und ein anderer aufgrund eines Entschuldigungsgrundes das Gebet leitet, ist dies zulässig. Aḥmad hat dies ausdrücklich festgelegt. Wenn ein Statthalter (Amīr) predigt, dann abgesetzt wird und ein anderer für ihn ernannt wird, der dann mit ihnen betet, so ist ihr Gebet vollständig. Dies hat er ebenfalls ausdrücklich festgelegt; denn wenn die Stellvertretung im selben Gebet aufgrund eines Entschuldigungsgrundes zulässig ist, so ist sie bei der Predigt zusammen mit dem Gebet erst recht zulässig. Wenn es keinen Entschuldigungsgrund gibt, so sagte Aḥmad – möge Gott ihm gnädig sein –: „Es gefällt mir nicht ohne Entschuldigungsgrund.“ Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines Verbots; denn der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – leitete beide persönlich, und er sagte: „Betet so, wie ihr mich beten saht“ (21). Auch weil die Predigt an die Stelle von zwei Gebetseinheiten (Rakʿatayn) getreten ist. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Zulässigkeit; denn die Predigt ist vom Gebet getrennt, sodass sie zwei Gebeten ähneln. Ist es Bedingung, dass der Betende jemand ist, der der Predigt beigewohnt hat? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen: Die erste besagt, dies sei Bedingung. Dies ist die Ansicht von al-Thawrī, den Leuten der Vernunft (Aṣḥāb al-Raʾy) und Abū Thawr; denn er ist ein Imām beim Freitagsgebet, weshalb seine Anwesenheit bei der Predigt zur Bedingung gemacht wird, so als ob er keine Stellvertretung hätte. Die zweite besagt, dies sei nicht Bedingung. Dies ist die Ansicht von al-Awzāʿī und al-Shāfiʿī; denn er gehört zu denjenigen, durch die das Freitagsgebet zustande kommt, also ist es zulässig, dass er darin als Vorbeter fungiert, genau wie wenn er bei der Predigt anwesend gewesen wäre. Es wurde von Aḥmad – möge Gott ihm gnädig sein – überliefert, dass die Stellvertretung weder aus einem Entschuldigungsgrund noch aus sonstigem Grund zulässig sei. Er sagte in einer Überlieferung von Ḥanbal bezüglich eines Imāms, bei dem die rituelle Reinheit nach der Predigt aufgehoben wurde und der einen Mann vorstellte, der mit ihnen betete: Er betete mit ihnen nur vier [Rakʿas], es sei denn, er wiederholt die Predigt und betet dann mit ihnen zwei Rakʿas. Dies, weil dies weder vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – noch von einem seiner Nachfolger überliefert wurde. Die erste Ansicht stellt jedoch die Lehrmeinung (Madhhab) dar.
Abschnitt: Zu den Sunna-Handlungen der Predigt gehört es, dass der Prediger in die Richtung blickt, der er gegenübersteht; denn der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegte dies zu tun, und weil es für das Hören der Menschen wirksamer und für sie gerechter ist; denn wenn er zu einer der beiden Seiten blickte, würde er die andere Seite vernachlässigen. Wenn er jedoch davon abweicht, den Menschen den Rücken zukehrt und sich zur Qibla wendet, so ist die Predigt gültig, da der beabsichtigte Zweck auch ohne dies erreicht wird; es ähnelt dem Fall, wenn jemand den Gebetsruf (Adhān) vollzieht, ohne in Richtung der Qibla zu stehen. Es ist empfehlenswert, dass er seine Stimme erhebt, damit die Menschen ihn hören können. Jābir sagte: Wenn der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – predigte, röteten sich seine Augen, seine Stimme wurde lauter und sein Zorn nahm zu, bis
(21) Die Quellenangabe wurde bereits auf 2/157 dargelegt.
