eine Stadt, und du weißt nicht, wann du abreisen wirst, so vervollständige das Gebet. Und wenn du sagst: „Ich reise heute ab, ich reise morgen ab“, und du zehn Tage bleibst, so vervollständige das Gebet. Von ihm wird auch überliefert, dass er sagte: „Der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – hielt sich auf einigen seiner Reisen neunzehn Tage auf und betete zwei Einheiten.“ Ibn ʿAbbās sagte: „Wir beten zwei Einheiten, wenn wir neunzehn Tage bleiben, und wenn wir mehr als das bleiben, vervollständigen wir das Gebet.“ Dies wurde von al-Buḫārī überliefert. Al-Ḥasan sagte: „Bete zwei Einheiten, zwei Einheiten, bis du in eine Stadt kommst, dann vervollständige das Gebet und faste.“ ʿĀʾiša sagte: „Wenn du das Gepäck und die Wasserbehälter ablädst, dann vervollständige das Gebet.“ Ṭāwūs betete vier Einheiten, wenn er in Mekka ankam. Unser Beweis ist das, was Anas überlieferte: „Wir zogen mit dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – nach Mekka. Er betete zwei Einheiten, bis er zurückkehrte, und er blieb zehn Tage in Mekka und kürzte das Gebet.“ Dies ist übereinstimmend überliefert. Aḥmad erwähnte den Hadith von Ǧābir und Ibn ʿAbbās, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – am Morgen des vierten Tages ankam und der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – den vierten Tag blieb.
(7) In: Kapitel darüber, was über die Verkürzung gesagt wurde und wie lange man verweilen soll, bis man kürzen kann, aus dem Buch der Verkürzung; und in: Kapitel über den Aufenthalt des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – in Mekka zur Zeit der Eroberung, aus dem Buch der Feldzüge (Maghāzī). Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 2/53, 5/191. Ebenso überliefert von al-Tirmidhī, in: Kapitel darüber, was über die Verkürzung des Gebets gesagt wurde, aus den Kapiteln über die Reise. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 3/21, 22; Ibn Māǧa, in: Kapitel darüber, wie viel ein Reisender beim Gebet kürzen darf, wenn er in einer Stadt bleibt, aus dem Buch der Gebetsverrichtung, Sunan Ibn Māǧa 1/341; und Imam Aḥmad, in: Musnad 1/223. (8) Im Original: „illā“. (9) Überliefert von Ibn Abī Šaiba, in: Kapitel darüber, wer sagte: Wenn du dein Gepäck ablädst und niedergehst, dann vervollständige (das Gebet), aus dem Buch des Gebets, al-Muṣannaf 2/455. (10) Überliefert von al-Buḫārī, in: Kapitel darüber, was über die Verkürzung gesagt wurde und wie lange man verweilen soll, bis man kürzen kann, aus dem Buch der Verkürzung, und in: Kapitel über den Aufenthalt des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – in Mekka zur Zeit der Eroberung, aus dem Buch der Feldzüge, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 2/53, 5/190, 191; und Muslim, in: Kapitel über das Gebet der Reisenden und dessen Verkürzung, aus dem Buch über das Gebet der Reisenden, Ṣaḥīḥ Muslim 1/481. Ebenso überliefert von Abū Dāwūd, in: Kapitel darüber, wann der Reisende vervollständigt, aus dem Buch über das Gebet auf der Reise, Sunan Abū Dāwūd 1/280; al-Tirmidhī, in: Kapitel darüber, was über die Verkürzung des Gebets gesagt wurde, aus den Kapiteln über das Gebet auf der Reise, ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 3/18; al-Nasāʾī, in: Kapitel über die Verkürzung des Gebets auf der Reise und Kapitel über den Aufenthalt, bei dem man das Gebet kürzen kann, aus dem Buch über das Gebet auf der Reise, al-Muǧtabā 3/96, 97, 100; Ibn Māǧa, in: Kapitel darüber, wie viel ein Reisender beim Gebet kürzen darf, wenn er in einer Stadt bleibt, aus dem Buch der Gebetsverrichtung, Sunan Ibn Māǧa 1/342; und al-Dārimī, in: Kapitel über denjenigen, der beabsichtigt, in einer Stadt zu bleiben... usw., aus dem Buch des Gebets, Sunan al-Dārimī 1/355. (11) Wir haben dies im Musnad nicht gefunden.