und wurde somit zum Einzelbeter. Er beabsichtigte die Abkehr vom Imam; dem Analogieprinzip (Qiyās) der Rechtsschule zufolge vervollständigt er es als Freitagsgebet, da er eine Einheit davon gemeinsam mit dem Imam erreicht hat. Er baut darauf also das Freitagsgebet auf, so wie wenn er die zweite Einheit erreicht hätte. Wenn er die Abkehr nicht beabsichtigt und es gemeinsam mit dem Imam vollendet, so gibt es dazu zwei Überlieferungen: Die erste besagt, es sei nicht gültig, da er in einer ganzen Einheit als Einzelbeter agierte; dies ist vergleichbar mit dem Fall, als wenn er dies vorsätzlich täte. Die zweite besagt, es sei gültig, da beim Aufbau (des Gebets) von der vollständigen Erfüllung der Bedingungen abgesehen werden kann, ähnlich wie wenn die Zeit abläuft, während sie bereits eine Einheit gebetet haben, und vergleichbar mit jemandem, der beim Freitagsgebet eine Einheit verpasst hat (Masbūq) und eine Einheit allein nachholt.
287 - Rechtsfall; Er sagte: "Wenn die Zeit für das Nachmittagsgebet (ʿAṣr) eintritt und sie bereits eine Einheit gebetet haben, so vollenden sie es mit einer weiteren Einheit, und es gilt ihnen als Freitagsgebet."
Nach dem offensichtlichen Wortlaut von al-Ḫiraqī erreicht man das Freitagsgebet nur, indem man eine Einheit in dessen Zeit erreicht. Tritt die Zeit für das Nachmittagsgebet vor dieser einen Einheit ein, so ist es kein Freitagsgebet. Der Qāḍī sagte: Tritt die Zeit für das Nachmittagsgebet nach dem Eintritt in den Gebetszustand für das Freitagsgebet ein, so vollendet er es als Freitagsgebet. Ähnlich äußerte sich Abū al-Ḫaṭṭāb, da er den Iḥrām (Eintritt in das Gebet) zu dessen Zeit vollzog; dies ist vergleichbar damit, als wenn er es vollständig darin vollendete. Von Aḥmad ist überliefert, dass wenn die Zeit für das Nachmittagsgebet nach dem Taschahhud, aber vor dem Gruß (Salām) eintritt, er den Gruß vollzieht und es ihm angerechnet wird. Dies ist die Ansicht von Abū Yūsuf und Muhammad. Dem Anschein nach bedeutet dies, dass es ungültig wird oder zum Zuhr-Gebet umschlägt, wenn die Zeit davor eintritt. Abū Ḥanīfa sagte: Wenn die Zeit des Freitagsgebets vor der Beendigung endet, ist es ungültig; er baut darauf kein Zuhr-Gebet auf, da es zwei unterschiedliche Gebete sind, weshalb man das eine nicht auf dem anderen aufbauen kann, wie beim Zuhr- und dem Nachmittagsgebet. Offensichtlich entspricht die Lehrmeinung von Abū Ḥanīfa hierin dem, was wir von Aḥmad berichteten, da der Gruß (am Ende) nach seiner Auffassung nicht zum Gebet gehört. Aš-Šāfiʿī sagte: Er vollendet es nicht als Freitagsgebet, sondern baut darauf das Zuhr-Gebet auf, da beide Gebete derselben Zeit angehören; somit ist es zulässig, das eine auf dem anderen aufzubauen, wie beim Gebet eines Ansässigen und eines Reisenden. Sie argumentierten gegen die Vollendung als Freitagsgebet damit, dass das, was Bedingung für einen Teil ist, Bedingung für das Ganze ist, wie die rituelle Reinheit und die übrigen Bedingungen. Unser Argument ist das Wort des Propheten - Allah segne ihn und gewähre ihm Heil -: "Wer eine Einheit des Freitagsgebets erreicht, der hat das Gebet erreicht."
(1) Fehlt in: M.
