rollen sie die Schriftrollen ein und kommen, um zuzuhören.“ Übereinstimmend überliefert (12). Alqama sagte: Ich ging mit Abd Allah zum Freitagsgebet und fand drei Männer, die vor mir dort waren. Er sagte: „Der Vierte von Vieren, und der Vierte von Vieren ist nicht weit entfernt. Ich habe den Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagen hören: ‚Die Menschen werden am Tag der Auferstehung vor Gott dem Erhabenen sitzen, entsprechend ihrem frühen Aufbrechen zum Freitagsgebet.‘“ Überliefert von Ibn Mādscha (13). Es wurde überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Wer am Freitag die rituellen Waschungen vollzieht, die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornimmt, früh aufbricht und sich beeilt, dem gebührt für jeden Schritt, den er macht, der Lohn eines Jahres an Fasten und Gebet.“ Verzeichnet von al-Tirmidhī (14), der sagte: „Ein guter (Ḥasan) Hadith.“ Ibn Mādscha überlieferte ihn ebenfalls (14) und fügte hinzu: „...und er ging zu Fuß, ritt nicht, näherte sich dem Imam, hörte zu und sprach kein leeres Gerede.“ Seine Worte „bakkara“ bedeuten: Er brach zu Beginn des Tages auf, und dies ist dessen Anfang. „wa-ibtakara“ bedeutet: Er übertrieb im frühen Aufbrechen, d. h. er kam gleich zu Beginn der Frühe, wie Imruʾ al-Qays sagte:
Es wurde gesagt: Die Bedeutung ist, er nahm die Anbetung durch sein frühes Aufbrechen vorweg. Es wurde auch gesagt: Er war vorzeitig bei der Predigt (Khutba) anwesend.
(12) Verzeichnet von al-Buchārī im Kapitel: „Über das Zuhören bei der Predigt“, aus dem Buch des Freitagsgebets, und im Kapitel: „Über die Erwähnung der Engel“, aus dem Buch über den Beginn der Schöpfung. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 2/14, 4/135, 136. Und bei Muslim im Kapitel: „Über den Vorzug des frühen Aufbrechens am Freitag“, aus dem Buch des Freitagsgebets. Ṣaḥīḥ Muslim 2/587. Ebenso verzeichnet von al-Nasāʾī im Kapitel: „Über das frühe Aufbrechen zum Freitagsgebet“, aus dem Buch des Freitagsgebets. al-Mudjtabā 3/79, 80. Und bei Ibn Mādscha im Kapitel: „Was über das frühe Aufbrechen zum Freitagsgebet berichtet wurde“, aus dem Buch der Etablierung des Gebets. Sunan Ibn Mādscha 1/347. Und bei al-Dārimī im Kapitel: „Über den Vorzug des frühen Aufbrechens zum Freitagsgebet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Dārimī 1/363. Und bei Imam Aḥmad im Musnad 2/239, 259, 263, 264, 272, 280, 343, 457, 483, 491, 505, 512, 3/81, 5/260, 263. (13) Im Kapitel: „Was über das frühe Aufbrechen zum Freitagsgebet berichtet wurde“, aus dem Buch der Etablierung des Gebets. Sunan Ibn Mādscha 1/348. (14) Verzeichnet von al-Tirmidhī im Kapitel: „Was über den Vorzug der rituellen Ganzkörperwaschung am Freitag berichtet wurde“, aus den Kapiteln über den Freitag. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/281. Und bei Ibn Mādscha im Kapitel: „Was über die rituelle Ganzkörperwaschung am Freitag berichtet wurde“, aus dem Buch der Etablierung des Gebets. Sunan Ibn Mādscha 1/346. Ebenso verzeichnet von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über die rituelle Ganzkörperwaschung am Freitag“, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abī Dāwūd 1/84. Und bei al-Nasāʾī in den Kapiteln: „Über den Vorzug der rituellen Ganzkörperwaschung am Freitag“, „Über den Vorzug des Gehens zum Freitagsgebet“ und „Über den Vorzug, sich dem Imam zu nähern“, aus dem Buch des Freitagsgebets. al-Mudjtabā 3/77, 79, 83. Und bei al-Dārimī im Kapitel: „Über das Zuhören am Freitag während der Predigt und das Schweigen“, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Dārimī 1/363. Und bei Imam Aḥmad im Musnad 2/209, 4/8, 9, 10, 104.