Wie sollten diese also ein Kamel (Badana), ein Rind (Baqara) oder einen Vorzug (Faḍla) (19) erlangen, während sie doch zu jenen gehören, die getadelt werden? Seine Worte „rāḥa ilā al-dschumuʿa“ bedeuten: Er ging dorthin. Dies lässt keine andere Auslegung zu.
Kapitel: Es ist empfehlenswert, auf dem Weg zum Freitagsgebet zu Fuß zu gehen und nicht zu reiten; aufgrund seiner Worte: „Er ging und ritt nicht“. Es wurde vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er weder zum Festgebet (ʿĪd) noch zum Begräbnis (Dschināza) ritt (20). Das Freitagsgebet hat dieselbe Bedeutung. Dass er es nicht erwähnte, liegt daran, dass das Tor des Hauses des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zum Gebetsraum (Masdschid) hin offen stand, sodass er von dort aus direkt dorthin ging, was ein Reiten nicht zuließ. Zudem liegt der Lohn in den Schritten, wie wir es bereits überliefert haben. Es wird empfohlen, beim Gehen Ruhe (Sakīna) und Würde (Waqār) zu bewahren, gemäß den Worten des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm: „Wenn ihr die Iqāma hört, so geht, und bewahrt dabei Ruhe und Würde, und beeilt euch nicht“ (21). Auch weil derjenige, der zum Gebet geht, sich in einem Gebetszustand befindet. Er soll die Finger nicht ineinander verschränken (Taschbīk) und die Schritte klein halten, [damit seine guten Taten zahlreicher werden] (22). Wir haben vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er mit Zayd (23) ibn Thābit zum Gebet hinausging, er machte seine Schritte kurz und sagte dann: „Ich habe dies nur getan, damit unsere Schritte auf dem Weg zum Gebet zahlreicher werden“ (24). Es wurde von ʿAbd Allāh ibn Rawāḥa überliefert, dass er früh zum Freitagsgebet aufbrach, seine Schuhe auszog, barfuß ging und seine Schritte kurz hielt (25); dies überlieferte al-Athram. Er soll auf seinem Weg viel Gottesgedenken (Dhikr) praktizieren, seinen Blick senken und das rezitieren, was wir bereits im Kapitel über die Beschreibung...
(19) In A und M steht „afḍal“ (Vorzüglicheres). (20) Die erste Überlieferung wurde von Ibn Mādscha verzeichnet im Kapitel: „Was über das Hinausgehen zum Festgebet zu Fuß berichtet wurde“, aus dem Buch der Etablierung des Gebets. Sunan Ibn Mādscha 1/411. Die zweite Überlieferung wurde von Abū Dāwūd verzeichnet im Kapitel: „Über das Reiten bei einem Begräbnis“, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abī Dāwūd 2/182. Siehe auch: al-Umm 1/207. (21) Die Quellenangabe wurde bereits auf 2/116 angeführt. (22) In A und M steht: „litakthura ḥasanātuhu“ (damit seine guten Taten zahlreicher werden). (23) In A und M steht „Zāʾid“, im Original „Zāyid“. Wahrscheinlich ist das korrekt, was wir festgestellt haben, denn unter den Gefährten gibt es weder einen Zāʾid noch einen Zāyid. (24) Ähnliches wurde von al-Nasāʾī verzeichnet im Kapitel: „Über die Bewahrung der Gebete, wo sie ausgerufen werden“, aus dem Buch der Etablierung des Gebets. al-Mudschtabā 2/84. (25) In A und M steht „yakhtaṣiru“ (er macht es kurz).