführt und alle Überlieferungen berücksichtigt.
Abschnitt: Das Zusammenlegen ist nur auf einer Reise zulässig, die das Verkürzen (Qasr) erlaubt. Malik und al-Shafi'i sagten,
= Muslim im Kapitel „Über die Wunder des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden“ aus dem Buch der Vorzüge. Sahih Muslim 4/1784. Abu Dawud im Kapitel „Das Zusammenlegen zweier Gebete“ aus dem Buch der Reise. Sunan Abi Dawud 1/275. Al-Nasa'i im Kapitel „Die Zeit, in der der Reisende das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenlegt“ aus dem Buch der Gebetszeiten. Al-Mujtaba 1/229. Al-Darimi im Kapitel „Das Zusammenlegen zweier Gebete“ aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/356. Und Imam Ahmad im Musnad 5/237. (22) Im Original: „ghazah“. (23) Fehlt in A und M. (24) Dessen Verzeichnung bereits in diesem Kapitel vorangegangen ist. (25) Im Original: „al-safar“ (Reise) – eine textliche Entstellung. (26) Fehlt im Original.