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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 172Abschnitt

Übersetzung · DE

Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte im Stehen zu predigen, dann setzte er sich, dann stand er auf und predigte erneut im Stehen. Wer dir also berichtet, dass er(6) im Sitzen predigte, der hat gelogen. Bei Gott, ich habe mit ihm mehr als zweitausend Gebete verrichtet.“ Dies überlieferten Muslim, Abū Dāwūd und al-Nasāʾī(7). Wenn er jedoch aufgrund einer Entschuldigung, wie Krankheit oder Unfähigkeit zu stehen, sitzt, so ist dies unbedenklich, denn das Gebet desjenigen, der aufgrund von Unfähigkeit im Sitzen betet, ist gültig, daher gilt dies für die Predigt erst recht. Es ist erwünscht (mustaḥabb), dass er mit der Predigt beginnt, sobald der Muezzin mit seinem Gebetsruf fertig ist, denn der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte dies zu tun.

Abschnitt: Es ist erwünscht, dass die Menschen sich dem Prediger zuwenden, wenn er predigt. Al-Athram sagte: „Ich fragte Abū ʿAbd Allāh: ‚Der Imam ist zu meiner Rechten entfernt, und wenn ich mich ihm zuwenden will, muss ich mein Gesicht von der Gebetsrichtung (Qibla) abwenden.‘ Er sagte: ‚Ja, du wendest dich ihm zu.‘“ Zu denjenigen, die sich dem Imam zuzuwenden pflegten, gehörten Ibn ʿUmar und Anas. Dies ist auch die Ansicht von Schuraiḥ, ʿAṭāʾ, Mālik, al-Thawrī, al-Auzāʿī, Saʿīd ibn ʿAbd al-ʿAzīz, Ibn Jābir(9), Yazīd ibn Abī Maryam, al-Shāfiʿī, Isḥāq und den Anhängern der Vernunftlehre (Aṣḥāb al-Raʾy). Ibn al-Mundhir sagte: „Dies ist wie ein Konsens (Ijmāʿ).“ Von al-Ḥasan wurde überliefert, dass er sich zur Gebetsrichtung hinwandte und sich nicht dem Imam zuwandte. Und von Saʿīd ibn al-Musayyab wurde überliefert, dass er...

Anmerkungen

= Buch des Freitagsgebets. Ṣaḥīḥ Muslim 2/589. Ebenso überliefert von al-Tirmidhī, in: Kapitel über das, was zum Sitzen zwischen den beiden Predigten überliefert ist, aus den Kapiteln des Freitags. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/294. Und al-Nasāʾī, in: Kapitel über die Trennung zwischen den beiden Predigten durch Sitzen, aus dem Buch des Freitagsgebets. Al-Mujtabā 3/90. Und Ibn Mājah, in: Kapitel über das, was zur Predigt am Freitag überliefert ist, aus dem Buch der Einrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mājah 1/351. Und al-Dārimī, in: Kapitel über das Sitzen zwischen den beiden Predigten, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Dārimī 1/366. Und Imam Aḥmad, in: al-Musnad 2/98. (6) Fehlt in der Handschrift: M. (7) Überliefert von Muslim, in: Kapitel über die Erwähnung der beiden Predigten vor dem Gebet und das Sitzen darin, aus dem Buch des Freitagsgebets. Ṣaḥīḥ Muslim 2/589. Und Abū Dāwūd, in: Kapitel über die Predigt im Stehen, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/251. Und al-Nasāʾī, in: Kapitel über das Schweigen während des Sitzens zwischen den beiden Predigten, aus dem Buch des Freitagsgebets. Al-Mujtabā 3/90. Ebenso überliefert von Ibn Mājah, in: Kapitel über das, was zur Predigt am Freitag überliefert ist, aus dem Buch der Einrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mājah 1/351. Und Imam Aḥmad, in: al-Musnad 5/87-95, 97, 100-102, 107, 108. (8) Fehlt in A, M. (9) Abū ʿUtba ʿAbd al-Raḥmān ibn Yazīd ibn Jābir al-Azdī al-Schāmī, gehört zur zweiten Schicht der Rechtsgelehrten der Menschen von Syrien nach den Gefährten. Er verstarb in Medina im Jahr 153 n. H. Tahdhīb al-Tahdhīb 6/297, 298.

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