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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 150Abschnitt

Übersetzung · DE

und den fünften, den sechsten und den siebten Tag, und er betete das Morgengebet (Faǧr) im al-Abṭaḥ am achten Tag. Er pflegte also das Gebet in diesen Tagen zu kürzen, und es herrschte Einigkeit über seinen Aufenthalt. Er sagte: „Wenn er beabsichtigt, so zu bleiben, wie der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – geblieben ist, dann kürzt er. Und wenn er beabsichtigt, länger als das zu bleiben, dann vervollständigt er.“ Al-Aṯram sagte: „Ich hörte Abū ʿAbd Allāh den Hadith von Anas bezüglich der Absicht des Aufenthalts für den Reisenden erwähnen. Er sagte: ‚Es ist ein Wort, das nicht jeder versteht.‘ Und zu seiner Aussage: ‚Der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – blieb zehn Tage und kürzte das Gebet‘, sagte er: ‚Der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – kam am Morgen des vierten, fünften, sechsten und siebten Tages an.‘ Dann sagte er: ‚Und den achten Tag am Tag der Tarwiya, sowie den neunten und zehnten Tag.‘ Die Deutung des Hadith von Anas ist nur so zu verstehen, dass er den Aufenthalt des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – in Mekka und Minā zusammenzählte; andernfalls gibt es für mich keine andere Deutung als diese. Dies sind also vier Tage, und das Morgengebet an diesen Tagen bis zum Tag der Tarwiya ergibt insgesamt einundzwanzig Gebete, die er verkürzte. Dies beweist, dass derjenige, der einundzwanzig Gebete lang verweilt, kürzt, und dies ist mehr als vier Tage. Dies ist eindeutig gegenteilig zur Aussage derjenigen, die ihn auf vier Tage beschränkten. Die Aussage der Anhänger des Ra’y (Vernunftmeinung): ‚Wir kennen für die beiden (Ibn ʿAbbās und den Propheten) keinen Widerspruch unter den Gefährten‘, ist nicht korrekt. Wir haben bereits den Widerspruch von ihnen dazu erwähnt, und wir haben von Ibn ʿAbbās selbst etwas anderes als das überliefert, was sie ihm zuschreiben. Saʿīd hat es in seinen Sunan überliefert, und ich habe das, was sie ihm zuschreiben, darin nicht gefunden. Und der Hadith von Ibn ʿAbbās über den Aufenthalt von neunzehn Tagen: Die Deutung ist, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – nicht die feste Absicht zum Aufenthalt hatte. Aḥmad sagte: ‚Der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – blieb zur Zeit der Eroberung achtzehn Tage in Mekka, weil er nach Ḥunain wollte, und es gab dort keine Absicht zum dauerhaften Aufenthalt.‘ Und dies ist der Aufenthalt, den Ibn ʿAbbās überlieferte, und Allah weiß es am besten.

Kapitel: Wer eine bestimmte Stadt ansteuert und dort ankommt, ohne die Absicht zu haben, dort für einen Zeitraum zu verweilen, in dem

Anmerkungen

(12) Fehlend in: al-Aṣl, A. (13) Fehlend in: M. (14) In M: „vier“. (15) In A, M: „ihnen“. (16) Überliefert von Imam Aḥmad in: al-Musnad 4/430, 431, 432; und al-Baihaqī in: Kapitel über den Reisenden, der das Gebet kürzt, solange er keinen festen Aufenthalt beabsichtigt, solange er seinen Bestimmungsort nicht erreicht hat, aus dem Buch des Gebets, al-Sunan al-Kubrā 3/151. (17) Fehlend in: M.

Arabisch (Quelle)

والخَامِسَ والسَّادِسَ والسَّابِعَ، وصَلَّى الفَجْرَ بالأبْطَح يَوْمَ الثَّامِن، فكان يَقْصُرُ الصلاةَ في هذه الأيَّامِ، وقد أجْمَعَ على إقَامَتِها. قال: فإِذا أجْمَعَ أن يُقِيمَ كما أقَامَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قَصَرَ، وإذا أجْمَعَ على أَكْثَرَ من ذلك أتَمَّ. قال الأَثْرَمُ: وسمعتُ أبا عَبدِ اللهِ يَذْكُرُ حَدِيثَ أنَسٍ في الإِجْمَاعِ على الإقامَةِ لِلْمُسَافِرِ. فقال: هو كَلَامٌ ليس يَفْقَهُه كُلُّ أَحَدٍ. وقولُه: أقَامَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عَشْرًا يَقْصُرُ الصَّلَاةَ. فقال: قَدِمَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِصُبْحِ رَابِعَةٍ وخَامِسَةٍ وسَادِسَةٍ وسَابِعَةٍ. ثم قال: وثامِنَةٍ يوم التَّرْوِيَةِ، وتَاسِعَةٍ وعَاشِرَةٍ. فإنَّما وَجْهُ حَدِيثِ أنَسٍ أنَّه حَسَبَ مُقامَ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بمَكَّةَ ومِنًى، وإلَّا فَلَا وَجْه له عِنْدِى غيرُ هذا. فهذه أرْبَعَةُ أَيَّامٍ، وصلاةُ الصُّبْحِ بها يوم التَّرْوِيَةِ تَمامُ إحْدَى وعِشْرِينَ صلاةً يَقْصُرُ (١٢)، فهذا يَدُلُّ على أنَّ مَن أقَامَ إحْدَى وعِشْرِينَ صلاةً يَقْصُرُ، وهى تَزِيدُ على أرْبَعَة أيَّامٍ، وهذا صَرِيحٌ في خِلَافِ قَوْلِ (١٣) من حَدَّهُ بأربعةِ (١٤) أيَّامٍ. وقولُ أصْحَابِ الرَّأْىِ: لم نَعْرِفْ لهما (١٥) مُخَالِفًا في الصَّحابَةِ. غيرُ صَحِيحٍ، فقد ذَكَرْنَا الخِلافَ فيه عنهم، وذَكَرْنَا عن ابنِ عَبَّاسٍ نَفْسِه خِلافَ ما حَكَوْهُ عنه. رَوَاهُ سَعِيدٌ في سُنَنِه، ولم أجِدْ ما حَكَوْهُ عنه فيه. وحَدِيثُ ابنِ عَبَّاسٍ في إقَامَةِ تِسْعَ عَشْرَةَ، وَجْهُه أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُجْمِعِ الإِقامةَ. قال أحمدُ: أقَامَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بمَكَّةَ ثَمَانِىَ عَشْرَةَ زَمَنَ الفَتْحِ؛ لأنَّه أرَادَ حُنَيْنًا، ولَم يكنْ ثَمَّ إجْمَاعُ المقَامِ (١٦). وهذه هي (١٧) إقَامَتُه التي رَوَاهَا ابنُ عَبَّاسٍ، واللهُ أعلمُ.

فصل: ومن قَصَدَ بَلَدًا بِعَيْنِه، فوَصَلَهُ غيرَ عازِمٍ على الإِقامَةِ به مُدَّةً يَنْقَطِعُ فيها

Anmerkungen

(١٢) سقط من: الأصل، أ.(١٣) سقط من: م.(١٤) في م: "أربعة".(١٥) في أ، م: "لهم".(١٦) أخرجه الإِمام أحمد، في: المسند ٤/ ٤٣٠، ٤٣١، ٤٣٢. والبيهقي، في: باب المسافر يقصر ما لم يجمع مكثا ما لم يبلغ مقامه، من كتاب الصلاة. السنن الكبرى ٣/ ١٥١.(١٧) سقط من: م.

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