Sein Zustand ist offenkundig, während derjenige, der sie (die Neuerung) verbirgt, vor demjenigen, der hinter ihm betet, entschuldigt ist. Dies hat Auswirkungen auf die Gültigkeit des Gebets. Deshalb ist es nicht verpflichtend, das Gebet hinter jemandem zu wiederholen, der sich im Zustand der rituellen Unreinheit (Hadath) oder der Besudelung (Nadschasa) befindet, wenn man sich ihres Zustands nicht bewusst ist, da dies bei ihnen verborgen ist. Die Wiederholung wurde jedoch für denjenigen verpflichtend, der hinter einem Ungläubigen oder einem Analphabeten (Ummi) betet, da deren Zustand meist offenkundig ist. Es wurde von Ahmad überliefert, dass man unter keinen Umständen hinter einem Neuerer (Mubtadi') beten darf. Er sagte in einer Überlieferung von Abu al-Harith: „Man betet nicht hinter einem Murdschi'iten, einem Rawafidi oder einem Frevler (Fasiq), es sei denn, man fürchtet sie; dann betet man (mit ihnen) und wiederholt das Gebet danach.“ Und Abu Dawud sagte, Ahmad habe gesagt: „Wann immer du hinter jemandem betest, der sagt, der Koran sei erschaffen, dann wiederhole (das Gebet).“ Ich fragte: „Und du kennst ihn?“ Er sagte: „Ja.“ Von Malik ist überliefert, dass man nicht hinter Anhängern der Neuerungen beten darf. Daraus ergibt sich, dass derjenige, der hinter einem Neuerer betet, der seine Neuerung offenlegt, das Gebet wiederholen muss. Wer sie jedoch nicht offenlegt, für den gibt es hinsichtlich der Wiederholung des Gebets hinter ihm zwei Überlieferungen. Al-Hasan, Abu Ja'far und asch-Schafi'i erlaubten das Gebet hinter Anhängern von Neuerungen aufgrund des Ausspruchs des Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm): „Betet hinter jedem, der sagt, es gibt keinen Gott außer Gott.“ Überliefert von ad-Daraqutni (3). Und weil er ein Mann ist, dessen Gebet gültig ist, ist das Anleiten durch ihn wie bei anderen auch zulässig. Nafi' sagte: „Ibn Umar betete während der Zeit von Ibn az-Zubair mit den al-Chaschabiyya (4) und den Charidschiten, während sie gegeneinander kämpften.“ Man fragte ihn: „Betest du mit diesen und mit jenen, während einige die anderen töten?“ Er sagte: „Wer sagt: ‚Eilt zum Gebet‘, dem antworte ich. Wer sagt: ‚Eilt zum Erfolg‘, dem antworte ich. Und wer sagt: ‚Eilt dazu, deinen muslimischen Bruder zu töten und sein Vermögen zu nehmen‘, dem sage ich: Nein.“ Überliefert von Sa'id. Ibn al-Mundhir und einige Schafi'iten sagten: „Wen wir aufgrund seiner Neuerung als Ungläubigen betrachten, wie denjenigen, der [über Gott oder Seinen Gesandten lügt] (5) durch seine Neuerung, hinter dem beten wir nicht; und wen wir nicht als Ungläubigen betrachten...“
(3) Im Kapitel: Über die Eigenschaft dessen, mit dem das Beten erlaubt ist und über den das Totengebet verrichtet wird, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Daraqutni 2/56, wie es auch Ibn Adi im al-Kamil 5/1823 hervorgebracht hat. Siehe Fayd al-Qadir 4/203, Hadith-Nr. (5030), der ihn at-Tabarani und Abu Nu'aym in al-Hilya zuschreibt. (4) Al-Chaschabiyya, mit Damma auf dem ersten Buchstaben: Ein Volk der Dschahmiyya, die sagen: Gott, der Erhabene, spricht nicht und der Koran ist erschaffen. Ibn al-Athir sagte: Sie sind die Anhänger des Mukhtar ibn Abi Ubayd. Es wird auch gesagt: Eine Gruppe der Schiiten; es wurde gesagt: Weil sie das Holz (Chaschaba) von Zayd ibn Ali aufbewahrten, als er gekreuzigt wurde. Die erste Ansicht ist zutreffender. Tadsch al-Arus (Kuwait) 2/359. (5) In M: „der Gott und Seinen Gesandten belügt“.
