Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 281 - Rechtsfrage; Er sagte: (Und die Muezzine beginnen mit dem Gebetsruf; dieser Ruf ist derjenige, der den Handel verbietet und zur Eile verpflichtet, außer für denjenigen, dessen Wohnung weit entfernt ist; er muss zu einer Zeit aufbrechen, in der er das Freitagsgebet noch rechtzeitig erreicht) · ShamelaTranslate