zwischen ihnen wie bei anderen Rechten. Wenn einer von ihnen die Instandhaltung der Moschee übernimmt und sich um sie kümmert, hat er einen größeren Anspruch darauf. Dasselbe gilt, wenn die Nachbarn mit einem von ihnen zufrieden sind und nicht mit dem anderen, so wird er deswegen vorgezogen. Man wird jedoch nicht aufgrund eines schönen Aussehens vorgezogen, da dies keinen Eingang in die Imam-Funktion findet und darauf keinen Einfluss hat. All dies ist eine Empfehlung (Istihbab), keine Bedingung (Ischtirat) und keine Verpflichtung (Idschab). Wir wissen hierüber keinen Meinungsunterschied. Wenn also jemand mit geringerem Vorrang vorgezogen wird, ist das zulässig, da die Anweisung dazu eine Anweisung zu Anstand und Empfehlung darstellt.
251 – Problemstellung: Er sagte: "Wer hinter jemandem betet, der eine Neuerung (Bid'a) öffentlich macht oder berauscht ist, der muss das Gebet wiederholen."
Das Offenlegen (I'lan) ist das Bekanntmachen, und es ist das Gegenteil des Verbergens (Israr). Das Offensichtliche daran ist, dass derjenige, der jemandem folgt, der seine Neuerung offen zeigt, darüber spricht, dazu aufruft oder darüber disputiert, das Gebet wiederholen muss. Wer seine Neuerung nicht offenlegt, für denjenigen gibt es keine Wiederholungspflicht für den, der hinter ihm betet, auch wenn er (der Imam) davon überzeugt ist. Al-Athram sagte: Ich fragte Abu Abd Allah: "Wie ist es mit den Rawafid, die das aussprechen, was du kennst?" Er sagte: "Ja, ich befehle ihm, dass er es wiederholt." Zu Abu Abd Allah wurde gesagt: "Gilt das für alle Anhänger der Neuerungen?" Er sagte: "Nein, es gibt unter ihnen solche, die schweigen, und es gibt solche, die innehalten und nicht darüber sprechen." Er sagte: "Bete nicht hinter jemandem von den Anhängern der Begierden (Ahl al-Ahwa'), wenn er ein Aufrufer (Da'iya) zu seiner Begierde ist." Und er sagte: "Bete nicht hinter einem Murdschi'iten, wenn er ein Aufrufer ist." Seine Spezifizierung des Aufrufers und dessen, der darüber spricht, bezüglich der Wiederholung, im Gegensatz zu demjenigen, der innehält und nicht darüber spricht, beweist das, was wir dargelegt haben. Der Qadi sagte: "Wer die Neuerung offenlegt, ist derjenige, der durch einen Beweis davon überzeugt ist, und wer sie nicht offenlegt, ist derjenige, der sie durch Nachahmung (Taqlid) vertritt." Unser Argument ist, dass die Realität des Offenlegens das Sichtbarmachen ist, und es ist das Gegenteil des Verbergens und des Geheimhaltens. Gott, der Erhabene, sagte: "Und Er weiß, was ihr geheim haltet und was ihr offenlegt." (1) Und Gott, der Erhabene, sagte, über Abraham berichtend: "Unser Herr, wahrlich, Du weißt, was wir verbergen und was wir offenlegen." (2) Und weil für denjenigen, der hinter jemandem betet, der seine Neuerung offenbart, keine Entschuldigung besteht, aufgrund des Offensichtlichseins seiner Lage.
(12) In A und M: "nach diesem". (1) Sure at-Taghabun 4. (2) Sure Ibrahim 38.
بينهم كَسَائِرِ الحُقُوقِ. وإن كان أحَدُهُما يَقُومُ بعمَارةِ المَسْجِدِ وتَعَاهُدِه فهو أَحَقُّ به، وكذلك إنْ رَضِىَ الجِيرَانُ أحَدَهما دُونَ الآخَرِ، قُدِّمَ بذلك. ولا يُقَدَّمُ بِحُسْنِ الوَجْهِ؛ لأنَّه لا مَدْخَلَ له في الإِمَامةِ، ولا أَثرَ له فيها، وهذا كلُّه تَقْدِيمُ اسْتِحْبَابٍ، لا تَقْدِيمُ اشْتِرَاطٍ، ولا إيجَابٍ، لا نَعْلَمُ فيه خِلَافًا، فلو قُدِّمَ المَفْضُولُ كان ذلك جائِزًا؛ لأنَّ الأمْرَ بهذا (١٢) أمْرُ أدَبٍ واسْتِحْبَابٍ.
٢٥١ - مسألة؛ قال: (ومَنْ صَلَّى خَلْفَ مَنْ يُعْلِنُ بِبِدْعَةٍ، أو يَسْكَرُ، أعَادَ)
الإِعْلانُ الإِظْهارُ، وهو ضِدُّ الإِسْرَارِ. فَظَاهِرُ هذا أنَّ مَن ائْتمَّ بمن يُظْهِرُ بِدْعَتَه، ويَتَكَلَّمُ بها، ويَدْعُو إليها، أو يُنَاظِرُ عليها، فَعليه الإِعادَةُ. ومن لم يُظْهِرْ بِدْعَتَه، فلا إعادةَ على المُؤْتَمِّ به، وإن كان مُعْتَقِدًا لها. قال الأثْرَمُ: قلتُ لأبِى عَبدِ اللهِ: الرَّافِضَةُ الَّذينَ يَتَكَلَّمُونَ بما تَعْرِف؟ فقال: نعم، آمُرُه أَن يُعِيدَ. قيل لأبي عَبدِ اللَّه: وهكذا أهْلُ البِدعِ كُلُّهم؟ قال: لا، إنَّ منهم من يَسْكُتُ، ومنهم مَن يَقِفُ ولا يَتَكَلَّمُ. وقال: لا تُصَلِّ خَلْفَ أحَدٍ من أهل الأهْوَاءِ، إذا كان دَاعِيةً إلى هَوَاهُ. وقال: لا تُصَلِّ خَلْفَ المُرْجِئِ إذا كان دَاعِيَةً. وتَخْصِيصُه الدَّاعِيَةَ، ومن يَتَكَلَّمُ بالإِعَادَةِ، دون من يَقِفُ ولا يَتَكَلَّمُ، يَدُلُّ على ما قُلْنَاهُ. وقال القاضي: المُعْلِنُ بالبِدْعَةِ من يَعْتَقِدُهَا بِدَلِيلٍ، وغيرُ المُعْلِن من يَعْتَقِدُها تَقْلِيدًا. ولَنا، أنَّ حَقِيقَةَ الإِعْلانِ هو الإِظْهارُ، وهو ضِدُّ الإخْفَاءِ والإِسْرَارِ، قال اللهُ تَعالى: {وَيَعْلَمُ مَا تُسِرُّونَ وَمَا تُعْلِنُونَ} (١) وقال تَعَالَى مُخْبِرًا عن إبْراهيمَ: {رَبَّنَا إِنَّكَ تَعْلَمُ مَا نُخْفِي وَمَا نُعْلِنُ} (٢) ولأنَّ المُظْهِرَ لِبِدْعَتِه لا عُذْرَ لِلْمُصَلِّى خَلْفَه؛ لِظُهُورِ
(١٢) في أ، م: "بعد هذا".(١) سورة التغابن ٤.(٢) سورة إبراهيم ٣٨.