Dem Nachfolger steht die Kürzung allein zu, da er sich keinem Ansässigen angeschlossen hat.
276 - Problem; Er sagte: (Wenn ein Reisender und ein Ansässiger hinter einem Reisenden beten, vervollständigt der Ansässige das Gebet, sobald sein Imam den Friedensgruß spricht.)
Die Gelehrten sind sich einig, dass der Ansässige, wenn er einem Reisenden folgt und dieser nach zwei Gebetseinheiten den Friedensgruß spricht, das Gebet vervollständigen muss. Es wurde von Imrān ibn Husayn überliefert, der sagte: „Ich war Zeuge der Eroberung mit dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm). Er blieb in Mekka achtzehn Nächte lang und betete nur zwei Einheiten. Dann sagte er zu den Bewohnern der Stadt: ‚Betet vier, denn wir sind Reisende.‘“ Überliefert von Abū Dāwūd. Dies ist auch deshalb so, weil das Gebet für ihn als vier Einheiten verpflichtend ist, weshalb er keinen Teil seiner Einheiten unterlassen darf, so wie es wäre, wenn er nicht hinter einem Reisenden beten würde.
Abschnitt: Es ist für den Imam empfohlen, wenn er mit Ansässigen betet, ihnen nach seinem Friedensgruß zu sagen: „Vervollständigt (das Gebet), denn wir sind Reisende.“ Dies aufgrund des erwähnten Hadith und damit für den Unwissenden die Anzahl der Gebetseinheiten nicht zweifelhaft wird und er annimmt, das Vierergebet bestünde nur aus zwei Einheiten. Al-Athram überlieferte von az-Zuhrī, dass ʿUthmān das Gebet nur deshalb vervollständigte, weil die Beduinen zur Pilgerfahrt kamen und er sie darüber belehren wollte, dass das Gebet vier Einheiten umfasst.
Abschnitt: Wenn der Reisende die Ansässigen anführt und das Gebet mit ihnen vervollständigt, so ist ihr Gebet vollständig und gültig. Dies vertraten al-Shāfiʿī und Ishāq. Abū Hanīfa und ath-Thawrī sagten: „Das Gebet der Ansässigen wird verdorben, während das Gebet des Imams und der Reisenden, die mit ihm beten, gültig ist.“ Von Ahmad wurde Ähnliches berichtet. Al-Qādī sagte: „Denn die letzten beiden Einheiten sind für den Imam ein freiwilliges Gebet (nafl), und er darf darin niemanden anführen, der ein Pflichtgebet verrichtet.“ Wir sagen jedoch: Der Reisende ist durch seine Absicht zum vollständigen Gebet verpflichtet, somit ist das gesamte Gebet eine Pflicht, auch wenn es ein freiwilliges Gebet wäre..."
(1) Fehlt im Original. (2) In: Kapitel „Wann vervollständigt der Reisende“, aus dem Buch der Reise. Sunan Abū Dāwūd 1/280. (3) In A, M: „al-jamʿ“ (die Zusammenkunft/Gesamtheit). (4) Im Original: „thumma“ (dann).