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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 173283 – Rechtsfrage: Er sagte: (Er preist Allah, lobt Ihn, spricht Segenswünsche über den Propheten – Friede sei mit ihm – aus, setzt sich, steht auf, bringt dann wieder das Lob Allahs, das Lobpreisen Seiner Selbst sowie die Segenswünsche über den Propheten – Friede sei mit ihm – vor, rezitiert und hält eine Ermahnung; und wenn er für jemanden beten möchte, so tut er dies.)

Übersetzung · DE

…dass er Hishām ibn Ismāʿīl nicht mehr zuwandte, wenn dieser predigte, woraufhin Hishām einen Polizisten dazu abstellte, ihn ihm zuzuwenden. Die erste Auffassung ist jedoch vorzuziehen, aufgrund dessen, was ʿAdī ibn Thābit von seinem Vater, von seinem Großvater überlieferte: Er sagte: „Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte, wenn er auf die Kanzel stieg, von seinen Gefährten mit ihren Gesichtern zugewandt zu werden.“ Dies überlieferte Ibn Mājah(10). Und von Muṭīʿ ibn Yaḥyā(11) al-Madanī, von seinem Vater, von seinem Großvater, der sagte: „Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte, wenn er auf die Kanzel stieg, sich uns mit dem Gesicht zuzuwenden.“ Dies überlieferte al-Athram. Und weil dies in Bezug auf das Hören für sie wirkungsvoller ist, wurde es als erwünscht angesehen, so wie es das Zuwenden des Imams zu ihnen ist.

283 – Rechtsfrage; er sagte: „(Er lobpreiste Gott, pries Ihn, sprach das Segensgebet über den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und setzte sich, stand auf und brachte dann ebenfalls das Lob Gottes und das Preisen Seiner Selbst sowie das Segensgebet über den Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – dar, las [aus dem Koran] und hielt eine Mahnung, und wenn er für jemanden bitten wollte, so tat er dies.)“

Zusammenfassend gilt, dass für das Freitagsgebet zwei Predigten vorgeschrieben sind. Dies ist die Rechtsschule von al-Shāfiʿī. Mālik, al-Auzāʿī, Isḥāq, Abū Thawr, Ibn al-Mundhir und die Anhänger der Vernunftlehre (Aṣḥāb al-Raʾy) sagten: Eine einzige Predigt genügt. Von Aḥmad wurde Überliefertes angeführt, das darauf hindeutet, denn er sagte: „Die Predigt ist nur dann gültig, wenn sie so erfolgt, wie der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – predigte, oder(2) als eine vollständige Predigt.“ Das Argument für die erste Ansicht ist, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zwei Predigten zu halten pflegte, wie wir in den Überlieferungen von Ibn ʿUmar und Jābir ibn Samura dargelegt haben, und er sagte: „Betet, wie ihr gesehen habt, wie ich bete.“ Und weil die zwei Predigten an die Stelle der zwei Gebetseinheiten (Rakʿatain) gesetzt wurden, so entspricht jede Predigt einer Rakʿa; das Unterlassen einer der beiden ist also wie das Unterlassen einer der beiden Rakʿas. Es ist für jede der beiden eine Voraussetzung, Gott den Erhabenen zu lobpreisen und das Segensgebet über Seinen Gesandten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu sprechen; denn der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Jede bedeutsame Angelegenheit, die nicht mit der Lobpreisung Gottes begonnen wird, ist verstümmelt (abtar).“(3) Und wenn die Erwähnung Gottes, des Erhabenen, verpflichtend wird...