حالِه، والمُخْفِى لها مَن يُصَلِّى خَلْفَه مَعْذُورٌ، وهذا له أثرٌ في صِحَّةِ الصَّلَاةِ، ولهذا لم تَجِب الإِعَادَةُ خَلْفَ المُحْدِثِ والنَّجِسِ إذا لم يُعْلَمْ حَالُهُما؛ لِخَفاءِ ذلك مِنْهُما. وَوَجَبَتْ على المُصَلِّى خَلْفَ الكافِرِ والأُمِّىِّ؛ لِظُهُورِ حالِهما غالِبًا. وقد رُوِىَ عن أحمدَ، أنَّه لا يُصَلِّى خَلْفَ مُبْتَدِعٍ بِحَالٍ. قال، في رِوَايَةِ أبى الحَارِثِ: لا يُصَلِّى خَلْفَ مُرْجِىءٍ ولا رَافِضىٍّ، ولا فاسِقٍ، إلَّا أن يَخَافَهُم فَيُصَلِّى، ثم يُعِيدُ. وقال أبو دَاوُدَ، قال أحمدُ: متى ما صَلَّيْتَ خَلْفَ من يَقُولُ القُرْآنَ مَخْلُوقٌ. فأَعِدْ. قلتُ: وتَعْرِفُه. قال: نعم. وعن مالِكٍ، أنَّه لا يُصَلِّى خَلْفَ أهْلِ البِدَعِ. فحَصَلَ مِن هذا أنَّ مَن صَلَّى خَلْفَ مُبْتَدِعٍ مُعْلِنٍ بِبِدْعَتِه، فعليه الإِعادةُ. ومن لم يُعْلِنْها ففِى الإِعَادَةِ خَلْفَه رِوَايتانِ. وأبَاحَ الحسنُ، وأبو جعفرٍ، والشَّافِعِىُّ الصلَاةَ خَلْفَ أهْلِ البِدَعِ؛ لِقَوْلِ رَسُولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "صَلُّوا خَلْفَ مَنْ قَالَ لَا إلهَ إلَّا اللهُ". رَوَاهُ الدَّارَقُطْنِىُّ (٣). ولأنَّه رَجُلٌ صلاتُه صَحِيحَةٌ، فَصَحَّ الائْتِمَامُ به كغَيْرِه. وقال نافِعٌ: كان ابنُ عُمرَ يُصَلِّى مع الخَشَبِيَّةِ (٤) والخَوَارِجِ زَمَنَ ابنِ الزُّبَيْرِ، وهم يَقْتَتِلُونَ. فقِيلَ له: أتُصَلِّى مع هؤلاءِ، ومع هؤلاءِ، وبَعْضُهم يَقْتُلُ بعْضًا؟ فقال: مَن قال: حَىَّ علَى الصَّلَاةِ. أَجَبْتُه، ومَن قال: حَىَّ على الفَلَاحِ. أجَبْتُه، ومَن قال: حَىَّ على قَتْلِ أَخِيكَ المُسْلِم، وأَخْذِ مَالِه. قلتُ: لا. رَوَاهُ سَعِيدٌ. وقال ابنُ المُنْذِرِ، وبعضُ الشَّافِعِيَّةِ: من نُكَفِّرُهُ بِبِدْعَتِه كالذى [يَكْذِبُ على اللَّه أو رسولِهِ] (٥) بِبِدْعَتِه، لا نُصَلِّى خَلْفَه، ومن لا نُكَفِّرهُ
(٣) في: باب صفة من تجوز الصلاة معه والصلاة عليه، من كتاب الصلاة. سنن الدارقطني ٢/ ٥٦ كما أخرجه ابن عدى، في: الكامل ٥/ ١٨٢٣. وانظر فيض القدير ٤/ ٢٠٣ حديث رقم (٥٠٣٠) وعزاه للطبراني، وأبى نعيم في الحلية.(٤) الخشبية، محركة: قوم من الجهمية يقولون: إن اللَّه تعالى لا يتكلم، وإن القرآن مخلوق. وقال ابن الأثير: هم أصحاب المختار بن أبي عبيد. ويقال: ضرب من الشيعة، قيل: لأنهما حفظوا خشبة زيد بن على حين صلب. والأول أوجه. تاج العروس (الكويت) ٢/ ٣٥٩.(٥) في م: "يكذب اللَّه ورسوله".