Salama ibn al-Akwaʿ berichtete: „Wir vollzogen das Freitagsgebet mit dem Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sobald die Sonne ihren Zenit überschritten hatte, und kehrten dann zurück, während wir den Schatten verfolgten.“ (Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith.) Von Anas ist überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – das Freitagsgebet verrichtete, sobald die Sonne neigte. (Al-Buḫārī verzeichnete ihn.) Dies geschieht auch, um aus der Meinungsverschiedenheit herauszukommen, denn die Gelehrten der Gemeinschaft sind sich einig, dass die Zeit nach dem Zenit die Zeit für das Freitagsgebet ist; die Meinungsverschiedenheit besteht lediglich in Bezug auf die Zeit davor. Es gibt keinen Unterschied in der Empfehlung, das Gebet unmittelbar nach dem Zenit zu verrichten, unabhängig davon, ob es eine starke Hitze gibt oder nicht, denn die Menschen versammeln sich zum Freitagsgebet, und wenn sie auf das Abkühlen (al-Ibrād) warten würden, wäre das eine Erschwernis für sie. Ebenso pflegte der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – es zu verrichten, sobald die Sonne ihren Zenit überschritten hatte, sowohl im Winter als auch im Sommer, zu einem einheitlichen Zeitpunkt. Es ist empfehlenswert, für die Predigt (Ḫuṭba) auf eine Kanzel (Minbar) zu steigen, damit die Menschen es hören können. Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte zu den Menschen auf seiner Kanzel zu predigen. Sahl ibn Saʿd berichtete: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sandte zu einer Frau – Sahl nannte ihren Namen –, dass sie ihrem Diener, dem Zimmermann, befehlen solle, ihm eine Sitzgelegenheit aus Holz zu fertigen, auf der er sitzen könne, wenn er zu den Menschen spreche. (Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith.) Umm Hischām bint Ḥāritha ibn al-Nuʿmān sagte: „Ich habe den Q... nicht anders gelernt als...
(1) In A und M: „Muslima“ (ein Fehler). (2) Verzeichnet von al-Buḫārī im Kapitel: „Der Feldzug von al-Ḥudaibiyya“ aus dem Buch der Feldzüge, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 5/159; und von Muslim im Kapitel: „Über das Freitagsgebet, wenn die Sonne ihren Zenit überschreitet“ aus dem Buch des Freitagsgebets, Ṣaḥīḥ Muslim 2/589. Ebenso von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über die Zeit des Freitagsgebets“ aus dem Buch des Gebets, Sunan Abī Dāwūd 1/249; von al-Nasāʾī im Kapitel: „Über die Zeit des Freitagsgebets“ aus dem Buch des Freitagsgebets, al-Muǧtabā 1/81; und von Ibn Māǧa im Kapitel: „Was über die Zeit des Freitagsgebets überliefert wurde“ aus dem Buch der Verrichtung des Gebets, Sunan Ibn Māǧa 1/350. (3) Im Kapitel: „Über die Zeit des Freitagsgebets, wenn die Sonne ihren Zenit überschritten hat“ aus dem Buch des Freitagsgebets, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 2/8. Ebenso von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über die Zeit des Freitagsgebets“ aus dem Buch des Gebets, Sunan Abī Dāwūd 1/249; von al-Tirmidī im Kapitel: „Was über die Zeit des Freitagsgebets überliefert wurde“ aus den Kapiteln über das Freitagsgebet, ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 2/291; und von Imam Aḥmad im Musnad 3/128, 150, 228. (4) Verzeichnet von al-Buḫārī im Kapitel: „Über die Inanspruchnahme eines Zimmermanns... usw.“ aus dem Buch des Gebets, im Kapitel: „Über die Predigt auf der Kanzel“ aus dem Buch des Freitagsgebets, im Kapitel: „Der Zimmermann“ aus dem Buch der Geschäfte und im Kapitel: „Über jemanden, der von seinen Gefährten etwas erbittet“ aus dem Buch der Schenkung, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 1/122, 2/11, 3/80, 201; und von Muslim im Kapitel: „Über die Erlaubnis eines oder zweier Schritte während des Gebets“ aus dem Buch der Gebetshäuser, Ṣaḥīḥ Muslim 1/386, 387. Ebenso von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über die Errichtung einer Kanzel“ aus dem Buch des Gebets, Sunan Abī Dāwūd 1/248; von al-Nasāʾī im Kapitel: „Über das Gebet auf der Kanzel“ aus dem Buch der Gebetshäuser, al-Muǧtabā 2/45; und von Imam Aḥmad im Musnad 5/339.