Anmerkungen

(10) In: Kapitel über das, was zum Zuwenden zum Imam während seiner Predigt überliefert ist, aus dem Buch der Einrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mājah 1/360. (11) In A und M steht die Ergänzung: „ibn“. (1) In A und M: „mit dem Lob Gottes“. (2) In M: „d. h.“ (3) Überliefert von Abū Dāwūd, in: Kapitel über die Rechtleitung beim Sprechen, aus dem Buch der Etikette (Adab), Sunan Abī Dāwūd 2/560 mit dem Wortlaut =

Arabisch (Quelle)

لا يَسْتَقْبِلُ هشامَ بن إسماعيلَ إذا خَطَبَ، فوَكَلَ به هِشَامٌ شُرَطِيًّا يَعْطِفُه إليه. والأوَّلُ أوْلَى؛ لما رَوَى عَدِيُّ بن ثَابِتٍ، عن أبِيه، عن جَدِّهِ، قال: كان النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- إذا قَامَ على المِنْبَرِ اسْتَقْبَلَهُ أصْحَابُه بِوُجُوهِهم، رَوَاه ابنُ مَاجَه (١٠). وعن مُطِيعِ بن يَحْيَى (١١) المَدَنِي، عن أبِيه، عن جَدِّهِ، قال: كان رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- إذا قَامَ على المِنْبَرِ أقْبَلْنَا بِوُجُوهِنا إليه. أخْرَجَه الأثْرَمُ. ولأنَّ ذلك أبْلَغُ في سَمَاعِهم، فاسْتُحِبَّ، كاسْتِقْبَالِ الإِمَامِ إيَّاهم.

٢٨٣ - مسألة؛ قال: (فَحَمِدَ اللهَ، وأَثْنَى عَلَيْهِ، وصَلَّى عَلَى النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وجَلَسَ وقَامَ، فَأَتَى أَيْضًا [بِحَمْدِ اللهِ] (١) والثَّنَاءِ عَلَيْهِ، والصَّلَاةِ عَلَى النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وقَرَأَ وَوَعَظَ، وإنْ أرَادَ أن يَدْعُوَ لإِنْسَانٍ دَعَا)

وجُمْلَتُه أنَّه يُشْتَرَطُ لِلْجُمُعَةِ خُطْبَتانِ. وهذا مذهبُ الشَّافِعِيِّ. وقال مالِكٌ، والأوْزاعِيُّ، وإسحاقُ، وأبو ثَوْرٍ، وابنُ المُنْذِرِ، وأصْحَابُ الرَّأْىِ: يُجْزئُهُ خُطْبَةٌ وَاحِدَةٌ. وقد رُوِىَ عن أحمدَ ما يَدُلُّ عليه، فإنَّه قال: لا تكونُ الخُطْبَةُ إلَّا كما خَطَبَ النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أو (٢) خُطْبَةً تَامَّةً. وَوَجْهُ الأوَّلِ أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يَخْطُبُ خُطْبَتَيْنِ، كما رَوَيْنا في حَدِيثِ ابنِ عمرَ، وجَابِرِ بن سَمُرَةَ، وقد قال: "صَلُّوا كَمَا رَأَيْتُمونِى أُصَلِّى". ولأنَّ الخُطْبَتَيْنِ أُقِيمَتَا مَقَامَ الرَّكْعَتَيْنِ، فكُلُّ خُطْبَةٍ مَكَانَ رَكْعَةٍ، فالإِخْلالُ بإحْدَاهما كالإِخْلالِ بإحْدَى الرَّكْعَتَيْنِ. ويُشْتَرَطُ لِكُلِّ وَاحِدَةٍ منهما حَمْدُ اللهِ تعالى، والصَّلَاةُ على رسولِه -صلى اللَّه عليه وسلم-؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "كُلُّ أَمْرٍ ذِى بَالٍ لا يُبْدَأُ فِيهِ بِحَمْدِ اللهِ فَهُوَ أَبْتَرُ" (٣). وإذا وَجَبَ ذِكْرُ اللَّه تعالى،

Anmerkungen

(١٠) في: باب ما جاء في استقبال الإِمام وهو يخطب، من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٣٦٠.(١١) في أ، م زيادة: "بن".(١) في أ، م: "بالحمد للَّه".(٢) في م: "أي".(٣) أخرجه أبو داود، في: باب الهَدْى في الكلام، من كتاب الأدب، سنن أبي داود ٢/ ٥٦٠ بلفظ =

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