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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 143Abschnitt

Übersetzung · DE

nicht korrekt; denn das Freitagsgebet (jumuʿa) wird nicht nachgeholt, und für es sind die zwei Predigten (ḫuṭbatān), eine Mindestanzahl an Teilnehmern und die Ansässigkeit (istīṭān) vorgeschrieben, weshalb die Festlegung einer Zeit für dieses Gebet zulässig ist, anders als beim Gebet der Reise.

Abschnitt: Wenn er verreist, nachdem die Zeit des Gebets eingetreten ist, sagte Ibn ʿAqīl: Diesbezüglich gibt es zwei Überlieferungen. Nach der ersten darf er es kürzen. Ibn al-Mundhir sagte: Alle Gelehrten, von denen wir Überlieferungen bewahrt haben, sind sich einig, dass er es kürzen darf. Dies ist auch die Ansicht von Mālik, al-Awzāʿī, al-Šāfiʿī und den Anhängern der Vernunftlehre (Aṣḥāb al-Raʾy), da er verreiste, bevor die Zeit des Gebets abgelaufen war; dies ist so, als wäre er vor der Verpflichtung dazu verreist. Nach der zweiten Überlieferung darf er es nicht kürzen, da es im Ort zur Pflicht wurde, weshalb er es vollständig (itmām) verrichten muss, so als wäre er erst nach Ablauf der Zeit oder nach Aufnahme des Gebets (iḥrām) verreist. Dies unterscheidet sich vom Fall vor Eintritt der Zeit, da das Gebet hier noch nicht zur Pflicht geworden war.

275 - Problem: Er sagte: (Und wenn er sich einem Ansässigen (muqīm) anschließt, während er ein Reisender ist, so hat er das Gebet vollständig zu verrichten (atamma)).

Das Ganze bedeutet: Wenn ein Reisender sich einem Ansässigen anschließt, ist er verpflichtet, das Gebet vollständig zu verrichten, egal ob er das gesamte Gebet erreicht, nur eine Rakʿa oder weniger. al-Aṯram sagte: Ich fragte Abū ʿAbd Allāh nach dem Reisenden, der in das Gebet der Ansässigen während des letzten Sitzens (tašahhud) eintritt? Er sagte: Er betet vier Rakʿāt. Dies wurde auch von Ibn ʿUmar, Ibn ʿAbbās und einer Gruppe von Tābiʿūn überliefert. Dies ist auch die Ansicht von al-Thawrī, al-Awzāʿī, al-Šāfiʿī, Abū Ṯawr und den Anhängern der Vernunftlehre. Isḥāq sagte: Dem Reisenden steht das Kürzen zu, da es ein Gebet ist, das mit zwei Rakʿāt vollzogen werden darf; es wird also durch das Anschließen an einen Imam nicht mehr, genau wie beim Morgengebet (faǧr). Ṭāwūs, al-Šaʿbī und Tamīm ibn Ḥaḏlam sagten über den Reisenden, der vom Gebet des Ansässigen zwei Rakʿāt erreicht: Diese genügen ihm. Al-Ḥasan sagte:

Anmerkungen

(6) Im Original: "die Zeit" (al-waqt). (7) Fehlt in: M. (1) In A, M: "iʾtam". (2) In A, M: "al-muqīm". (3) Abū Salama Tamīm ibn Ḥaḏlam al-Ḍabbī al-Kūfī, einer der Gefährten Ibn Masʿūds, er traf noch Abū Bakr und ʿUmar, möge Gott mit ihnen zufrieden sein. Tahḏīb al-Tahḏīb 1/512.

Arabisch (Quelle)

صَحِيحٍ، فإنَّ الجُمُعَةَ لا تُقْضَى، ويُشْتَرَطُ لها الخُطْبَتانِ والعَدَدُ والاسْتِيطَانُ، فجاز اشْتِرَاطُ الوَقْتِ لها، بِخِلافِ صلاةِ السَّفَرِ.

فصل: وإذا سَافَرَ بعد دُخُولِ [وَقْتِ الصلاةِ] (٦)، فقال ابنُ عَقِيلٍ: فيه رِوَايتانِ؛ إحْدَاهما، لَهُ (٧) قَصْرُها. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ كُلُّ مَن نَحْفَظُ عنه من أهْلِ العِلْمِ أنَّ له قَصْرَها. وهذا قولُ مالكٍ، والأوْزَاعِىِّ، والشَّافِعِىِّ، وأصحْابِ الرَّأْى؛ لأنَّه سَافَرَ قبلَ خُرُوجِ وَقْتِها. أشْبَهَ ما لو سافَرَ قبلَ وُجُوبِها. والثانية، ليس له قَصْرها؛ لأنَّها وَجَبَتْ عليه في الحَضَرِ، فلَزِمَهُ إتْمَامُها، كما لو سَافَرَ بعد خُرُوجِ وَقْتِها، أو بعدَ إحْرَامِه بها، وفارَق ما قَبْلَ الوَقْتِ؛ لأنَّ الصلاةَ لم تَجِبْ عليه.

٢٧٥ - مسألة؛ قال: (وَإذَا دَخَلَ مَعَ مُقِيمٍ، وَهُوَ مُسَافِرٌ، أَتَمَّ) (١)

وجُمْلَةُ ذلك أنَّ المُسَافِرَ متى ائْتَمَّ بمُقِيمٍ، لَزِمَهُ الإِتْمامُ، سَوَاءٌ أدْرَكَ جَمِيعَ الصلاةِ أو رَكْعَةً، أو أقَلَّ. قال الأثْرَمُ: سألْتُ أبا عبدِ اللهِ عن المُسَافِرِ، يَدْخُلُ في تَشَهُّدِ الْمُقِيمين (٢)؟ قال: يُصَلِّى أرْبَعًا. وَرُوِىَ ذلك عن ابنِ عمرَ، وابنِ عَبَّاسٍ، وجماعةٍ من التَّابِعِينَ. وبه قال الثَّوْرِىُّ، والأوْزَاعِىُّ، والشَّافِعِىُّ، وأبو ثَوْرٍ، وأصْحَابُ الرَّأْىِ. وقال إسحاقُ: لِلْمُسَافِرِ القَصْرُ؛ لأنَّها صَلَاةٌ يَجُوزُ فِعْلُها رَكْعَتَيْنِ، فلم تَزِدْ بالائْتِمامِ، كالفَجْرِ. وقال طَاوُسٌ، والشَّعْبِىُّ، وَتَمِيمُ بنُ حَذْلَمٍ (٣)، في المُسَافِرِ يُدْركُ من صلاةِ المُقِيمِ رَكْعَتَيْنِ: يُجْزِيَانِ. وقال الحسنُ،

Anmerkungen

(٦) في الأصل: "الوقت".(٧) سقط من: م.(١) في أ، م: "ائتم".(٢) في أ، م: "المقيم".(٣) أبو سلمة تميم بن حذلم الضبى الكوفى، من أصحاب ابن مسعود، وأدرك أبا بكر وعمر رضى اللَّه عنهما. تهذيب التهذيب ١/ ٥١٢.

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