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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 153278 - Rechtsfrage; Er sagte: (Und wenn er sagt: 'Ich reise heute ab' und 'Ich reise morgen ab', so kürzt er das Gebet, selbst wenn er einen Monat bleibt)

Übersetzung · DE

bis er aufbricht und die zweite verlässt. Ähnlich lautet die Ansicht von al-Ṯawrī. Unsere Beweisführung stützt sich darauf, dass der Status der Reise durch sein Aufbrechen für ihn feststeht und kein Aufenthalt vorliegt, der diesen Status aufhebt; dies ähnelt dem Fall, wenn er ein Dorf erreicht, das nicht sein ursprüngliches Ziel war.

278 - Problem: Er sagte: „Und wenn er sagt: ‚Heute breche ich auf, und morgen breche ich auf.‘, so verkürzt er, selbst wenn er einen Monat lang verweilt.“

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer nicht fest entschlossen ist, für eine Dauer zu verweilen, die über 21 Gebete hinausgeht, dem ist die Verkürzung gestattet, selbst wenn er Jahre verweilt. Dies gilt etwa, wenn er verweilt, um ein Bedürfnis zu erfüllen, auf dessen Erfolg er hofft, oder für den Dschihād gegen einen Feind, oder wenn er durch einen Herrscher oder durch Krankheit festgehalten wird. Dabei ist es gleich, ob er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit der Erfüllung des Bedürfnisses in einer kurzen oder einer langen Zeitspanne rechnet, solange es möglich ist, dass die Erfüllung innerhalb einer Zeitspanne erfolgt, welche den Status der Reise nicht aufhebt. Ibn al-Munḏir sagte: „Die Gelehrten sind sich einig, dass es einem Reisenden erlaubt ist zu verkürzen, solange er keinen festen Entschluss zum Verweilen gefasst hat, auch wenn Jahre vergehen.“ Ibn ʿAbbās hat überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – auf einigen seiner Reisen neunzehn Tage verweilte und dabei zwei Rakʿāt betete. Dies wurde von al-Buḫārī überliefert. Ǧābir sagte: „Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – verweilte während des Feldzugs von Tabūk zwanzig Tage und verkürzte das Gebet.“ Dies überlieferte Imām Aḥmad in seinem Musnad. Im Hadith von ʿImrān ibn Ḥuṣayn heißt es, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – achtzehn Tage in Mekka verweilte und nur zwei Rakʿāt betete. Dies überlieferte Abū Dāwūd. Es wurde von ʿAbd al-Raḥmān ibn al-Miswar von seinem Vater überliefert, dass dieser sagte: „Wir verweilten mit Saʿd in ʿAmmān oder Salmān, und er pflegte zu beten...“

Anmerkungen

(27) In M: „für die zweite“. (28) Im Original: „Er sagte“. (1) Das Konjunktions-Waw fehlt in A, M. (2) In M: „gefangen hielt“. (3) Dies wurde bereits auf S. 149 behandelt. (4) Musnad 3/295. Ebenso verzeichnet bei Abū Dāwūd im Kapitel: „Wenn er sich in einem Feindesland aufhält, verkürzt er“ aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Sunan Abū Dāwūd 1/281. Und bei al-Bayhaqī im Kapitel: „Wer sagt, er verkürzt für immer, solange er keinen Entschluss zum Bleiben fasst“ aus dem Buch des Gebets. Al-Sunan al-Kubrā 3/152. (5) Dies wurde bereits auf S. 146 behandelt.

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