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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 144

Übersetzung · DE

al-Nakhaʿī, al-Zuhrī, Qatāda und Mālik sagten: Wenn er eine Rakʿa erreicht, so hat er das Gebet vollständig zu verrichten, wenn er weniger erreicht, so kürzt er es. Dies stützen sie auf das Wort des Propheten (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil): "Wer von der Gebetszeit eine Rakʿa erreicht, der hat das Gebet erreicht." Des Weiteren gilt: Wer vom Freitagsgebet eine Rakʿa erreicht, vervollständigt es als Freitagsgebet, während denjenigen, der weniger davon erreicht, die Verpflichtung dazu nicht trifft. Unser Gegenbeweis ist das, was von Ibn ʿAbbās überliefert wurde, als er gefragt wurde: "Wie kommt es, dass der Reisende allein zwei Rakʿāt betet, aber vier, wenn er sich einem Ansässigen anschließt?" Er antwortete: "Das ist die Sunna." Dies überlieferte Aḥmad im "Musnad". Seine Aussage "die Sunna" bezieht sich auf die Sunna des Gesandten Gottes (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil). Zudem ist dies die Praxis derjenigen, die wir von den Gefährten genannt haben, und wir kennen in ihrer Zeit niemanden, der ihnen widersprochen hätte. Nāfiʿ sagte: Ibn ʿUmar pflegte, wenn er mit dem Imam betete, vier Rakʿāt zu beten, und wenn er allein betete, betete er zwei Rakʿāt. Dies überlieferte Muslim. Auch handelt es sich um ein Gebet, das von vier auf zwei Rakʿāt reduziert wurde, weshalb man es nicht hinter jemandem beten darf, der vier Rakʿāt betet, ähnlich dem Freitagsgebet. Was Isḥāq erwähnte, ist nach unserer Ansicht nicht korrekt; denn es ist für ihn nicht zulässig, das Morgengebet hinter jemandem zu beten, der ein vierrakʿātiges Gebet verrichtet. Das Erreichen des Freitagsgebets unterscheidet sich von unserem Fall; denn wenn er eine Rakʿa vom Freitagsgebet erreicht, kehrt er zu zwei Rakʿāt zurück, was hier anders ist. Zudem sagte der Prophet (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil): "Der Imam wurde nur eingesetzt, damit man ihm folgt, also widersetzt euch ihm nicht." Sich vom Imam zu trennen, ist ihm zu widersetzen, daher ist dies bei der Möglichkeit, ihm zu folgen, nicht zulässig. Wenn Reisende hinter einem Reisenden das Gebet aufnehmen und dieser das Gebet durch ein rituelles Ereignis verlässt und einen anderen Reisenden als Nachfolger einsetzt, dürfen sie kürzen, da sie sich nicht einem Ansässigen angeschlossen haben. Setzt er hingegen einen Ansässigen als Nachfolger ein, ist das vollständige Gebet für sie verpflichtend, da sie sich nun einem Ansässigen angeschlossen haben. Dem Imam, der das Gebet verlassen musste, steht es zu, das Gebet eines Reisenden zu verrichten, da er sich keinem Ansässigen angeschlossen hat. Wenn Reisende hinter einem Ansässigen beten und dieser das Gebet durch ein rituelles Ereignis verlässt und einen Reisenden oder einen Ansässigen als Nachfolger einsetzt, ist das vollständige Gebet für sie verpflichtend, da sie sich einem Ansässigen angeschlossen haben.

Anmerkungen

(4) Fehlt in: A, M. (5) Die Überlieferung wurde bereits in 2/17 angeführt. (6) Al-Musnad 1/216. (7) Im Kapitel: "Über das Kürzen des Gebets in Minā", aus dem Buch der Reisenden. Ṣaḥīḥ Muslim 1/482. (8) In M: "al-rubāʿiyya". (9) Wurde bereits in 2/131 angeführt.

