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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 15250 - Rechtsfrage: Er sagte: (Sind sie darin gleich, dann der Älteste)

Übersetzung · DE

ist kundiger, so wird derjenige vorgezogen, der besser rezitiert. Dies ist der explizite Wortlaut (nass) von ihm (Ahmad), basierend auf der Überlieferung. Ibn 'Aqil sagte: „Der Kundigere in der Jurisprudenz ist vorzuziehen, aufgrund seiner Vorzüglichkeit in dem, was im Gebet unentbehrlich ist.“ Dies widerspricht jedoch der Allgemeinheit der Überlieferung und ist daher nicht maßgeblich. Wenn zwei Rechtsgelehrte (Faqihan) aufeinandertreffen, von denen einer die Regeln des Gebets besser kennt und der andere die übrigen Angelegenheiten, so ist derjenige, der die Regeln des Gebets besser beherrscht, vorzuziehen; denn sein Wissen wirkt sich auf die Vervollkommnung des Gebets aus, im Gegensatz zum anderen.

250 – Rechtsfrage; er sagte: („Wenn sie gleichauf sind, dann der Älteste von ihnen“)

Dies bedeutet denjenigen, der an Lebensjahren am ältesten ist. Er wird bevorzugt, wenn sie in Rezitation und Fiqh gleichauf sind. Die offenkundige Meinung von Ahmad ist, dass derjenige vorgezogen wird, der die frühere Hidschra (Auswanderung) vollzogen hat, dann derjenige, der älter ist; denn er stützte sich auf den Hadith von Abu Mas'ud, der in dieser Reihenfolge angeordnet ist. Al-Khattabi (1) sagte: „Nach dieser Reihenfolge finden sich die meisten Aussagen der Gelehrten.“ Die Bedeutung der Vorziehung der Hidschra ist, dass einer von ihnen früher von der Domäne des Krieges (Dar al-Harb) in die Domäne des Islam (Dar al-Islam) ausgewandert ist, denn die Hidschra ist ein Akt der Gottesnähe und des Gehorsams, daher wird derjenige, der zuvor dazu kam, aufgrund seines Vorrangs im Gehorsam vorgezogen. Wenn sie darin gleichauf sind – entweder weil sie beide gleichzeitig auswanderten oder keiner von beiden ausgewandert ist –, dann derjenige, der älter ist; aufgrund des Wortes des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu Malik ibn al-Huwayrith und seinem Gefährten: „Es soll euch derjenige leiten, der von euch beiden der Älteste ist.“ Dies ist ein übereinstimmend anerkannter (muttafaq 'alayh) Hadith (5). Dies gilt auch deshalb, weil das Alter mehr Anspruch auf Ehrerbietung und Vorrang hat. Ebenso sagte der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu 'Abd ar-Rahman ibn Sahl, als dieser über seinen Bruder sprach: „Lass den Älteren (reden), lass den Älteren (reden)“ (7), das heißt, lass

Anmerkungen

(1) In Ma'alim as-Sunan 1/168. (2) In A und M: "taqaddum". (3) In A und M: "fayuqaddam". (4) In M: "'adumahuma". (5) Dies wurde bereits auf S. 2/72 verzeichnet. (6) In M: "al-usus". (7) Überliefert von al-Bukhari in: "Kapitel über die friedliche Übereinkunft und Aussöhnung mit den Polytheisten" aus dem "Buch der Dschizya", sowie in: "Kapitel über die Ehrung des Älteren" aus dem "Buch des Benehmens (Adab)", sowie in: "Kapitel über die Qasama" aus dem "Buch des Blutgeldes". Sahih al-Bukhari 4/123, 8/41, 9/11. Und von Muslim in: "Kapitel über die Qasama" aus dem "Buch der Qasama und der Krieger". Sahih Muslim 3/1291, 1292. Und von Abu Dawud in: "Kapitel über das Töten durch Qasama" aus dem "Buch des Blutgeldes". Sunan Abi Dawud 2/484, 485. Und von at-Tirmidhi in: "Kapitel über das, was zur Qasama überliefert wurde" aus den "Kapiteln über das Blutgeld". 'Aridat al-Ahwadhi =

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