„heute ausgehe, morgen ausgehe.“ Einen Monat lang. Dies ist vergleichbar mit der Aussage von al-Ḫiraqī, und womöglich hat al-Ḫiraqī – Gott erbarme sich seiner – dies nur in Nachahmung von ihm gesagt und wollte damit nicht ausdrücken, dass die Grenze des Verkürzens auf einen Monat festgesetzt ist, sondern er wollte vielmehr zum Ausdruck bringen, dass es für das Verkürzen keine (zeitliche) Grenze gibt. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn er die Absicht hat, für eine lange Zeit in einem Distrikt (Rustāq) zu verweilen, indem er darin von Dorf zu Dorf zieht, ohne den festen Entschluss zu fassen, in einem dieser Dörfer so lange zu bleiben, dass dadurch das Urteil der Reise aufgehoben würde, so wird das Urteil seiner Reise nicht aufgehoben; denn der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – hielt sich zehn Tage in Mekka, ʿArafāt und Minā auf und verkürzte in all diesen Tagen das Gebet. Al-Aṯram überlieferte mit seiner Isnad von Muwarriq, dass dieser sagte: „Ich fragte Ibn ʿUmar und sagte: ‚Ich bin ein Kaufmann und komme nach al-Ahwāz, wo ich in dessen Dörfern von einem zum anderen Ort ziehe und dort einen Monat oder länger verweile?‘ Er fragte: ‚Beabsichtigst du dort zu wohnen?‘ Ich antwortete: ‚Nein.‘ Er sagte: ‚Ich sehe dich als Reisenden, also verrichte das Gebet der Reisenden.‘“ Dies ist so, weil er nicht die Absicht hatte, an einem bestimmten Ort sesshaft zu werden, und daher demjenigen ähnelt, der auf seiner Reise von einer Herberge zur nächsten zieht.
Abschnitt: Wenn er eine Stadt betritt und sagt: „Wenn ich jemanden treffe, bleibe ich, und wenn ich ihn nicht treffe, bleibe ich nicht“, dann wird das Urteil seiner Reise nicht aufgehoben; denn er hat sich nicht fest für das Bleiben entschieden. Der Grund, der das Urteil der Reise aufhebt, ist der feste Entschluss zum Bleiben, welcher hier nicht vorliegt, da er es von einer Bedingung abhängig gemacht hat, und das ist nicht verboten.
Abschnitt: Es gibt keinen Einwand dagegen, freiwillige Gebete (Taṭawwuʿ) im Sitzen oder während der Fortbewegung auf dem Reittier zu verrichten, aufgrund dessen, was Ibn ʿUmar überlieferte, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – auf dem Rücken seines Reittieres das Gebet sprach, wohin auch immer es sich wendete, wobei er mit dem Kopf andeutete. Ibn ʿUmar tat dies ebenfalls. Etwas Ähnliches wurde von Ǧābir und Anas überliefert. (Dies ist übereinstimmend anerkannt).
(18) Fehlt im Original. (19) Verzeichnet bei ʿAbd al-Razzāq im Kapitel: „Der Mann, der zur Zeit des Gebets aufbricht“, aus dem Buch über das Gebet. Al-Muṣannaf 2/532. (20) Al-Rustāq: Das Umland und die Dörfer. Ein arabisiertes Wort. (21) Al-Ahwāz: Sieben Bezirke zwischen al-Baṣra und Fārs. Muʿǧam al-Buldān 1/411. (22) In M: „Falā“ (fälschlicherweise). (23) Die Überlieferungskette (Taḫrīǧ) des Ḥadīṯ von Ibn ʿUmar wurde bereits auf 2/96 behandelt. =
أخْرُجُ، غَدًا أَخرُجُ (١٨). شَهْرًا (١٩)، وهذا مثلُ قولِ الْخِرَقِيِّ، ولَعَلَّ الْخِرَقِيَّ رَحِمَه اللهُ إنَّما قال ذلك اقْتِدَاءً به، ولم يُرِدْ أنَّ نَهَايَةَ القَصْرِ إلى شَهْرٍ، وإنَّما أرَادَ أنَّه لا نِهَايَةَ لِلْقَصْرِ، واللهُ أعلمُ.
فصل: وإنْ عَزَمَ على إقَامَةٍ طَوِيلَةٍ في رُسْتَاق (٢٠)، يَتَنَقَّلُ فيه من قَرْيَةٍ إلى قَرْيَةٍ، لا يُجْمِعُ على الإِقَامَةِ بِوَاحِدَةٍ منها مُدَّةً تُبْطِلُ حُكْمَ السَّفَرِ، لم يَبْطُلْ حُكْمُ سَفَرِه؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أقامَ عَشْرًا بمَكَّةَ وعَرَفَةَ ومِنًى، فكان يَقْصُرُ في تلك الأيَّامِ كُلِّها. ورَوَى الأثْرَمُ، بإسْنَادِه عن مُوَرِّقٍ، قال: سَأَلْتُ ابنَ عمرَ، قلتُ: إنِّي رَجُلٌ تَاجِرٌ، آتِى الأهْوَازَ (٢١)، فأنْتَقِلُ في قُرَاهَا من قَرْيَةٍ إلى قَرْيَةٍ، فأُقِيمُ الشَّهْرَ وأكْثَرَ من ذلك؟ قال: تَنْوِى الإِقامَةَ؟ . قلتُ: لا. قال: لا أُراكَ إلَّا مُسافِرًا، صَلِّ صلاةَ المُسَافِرِينَ. ولأنَّه لم يَنْوِ الإِقَامَة في بَلَدٍ بعَيْنِه، فأشْبَهَ المُتَنَقِّلَ في سَفَرِه من مَنْزِلٍ إلى مَنْزِلٍ.
فصل: وإذا دَخَلَ بَلَدًا، فقال: إنْ لَقِيتُ فَلانًا (٢٢) أقَمْتُ، وإنْ لم ألْقَه لم أُقِم. لم يَبْطُلْ حُكْمُ سَفَرِه؛ لأنَّه لم يَجْزِمْ بالإِقامَةِ، ولأن المُبْطِلَ لِحُكْمِ السَّفَرِ هر العَزْمُ على الإِقامَةِ، ولم يُوجَدْ، وإنَّما عَلَّقَهُ على شَرْطٍ، وليس ذلك بِحرامٍ.
فصل: ولا بَأْسَ بالتَّطَّوعِ نَازِلًا وسَائِرًا على الرَّاحِلَةِ؛ لما رَوَى ابنُ عمرَ، أنَّ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُسَبِّحُ على ظَهْرِ رَاحِلَتِه حيثُ كان وَجْهُه، يُومِئُ بِرأْسِه. وكان ابنُ عمرَ يَفْعَلُه. ورُوِىَ نحْو ذلك عن جابِرٍ، وأنَسٍ. مُتَّفَقٌ عَلَيْهِنَّ (٢٣).
(١٨) سقط من: الأصل.(١٩) أخرجه عبد الرزاق، في: باب الرجل يخرج في وقت الصلاة، من كتاب الصلاة. المصنف ٢/ ٥٣٢.(٢٠) الرستاق: السواد والقرى. معرب.(٢١) الأهواز: سبع كور بين البصرة وفارس. معجم البلدان ١/ ٤١١.(٢٢) في م: "فلا" خطأ.(٢٣) تقدم تخريج حديث ابن عمر في ٢/ ٩٦. =