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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 146276 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Reisender und ein Ansässiger hinter einem Reisenden beten, so muss der Ansässige es vollständig verrichten, wenn der Imam sein Gebet beendet hat)

Übersetzung · DE

Dem Nachfolger steht die Kürzung allein zu, da er sich keinem Ansässigen angeschlossen hat.

276 - Problem; Er sagte: (Wenn ein Reisender und ein Ansässiger hinter einem Reisenden beten, vervollständigt der Ansässige das Gebet, sobald sein Imam den Friedensgruß spricht.)

Die Gelehrten sind sich einig, dass der Ansässige, wenn er einem Reisenden folgt und dieser nach zwei Gebetseinheiten den Friedensgruß spricht, das Gebet vervollständigen muss. Es wurde von Imrān ibn Husayn überliefert, der sagte: „Ich war Zeuge der Eroberung mit dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm). Er blieb in Mekka achtzehn Nächte lang und betete nur zwei Einheiten. Dann sagte er zu den Bewohnern der Stadt: ‚Betet vier, denn wir sind Reisende.‘“ Überliefert von Abū Dāwūd. Dies ist auch deshalb so, weil das Gebet für ihn als vier Einheiten verpflichtend ist, weshalb er keinen Teil seiner Einheiten unterlassen darf, so wie es wäre, wenn er nicht hinter einem Reisenden beten würde.

Abschnitt: Es ist für den Imam empfohlen, wenn er mit Ansässigen betet, ihnen nach seinem Friedensgruß zu sagen: „Vervollständigt (das Gebet), denn wir sind Reisende.“ Dies aufgrund des erwähnten Hadith und damit für den Unwissenden die Anzahl der Gebetseinheiten nicht zweifelhaft wird und er annimmt, das Vierergebet bestünde nur aus zwei Einheiten. Al-Athram überlieferte von az-Zuhrī, dass ʿUthmān das Gebet nur deshalb vervollständigte, weil die Beduinen zur Pilgerfahrt kamen und er sie darüber belehren wollte, dass das Gebet vier Einheiten umfasst.

Abschnitt: Wenn der Reisende die Ansässigen anführt und das Gebet mit ihnen vervollständigt, so ist ihr Gebet vollständig und gültig. Dies vertraten al-Shāfiʿī und Ishāq. Abū Hanīfa und ath-Thawrī sagten: „Das Gebet der Ansässigen wird verdorben, während das Gebet des Imams und der Reisenden, die mit ihm beten, gültig ist.“ Von Ahmad wurde Ähnliches berichtet. Al-Qādī sagte: „Denn die letzten beiden Einheiten sind für den Imam ein freiwilliges Gebet (nafl), und er darf darin niemanden anführen, der ein Pflichtgebet verrichtet.“ Wir sagen jedoch: Der Reisende ist durch seine Absicht zum vollständigen Gebet verpflichtet, somit ist das gesamte Gebet eine Pflicht, auch wenn es ein freiwilliges Gebet wäre..."

Anmerkungen

(1) Fehlt im Original. (2) In: Kapitel „Wann vervollständigt der Reisende“, aus dem Buch der Reise. Sunan Abū Dāwūd 1/280. (3) In A, M: „al-jamʿ“ (die Zusammenkunft/Gesamtheit). (4) Im Original: „thumma“ (dann).

Arabisch (Quelle)

وللمُسْتَخْلَفِ القَصْرُ وَحْدَه؛ لأنَّه لم يَأْتَمَّ بمُقِيمٍ.

٢٧٦ - مسألة؛ قال: (وإذا صَلَّى مُسَافِرٌ ومُقِيمٌ خَلْفَ مُسَافِرٍ، أَتَمَّ المُقِيمُ إذَا سَلَّمَ إمَامُهُ)

أجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ على أنَّ المُقِيمَ إذا ائْتَمَّ بالمُسَافِرِ، وسَلَّمَ المُسَافِرُ من رَكْعَتَيْنِ، أنَّ على المُقِيمِ إتْمَامَ الصلاةِ. وقد رُوِىَ عن (١) عِمْرَانَ بن حُصَينٍ قال: شَهِدْتُ الفَتْحَ مع رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فأقَامَ بمَكَّةَ ثَمَانِىَ عَشْرَةَ لَيْلَةً، لا يُصَلِّى إلَّا رَكْعَتَيْنِ، ثمَّ يقولُ لأَهْلِ البَلَدِ: "صَلُّوا أَرْبَعًا، فإنَّا سَفْرٌ". رَوَاه أبو دَاوُدَ (٢). ولأنَّ الصلاةَ وَاجِبَةٌ عليه أرْبَعًا، فلم يكن له تَرْكُ شىْءٍ من رَكَعاتِها، كما لو لم يَأْتَمَّ بمُسافِرٍ.

فصل: ويُسْتَحَبُّ لِلْإِمَامِ إذا صَلَّى بمُقِيمِينَ أن يقولَ لهم عَقِيبَ تَسْلِيمهِ: أَتِمُّوا، فإنَّا سَفْرٌ. لما ذَكَرْنا من الحَدِيثِ، ولِئَلَّا يَشْتَبِهَ على الجَاهِلِ عَدَدُ رَكَعَاتِ الصَّلَاةِ، فيَظُنَّ أنَّ الرُّبَاعِيةَ رَكْعَتانِ. وقد رَوَى الأَثْرَمُ، عن الزُّهْرِىِّ، أنَّ عُثمانَ إنَّما أتَمَّ الصلاةَ لأنَّ الأعْرَابَ حَجُّوا، فأرَادَ أن يُعَرِّفَهُمْ أنَّ الصلاةَ أرْبَعٌ.

فصل: وإذَا أمَّ المُسَافِرُ المُقِيمِينَ، فأتَمَّ بهم الصلاةَ، فصلاتُهم تَامَّةٌ صَحِيحَةٌ. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ وإسحاقُ. وقال أبو حَنِيفَةَ، والثَّوْرِىُّ: تَفْسُدُ صلاةُ المُقِيمِينَ، وتَصِحُّ صلاةُ الإِمامِ والمُسَافِرِينَ معه. وعن أحمدَ نحوُ ذلك. قال القاضي: لأنَّ الرَّكْعَتَيْنِ الأُخْرَيَيْنِ نَفْلٌ من الإِمامِ، فلا يَؤُمُّ بها مُفتَرِضِينَ. ولنَا، أنَّ المُسَافِرَ يَلْزَمُه الإِتْمامُ بِنِيَّتِه، فيكونُ الجميعُ (٣) وَاجِبًا، ولو (٤) كانتْ نَفْلًا

Anmerkungen

(١) سقط من: الأصل.(٢) في: باب متى يتم المسافر، من كتاب السفر. سنن أبي داود ١/ ٢٨٠.(٣) في أ، م: "الجمع".(٤) في الأصل: "ثم".

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