Es ist vergleichbar damit, als ob er sich gebeugt und niederworfen hätte mit ihm. Ṣāliḥ, Ibn Manṣūr und andere überlieferten, dass er das Gebet mit vier Einheiten neu beginnen müsse. Dies ist die offensichtliche Meinung von al-Ḫiraqī und Ibn Abī Mūsā, die Wahl von Abū Bakr, sowie die Ansicht von Qatāda, Ayyūb as-Saḫtiyānī, Yūnus ibn ʿUbayd, aš-Šāfiʿī, Abū Ṯaur und Ibn al-Munḏir; denn er hat keine vollständige Einheit erreicht, folglich gilt er als jemand, der das Freitagsgebet nicht erreicht hat, genau wie im Fall davor.
Abschnitt: Wenn der durch Gedränge behinderte [zur Niederwerfung] (9) in der Lage ist, diese auf dem Rücken oder dem Fuß eines Menschen auszuführen, so ist er dazu verpflichtet, und es genügt ihm. Aḥmad sagte in der Überlieferung von Aḥmad ibn Hāšim (10): Er soll sich auf den Rücken des Mannes oder dessen Fuß niederwerfen und dabei Stirn und Nase fest aufstützen, dies gilt sowohl für die beiden Feiertage als auch für das Freitagsgebet. Dies vertraten auch aṯ-Ṯaurī, Abū Ḥanīfa, aš-Šāfiʿī, Abū Ṯaur und Ibn al-Munḏir. ʿAṭāʾ, az-Zuhrī und Mālik sagten: Er soll das nicht tun. Mālik sagte: Das Gebet wird ungültig, falls er es tut, aufgrund der Aussage des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: "Und stütze deine Stirn fest auf die Erde" (11). Unser Argument ist das, was von ʿUmar – Gott habe Wohlgefallen an ihm – überliefert wurde, dass er sagte: Wenn das Gedränge stark ist, so soll er sich auf den Rücken seines Bruders niederwerfen. Saʿīd überlieferte dies in seinen "Sunan" (12). Dies äußerte er im Beisein der Gefährten und anderer an einem Freitag, und es trat niemand hervor, der ihm widersprach, daher gilt es als Konsens (Iǧmāʿ). Zudem hat er das getan, was ihm im Zustand der Unfähigkeit möglich war, daher ist es gültig, wie bei einem Kranken, der sich auf einem Kissen (13) niederwirft. Der überlieferte Bericht (Ḫabar) bezieht sich nicht auf den Unfähigen, denn Gott bürdet keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag, und Er befiehlt demjenigen, der zu einer Sache unfähig ist, nicht, sie auszuführen.
Abschnitt: Wenn er in einer der beiden Einheiten durch Gedränge behindert wird, so bleibt es nicht aus, dass er entweder in der ersten oder...
(9) Im Original: "darüber, dass er sich niederwirft". (10) Aḥmad ibn Hāšim ibn al-Ḥakam al-Anṭākī; Abū Bakr al-Ḫallāl erwähnte, dass er von ihm viel Hadith im Jahr 270 oder 271 gehört hat und von ihm gute Rechtsfragen vom Imam Aḥmad überlieferte. Ṭabaqāt al-Ḥanābila 1/82. (11) Seine Überlieferungskette (Taḫrīǧ) wurde bereits bei 2/122 dargelegt. (12) Überliefert von ʿAbd ar-Razzāq in: Kapitel "Jemand, der dem Freitagsgebet beiwohnt und durch Gedränge gehindert wird, sodass er sich nicht mit dem Imam beugen kann", aus dem Buch über den Freitag. al-Muṣannaf 3/233. (13) al-Mirfaqa (die Unterlage): das Kissen.