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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 162281 - Rechtsfrage; Er sagte: (Und die Muezzine beginnen mit dem Gebetsruf; dieser Ruf ist derjenige, der den Handel verbietet und zur Eile verpflichtet, außer für denjenigen, dessen Wohnung weit entfernt ist; er muss zu einer Zeit aufbrechen, in der er das Freitagsgebet noch rechtzeitig erreicht)

Übersetzung · DE

[dann] (2) grüßte er sie. Verzeichnet von Abū Bakr mit seinem Isnād (3). Von al-Schaʿbī wird überliefert, er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte, wenn er am Freitag die Kanzel bestieg, sich den Menschen zuzuwenden und zu sagen: „Der Friede und die Barmherzigkeit Gottes seien mit euch.“ Dann lobpries er Gott, den Erhabenen, und würdigte Ihn, las eine Sure, setzte sich dann, stand anschließend auf und hielt die Predigt. Dies taten auch Abū Bakr und ʿUmar. Verzeichnet von al-Athram (4). Wann immer er grüßte, erwiderten die Menschen seinen Gruß, da das Erwidern des Grußes verpflichtender ist als das Begrüßen selbst. Sodann setzt er sich, bis die Muezzine fertig sind, um sich auszuruhen. Es wurde von Ibn ʿUmar überliefert, er sagte: Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte zwei Predigten zu halten. Er pflegte (5) sich zu setzen, wenn er die Kanzel bestieg, bis – ich glaube (5) – die Muezzine (6) fertig waren, stand dann auf und predigte, setzte sich dann, ohne zu sprechen, stand wieder auf und predigte. Verzeichnet von Abū Dāwūd (7).

281 – Rechtsfrage; er sagte: (Und die Muezzine beginnen mit dem Gebetsruf, und dies ist der Gebetsruf, der den Verkauf untersagt und zum Aufbruch verpflichtet, außer für jemanden, dessen Wohnung weit entfernt ist; ihn trifft die Pflicht, zu einer Zeit aufzubrechen, in der er (1) das Freitagsgebet noch erreichen kann.)

Was die Gesetzmäßigkeit des Gebetsrufs unmittelbar nach dem Besteigen des Imams angeht, so besteht darüber kein Zweifel. Es wurde für den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – der Gebetsruf vollzogen. As-Sāʾib ibn Yazīd sagte: Der Gebetsruf erfolgte zur Zeit des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sowie unter Abū Bakr und ʿUmar, wenn der Imam die Kanzel bestieg. Als es dann die Zeit ʿUthmāns war und die Menschen zahlreicher wurden, fügte er den dritten Gebetsruf hinzu

Anmerkungen

(2) Fehlt in den Handschriften. (3) Verzeichnet von al-Baihaqī im Kapitel: „Der Imam grüßt die Menschen, wenn er die Kanzel besteigt, bevor er sich setzt“ aus dem Buch des Freitagsgebets, al-Sunan al-Kubrā 3/205. (4) Verzeichnet von ʿAbd ar-Razzāq im Kapitel: „Der Gruß des Imams beim Besteigen“ aus dem Buch des Freitagsgebets, al-Muṣannaf 3/193; von Ibn Abī Schaiba im Kapitel: „Wenn der Imam auf der Kanzel sitzt, grüßt er“ aus dem Buch des Gebets, al-Muṣannaf 2/114. (5) Fehlt in A und M. (6) In Sunan Abī Dāwūd: „der Muezzin“. (7) Im Kapitel: „Über das Sitzen beim Besteigen der Kanzel“ aus dem Buch des Gebets, Sunan Abī Dāwūd 1/250, 251. (1) In A und M: „darin“.

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