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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 158Buch über das Freitagsgebet

Übersetzung · DE

Buch über das Freitagsgebet (33).

Die Grundlage für die Verpflichtung des Freitagsgebets ist das Buch (der Koran), die Sunna und der Konsens (Iǧmāʿ). Was das Buch betrifft, so ist es das Wort des Erhabenen: „O ihr, die ihr glaubt! Wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zum Gedenken Gottes und lasst das Geschäft ruhen.“ (34). Er ordnete das „Sʿy“ (Eilen/Streben) an, und die Notwendigkeit des Befehls impliziert die Pflicht (Wuğūb), und das „Sʿy“ ist nur zu einer Pflicht geboten. Er verbot den Verkauf, damit man sich nicht durch ihn von ihr ablenken lässt. Wäre sie nicht verpflichtend, hätte Er den Verkauf wegen ihr nicht untersagt. Mit dem „Sʿy“ ist hier der Gang zum Gebet gemeint, nicht die Eile (im Sinne von Rennen/Schnelligkeit), denn das Wort „Sʿy“ im Buch Gottes bedeutet nicht Laufen. Gott der Erhabene sagte: „Doch was den betrifft, der zu dir kommt und sich bemüht“ (37). Und Er sagte: „und sich für das Jenseits bemüht, wie es sich gehört“ (38). Und Er sagte: „Er bemüht sich auf der Erde, um auf ihr Unheil zu stiften“ (39). Und Er sagte: „und auf der Erde umherlaufen, um Unheil zu stiften“ (40). Und Ähnliches; bei keinem dieser Fälle war das Laufen gemeint. Von ʿUmar wurde überliefert, dass er es las als: „dann geht zum Gedenken Gottes“. Was die Sunna betrifft, so ist es das Wort des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Die Leute sollen davon ablassen, das Freitagsgebet zu unterlassen, sonst wird Gott ihre Herzen versiegeln, und sie werden dann zu den Nachlässigen gehören.“ (Dies ist übereinstimmend anerkannt). Und von Abū...

Anmerkungen

(33) Fehlt im Original. (34) Sure al-Ǧumuʿa, Vers 9. (35) In A und M: „und es erfordert“. (36) In A und M: „das Verpflichtende“. (37) Sure ʿAbasa, Vers 8. (38) Sure al-Isrāʾ, Vers 19. (39) Sure al-Baqara, Vers 205. (40) Sure al-Māʾida, Vers 33, 64. (41) In A und M: „von“. (42) Nicht von al-Buḫārī verzeichnet. Siehe Tuḥfat al-Ašrāf 5/334. Verzeichnet von Muslim im Kapitel: „Über die Strenge bezüglich des Unterlassens des Freitagsgebets“ aus dem Buch des Freitagsgebets, Ṣaḥīḥ Muslim 2/591. Ebenso verzeichnet von al-Nasāʾī im Kapitel: „Über die Strenge bei der Versäumung des Freitagsgebets“ aus dem Buch des Freitagsgebets, al-Muǧtabā 3/73. Und Ibn...

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