وصَلَّى آخَرُ لِعُذْرٍ، جَازَ. نَصَّ عليه أحمدُ. ولو خَطَبَ أَمِيرٌ، فَعُزِلَ وَوُلِّيَ غيرُه، فصَلَّى بهم، فصَلَاتُهم تَامَّةٌ. نَصَّ عليه؛ لأنه إذا جَازَ الاسْتِخْلَافُ في الصلاةِ الواحِدَةِ لِلْعُذْرِ، ففى الخُطْبَةِ مع الصلاةِ أوْلَى. وإنْ لم يكنْ عُذْرٌ، فقال أحمدُ، رَحِمَهُ اللهُ: لا يُعْجِبُنِي مِن غيرِ عُذْرٍ. فَيَحْتَمِلُ المَنْعَ؛ لأنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عليه وسَلَّمَ كان يَتَوَلَّاهُما، وقد قال: "صَلُّوا كما رَأَيْتُمُونِى أُصَلِّى" (٢١). ولأن الخُطْبةَ أُقِيمَتْ مَقَامَ رَكْعَتَيْنِ. ويَحْتَمِلُ الجَوازَ؛ لأنَّ الخُطْبَةَ مُنْفَصِلَةٌ عن الصَّلَاةِ، فأشْبَهَتَا صَلَاتَيْنِ. وهل يُشْتَرَطُ أنْ يكونَ المُصَلِّى ممَّن حَضَرَ الخُطْبَةَ؟ فيه رِوَايَتَانِ: إحْدَاهما، يُشتَرَطُ ذلك. وهو قولُ الثَّوْرِيِّ، وأصْحَابِ الرَّأْىِ، وأبي ثَوْرٍ؛ لأنَّه إمَامٌ في الجُمُعَةِ، فاشْتُرِطَ حُضُورُهُ الخُطْبَةَ، كما لو لم يَسْتَخْلِفْ. والثانيةُ، لا يُشْتَرَطُ. وهو قولُ الأوْزَاعِيِّ، والشَّافِعِيِّ؛ لأنَّه ممن تَنْعَقِدُ به الجُمُعَةُ، فجازَ أنْ يَؤُمَّ فيها. كما لو حَضَرَ الخُطْبَةَ. وقد رُوِىَ عن أحمدَ، رَحِمَه اللهُ أنَّه لا يجوزُ الاسْتِخْلَافُ لِعُذْرٍ ولا غيرِه. قال، في رِوايَةِ حَنْبَلٍ، في الإِمامِ إذا أحْدَثَ بعدَ ما خَطَبَ، فَقَدَّمَ رَجُلًا يُصَلِّى بهم: لم يُصَلِّ بهم إلَّا أرْبَعًا، إلَّا أن يُعِيدَ الخُطْبَةَ، ثم يُصَلِّى بهم رَكْعَتَيْنِ. وذلك لأنَّ هذا لم يُنْقَلْ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولا عن أحدٍ من خُلَفائِه. والأوَّلُ المذهبُ.
فصل: ومن سُنَنِ الخُطْبَةِ أنْ يَقْصِدَ الخَطِيبُ تِلْقَاءَ وَجْهِه؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يفعلُ ذلك، ولأنَّه أبْلَغُ في سَمَاعِ النَّاسِ، وأعْدَلُ بينهم، فإنَّه لو الْتَفَتَ إلى أحَدِ جَانِبَيْه لأعْرَضَ عن الجانِبِ الآخَرِ، ولو خالَفَ هذا، واسْتَدْبَرَ النَّاسَ، واسْتَقْبَلَ القِبْلَةَ، صَحَّتِ الخُطْبَةُ؛ لِحُصُولِ المَقْصُودِ بدُونه، فأشْبَهَ ما لو أَذَّنَ غيرَ مُسْتَقْبِلٍ القِبْلَة. ويُسْتَحَبُّ أن يَرْفَعَ صَوْتَه؛ ليُسْمِعَ النَّاسَ. قال جابِرٌ: كان رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- إذا خَطَبَ احْمَرَّتْ عَيْنَاهُ، وعَلَا صَوْتُه، واشْتَدَّ غَضَبُه، حتى
(٢١) تقدم تخريجه في ٢/ ١٥٧.