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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 177Abschnitt

Übersetzung · DE

wie die erste [Pause], doch ist es empfehlenswert. Wenn er jedoch aus einem Entschuldigungsgrund im Sitzen predigt, so soll er zwischen den beiden Predigten eine kurze Pause einlegen; ebenso verhält es sich, wenn er im Stehen predigt und sich nicht hinsetzt. Ibn ʿAbd al-Barr sagte: Mālik, die Iraker und alle übrigen Rechtsgelehrten der Regionen, mit Ausnahme von al-Shāfiʿī, vertraten die Ansicht (18), dass das Sitzen zwischen den beiden Predigten für denjenigen, der es unterlässt, keinerlei Konsequenz hat.

Abschnitt: Es ist Sunna, dass der Prediger im Zustand der rituellen Reinheit predigt. Abū al-Khaṭṭāb sagte: Von ihm [Aḥmad] wurde auch überliefert, dass dies eine der Bedingungen dafür sei, und von al-Shāfiʿī gibt es zwei Aussagen, ähnlich den zwei Überlieferungen. Aḥmad sagte über jemanden, der predigte, während er im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) war, dann die rituelle Waschung vollzog und mit ihnen betete: Es genügt ihm. Dies gilt jedoch nur, wenn er außerhalb der Moschee predigte oder in der Moschee predigte, ohne sich seines Zustandes bewusst zu sein, und dies erst danach erfuhr. Den Prinzipien der Rechtsschule (Madhhab) entspricht eher die Bedingung der rituellen Reinheit [von der rituellen Unreinheit durch den Geschlechtsverkehr] (19); denn unsere Gelehrten sagten: Die Rezitation von mindestens einem Vers ist Bedingung. Dies ist einem Junub jedoch nicht gestattet. Zudem hat al-Khiraqī für den Gebetsruf (Adhān) die Reinheit von der rituellen Unreinheit als Bedingung gestellt, daher ist dies für die Predigt erst recht geboten. Was jedoch die kleine rituelle Reinheit (Wuḍūʾ) betrifft, so ist sie keine Bedingung; denn sie [die Predigt] ist ein Gedenken (Dhikr), das dem Gebet vorausgeht, daher ist die Reinheit darin keine Bedingung, wie beim Gebetsruf. Es ist jedoch empfehlenswert, dass er frei von ritueller Unreinheit und ritueller Verunreinigung (Najasa) ist, da der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – unmittelbar im Anschluss an die Predigt zu beten pflegte, ohne zwischen beiden durch einen Akt der Reinigung zu trennen. Dies deutet (20) darauf hin, dass er stets in ritueller Reinheit war, und die Nachahmung seiner Person ist, wenn schon nicht verpflichtend, so doch eine Sunna. Auch deshalb, weil wir dies für den Gebetsruf empfohlen haben, weshalb die Predigt erst recht Vorrang hat, und weil er, wenn er nicht in ritueller Reinheit wäre, zwischen dem Gebet und der Predigt eine Reinigung vollziehen müsste, wodurch er eine Trennung vornehmen würde, was möglicherweise zu einer Verzögerung für die Anwesenden führen könnte.

Abschnitt: Es ist Sunna, dass derjenige, der die Predigt leitet, auch das Gebet leitet; denn der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – leitete beide persönlich, ebenso seine Nachfolger (Khulafāʾ) nach ihm. Wenn aber ein Mann predigt,

Anmerkungen

(18) Aus [Handschrift] M ausgelassen. (19) Aus dem Original ausgelassen. (20) In A und M: "fa-yadullu" (so deutet es darauf hin).

Arabisch (Quelle)

كالأُولَى، ولكن يُسْتَحَبُّ، فإنْ خَطَبَ جَالِسًا لِعُذْرٍ فَصَلَ بين الخُطْبَتَيْنِ بِسَكْتَةٍ، وكذلك إن خَطَبَ قَائِمًا فلم يَجْلِسْ. قال ابنُ عَبْدِ البَرِّ: ذَهَبَ مالِكٌ، والعِرَاقِيُّونَ، وسَائِرُ فُقهاءِ الأمْصارِ إلَّا الشَّافِعِيَّ، إلى (١٨) أنَّ الجُلُوسَ بين الخُطْبَتَيْنِ لا شىءَ على مَنْ تَرَكَهُ.

فصل: والسُّنَّةُ أنْ يَخْطُبَ مُتَطَهِّرًا. قال أبو الخَطَّابِ: وعنه أن ذلك من شَرائِطِها، وللشَّافِعِيِّ قَوْلَانِ، كالرِّوَايَتَيْنِ. وقد قال أحمدُ، في من خَطَبَ وهو جُنُبٌ، ثم اغْتَسَلَ وصَلَّى بهم: يُجْزِئُه. وهذا إنَّما يكونُ إذا خَطَبَ في غيرِ المَسْجِدِ، أو خَطَبَ في المَسْجِدِ غيرَ عالِمٍ بحالِ نَفْسِهِ، ثم عَلِمَ بعد ذلك، والأشْبَهُ بأُصُولِ المَذْهَبِ اشْتِرَاطُ الطَّهَارَةِ [من الجَنَابَةِ] (١٩)؛ فإنَّ أصْحابَنا قالوا: يُشْتَرَطُ قِرَاءَةُ آيةٍ فصاعِدًا. وليس ذلك لِلْجُنُبِ، ولأنَّ الْخِرَقِيَّ اشْتَرَطَ لِلأذَانِ الطَّهارَةَ من الجَنابةِ، فالخُطْبَةُ أوْلَى. فأمَّا الطَّهَارَةُ الصُّغْرَى فلا تُشْتَرَطُ؛ لأنَّه ذِكْرٌ يَتَقَدَّمُ الصلاةَ، فلم تكنِ الطَّهارةُ فيه شَرْطًا كالأذانِ، لكن يُسْتَحَبُّ أنْ يكونَ مُتَطَهِّرًا من الحَدَثِ والنَّجَسِ؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُصَلِّى عَقِيبَ الخُطْبَةِ، لا يَفْصِلُ بينهما بطَهارَةٍ، فدَلَّ (٢٠) على أنَّه كان مُتَطَهِّرًا، والاقْتِدَاءُ به إن لم يَكُنْ وَاجِبًا فهو سُنَّةٌ. ولأنَّنا اسْتَحْبَبْنَا ذلك للأَذانِ، فالخُطْبَةُ أوْلَى، ولأنَّه لو لم يكنْ مُتَطَهِّرًا احْتاجَ إلى الطَّهارَةِ بين الصلاةِ والخُطْبَةِ، فيَفْصِلُ بينهما، وَرُبَّما طَوَّلَ على الحاضِرِينَ.

فصل: والسُّنَّةُ أن يَتَوَلَّى الصلاةَ مَنْ يَتَوَلَّى الخُطْبَةَ؛ لأنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عليه وسَلَّمَ كان يَتَوَلَّاهُما بِنَفْسِه، وكذلك خُلَفَاؤُهُ من بعدِه. وإن خَطَبَ رَجُلٌ،

Anmerkungen

(١٨) سقط من: م.(١٩) سقط من: الأصل.(٢٠) في أ، م: "فيدل".

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