Arabisch (Quelle)

والنَّخَعِىُّ، والزُّهْرِىُّ، وقَتادَةُ، ومالِكٌ: إنْ أدْرَكَ رَكعَةً أتمَّ، وإن أَدْرَكَ دُونَها قَصَرَ؛ لقولِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ أدْرَكَ مِنَ (٤) الصلاةِ رَكْعَةً فَقَدْ أدْرَكَ الصَّلَاةَ" (٥). ولأنَّ من أدْرَكَ من الجُمُعَةِ رَكْعَةً أتَمَّها جُمُعَةً، ومَن أدْرَكَ أقَلَّ مِن ذلك، لا يَلْزَمُه فَرْضُها. ولَنا، ما رُوِىَ عن ابنِ عَبَّاسٍ، أنَّه قِيلَ له: ما بالُ المُسَافِرِ يُصَلِّى رَكْعَتَيْنِ في حَالِ الانْفِرَادِ، وأرْبَعًا إذا ائْتَمَّ بمُقِيمٍ؟ فقال: تلك السُّنَّةُ. رَوَاه أحمدُ، في "المُسْنَدِ" (٦)، وقولُه: السُّنَّةُ. يَنْصَرِفُ إلى سُنَّةِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-. ولأنَّه فِعْلُ مَنْ سَمَّيْنا من الصَّحابةِ، ولا نَعْرِفُ لهم في عَصْرِهمْ مُخَالِفًا. قال نَافِعٌ: كان ابنُ عُمرَ إذا صَلَّى مع الإِمامِ صَلَّاها أرْبَعًا، وإذا صَلَّى وَحْدَه صَلَّاها رَكعَتَيْنِ. رَوَاه مُسْلِمٌ (٧). ولأنَّ هذه صَلَاةٌ مَرْدُودةٌ من أرْبَعٍ إلى رَكْعَتَيْنِ، فلا يُصَلِّيها خَلْفَ مَن يُصَلِّى الأرْبَعَ كالجُمُعَةِ. وما ذَكَرَهُ إسحاقُ لا يَصِحُّ عِنْدَنا؛ فإنَّه لا تَصِحُّ له صلاةُ الفَجْرِ خَلْفَ مَن يُصَلِّى رُباعِيَّةً (٨)، وإدْرَاكُ الجُمُعَةِ يُخالِفُ ما نحنُ فيه، فإنَّه لو أدْرَكَ رَكْعَةً مِن الجُمُعَةِ رَجَعَ إلى رَكْعَتَيْنِ، وهذا بخِلَافِه. ولأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "إنَّمَا جُعِلَ الإِمَامُ لِيُؤْتَمَّ بِهِ فَلَا تَخْتَلِفُوا عَلَيْهِ" (٩). ومُفَارَقَةُ إمَامِه اخْتِلَافٌ عليه، فلم يَجُزْ مع إمْكانِ مُتَابَعَتِه. وإذا أحْرَمَ المُسافِرُونَ خَلْفَ مُسافِرٍ فأحْدَثَ، واسْتَخْلَفَ مُسافِرًا آخَرَ، فلهم القَصْرُ؛ لأنَّهم لم يَأْتَمُّوا بِمُقِيمٍ. وإن اسْتَخْلَفَ مُقِيمًا، لَزِمَهُم الإِتْمَامُ؛ لأنَّهم ائْتَمُّوا بِمُقِيمٍ، ولِلْإمامِ الذي أحْدَثَ أن يُصَلِّىَ صَلَاةَ المُسَافِرِ؛ لأنَّه لم يَأْتَمَّ بمُقِيمٍ. ولو صَلَّى المُسافِرُونَ خَلْفَ مُقِيمٍ، فأحْدَثَ واسْتَخْلَفَ مُسَافِرًا أو مُقِيمًا، لَزِمَهُم الإِتْمامُ؛ لأنَّهم ائْتَمُّوا بِمُقِيمٍ.

Anmerkungen

(٤) سقط من: ا، م.(٥) تقدم تخريجه في ٢/ ١٧.(٦) المسند ١/ ٢١٦(٧) في: باب قصر الصلاة بمنى، من كتاب المسافرين. صحيح مسلم ١/ ٤٨٢.(٨) في م: "الرباعية".(٩) سبق تخريجه في ٢/ ١٣١.

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