فصارَ فَذًّا، فَنَوَى الانْفِرَادَ عن الإِمامِ، فقياسُ المَذْهَبِ أنَّه يُتِمُّها جُمُعَةً؛ لأنَّه مُدْرِكٌ لِرَكْعَةٍ منها مع الإِمامِ، فيَبْنِى عليها جُمُعَةً، كما لو أدْرَكَ الرَّكْعةَ الثَّانيةَ. وإن لم يَنْوِ الانْفَرِادَ، وأتَمَّها مع الإِمامِ، ففيه رِوايَتَانِ: إحْدَاهما، لا تَصِحُّ؛ لأنَّه فَذٌّ في رَكْعَةٍ كامِلَةٍ، أَشْبَهَ ما لو فَعَلَ ذلك عَمْدًا. والثانيةُ، تَصِحُّ؛ لأنَّه قد يُعْفَى في البِنَاءِ عن تَكْمِيلِ الشُّرُوطِ، كما لو خَرَجَ الوَقْتُ وقد صَلَّوْا رَكْعَةً، وكالمَسْبُوقِ برَكْعَةٍ، يَقْضِى رَكْعَةً وَحْدَهُ.
٢٨٧ - مسألة؛ قال: (وَمَتَى دَخلَ وَقْتُ العَصْرِ، وقَدْ صَلَّوْا رَكْعَةً، أَتَمُّوا بِرَكْعَةٍ أُخْرَى، وأَجْرأَتْهُمْ جُمُعَةً)
ظَاهِرُ كلامِ الْخِرَقِىِّ أنَّه لا يُدْرِكُ الجُمُعَةَ إلَّا بإدْرَاكِ رَكْعَةٍ في وَقْتِها، ومتى دَخَلَ وَقْتُ العَصْرِ قبلَ رَكْعَةٍ لم تَكُنْ جُمُعَةً. وقال القاضي: متى دَخَلَ وَقْتُ العَصْرِ بعد إحْرَامِه بها أتَمَّها جُمُعَةً. ونحوَ هذا قال أبو الخَطَّابِ؛ لأنَّه أحْرَمَ بها (١) في وَقْتِها، أَشْبَه ما لو أتَمَّها فيه. والمَنْصُوصُ عن أحمدَ أنَّه إذا دَخَلَ وَقْتُ العَصْرِ بعدَ تَشَهُّدِه وقبل سلامِه، سَلَّمَ وأجْزأتْهُ. وهذا قولُ أبى يوسفَ، ومحمدٍ. وظَاهِرُ هذا أنَّه متى دَخَلَ الوَقْتُ قبلَ ذلك، بَطَلَتْ أو انْقَلَبَتْ ظُهْرًا. وقال أبو حنيفةَ: إذا خَرَجَ وَقْتُ الجُمُعَةِ قبل فَرَاغِه منها، بَطَلَتْ، ولا يَبْنِى عليها ظُهْرًا، لأنَّهما صلاتَانِ مُخْتَلِفَتَانِ، فلا يَبْنِى إحداهما على الأُخْرَى، كالظُّهْرِ والعَصْرِ. والظّاهِرُ أنَّ مذهبَ أبى حنيفةَ في هذا كما ذَكَرْنَا عن أحمدَ؛ لأنَّ السَّلَامَ عندَه ليْس من الصلاةِ. وقال الشَّافِعِىُّ: لا يُتِمُّها جُمُعَةً، ويَبْنِى عليها ظُهْرًا؛ لأنَّهما صلاتَا وَقْتٍ واحِدٍ، فجازَ بِنَاءُ إحْدَاهما على الأُخْرَى، كصلاةِ الحَضَرِ والسَّفَرِ. واحْتَجُّوا على أنَّه لا يُتِمُّها جُمُعَةً، بأنَّ ما كان شَرْطًا في بَعْضِها كان شَرْطًا في جَمِيعِها، كالطَّهارَةِ، وسَائِرِ الشُّرُوطِ. ولَنا، قولُه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ أَدْرَكَ مِنَ الْجُمُعَةِ رَكْعَةً فَقْد أدْرَكَ
(١) سقط من: م.