mit {Sabbih isma rabbika l-aʿlā} und {Hal ʾatāka ḥadīṯu al-ġāšiya}. Wenn also das Fest und der Freitag auf einen Tag fielen, rezitierte er diese auch in beiden Gebeten. Überliefert von Muslim (5). Und Samura ibn Ǧundab berichtete, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – beim Freitagsgebet {Sabbih isma rabbika l-aʿlā} und {Hal ʾatāka ḥadīṯu al-ġāšiya} zusammen zu lesen pflegte (6). Überliefert von Abū Dāwūd und an-Nasāʾī (7). Mālik sagte: "Was die Lesung angeht, die im Hadith belegt ist, so ist es {Hal ʾatāka ḥadīṯu al-ġāšiya} zusammen mit der Sure al-Ǧumuʿa, und das, wobei ich die Menschen antraf, war {Sabbih isma rabbika l-aʿlā}." Es wurde von Abū Bakr ʿAbd al-ʿAzīz berichtet, dass er es bevorzugte, in der zweiten Einheit (8) {Sabbih} zu lesen, und möglicherweise schloss er sich der Ansicht an, die Mālik überlieferte, dass er die Menschen dabei antraf. Das Befolgen des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ist jedoch besser. Was auch immer er liest, es ist zulässig und gut, jedoch ist das Nacheifern des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – besser, und weil die Sure al-Ǧumuʿa aufgrund ihrer Erwähnung, des Befehls dazu und der Anspornung dazu zum Freitag passt.
285 - Fragestellung: Er sagte: (Und wer eine Einheit davon samt ihren beiden Niederwerfungen beim Imam erreicht, der füge eine weitere hinzu, und es gilt ihm als Freitagsgebet.)
Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass wer eine Einheit des Freitagsgebets beim Imam erreicht, das Gebet erreicht hat.
(5) In: Kapitel "Was im Freitagsgebet rezitiert wird", aus dem Buch über das Freitagsgebet. Ṣaḥīḥ Muslim 2/598. Ebenso überliefert von Abū Dāwūd, in: Kapitel "Was im Freitagsgebet rezitiert wird", aus dem Gebetsbuch. Sunan Abī Dāwūd 1/257. Und al-Tirmidhī, in: Kapitel "Was über die Rezitation an den beiden Festtagen überliefert wurde", aus den Kapiteln über den Freitag. ʿĀriḍat al-Aḥwadī 3/5. Und an-Nasāʾī, in: Kapitel "Erwähnung der Meinungsverschiedenheit bezüglich an-Nuʿmān ibn Bašīr zur Rezitation im Freitagsgebet", aus dem Buch über den Freitag, und in: Kapitel "Zusammentreffen der beiden Festtage und ihr Beiwohnen", aus dem Buch über die beiden Festtage. al-Muǧtabā 3/92, 158. Und al-Dārimī, in: Kapitel "Die Rezitation im Freitagsgebet", und Kapitel "Die Rezitation an den beiden Festtagen", aus dem Gebetsbuch. Sunan al-Dārimī 1/368, 376, 377. Und Imam Aḥmad, in: al-Musnad 4/271, 273, 276. (6) Fehlt in: [al-Aṣl], [A]. (7) Überliefert von Abū Dāwūd, in: Kapitel "Was im Freitagsgebet rezitiert wird", aus dem Gebetsbuch. Sunan Abī Dāwūd 1/257. Und an-Nasāʾī, in: Kapitel "Die Rezitation im Freitagsgebet..." usw., aus dem Buch über den Freitag. al-Muǧtabā 3/91. (8) Fehlt in: [I], [M].