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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 199Abschnitt

Übersetzung · DE

Er sagte: „Ja. Und soll er den Niesenden segnen?“ Er sagte: „Ja, während der Imam predigt.“ Abū ʿAbdallāh sagte: „Dies wurde von mehr als einem getan.“ Er sagte dies mehr als einmal. Zu denjenigen, die dies als erlaubt ansahen, gehörten al-Ḥasan, asch-Schaʿbī, an-Nachaʿī, al-Ḥakam (27), Qatāda, ath-Thawrī und Isḥāq. Dies liegt daran, dass dies eine Pflicht (Wājib) ist, weshalb es verpflichtend wurde, sie auch während der Predigt zu vollziehen, so wie das Warnen eines Blinden. Die zweite Überlieferung besagt: Wenn er den Gruß nicht hört, so soll er den Gruß erwidern und den Niesenden segnen (28); wenn er ihn aber hört, so soll er dies nicht tun. Abū Ṭālib sagte, Aḥmad habe gesagt: „Wenn du die Predigt hörst, dann höre zu und sei still, lies nicht (im Gebet oder Ähnlichem) und segne niemanden. Wenn du die Predigt nicht hörst, dann lies, segne (den Niesenden) und erwidere den Gruß.“ Abū Dāwūd sagte: Ich fragte Aḥmad: „Soll man den Gruß erwidern und den Niesenden segnen, während der Imam predigt?“ Er sagte: „Wenn er die Predigt nicht hört, dann soll er erwidern, wenn er sie aber hört, dann nicht, aufgrund der Aussage des erhabenen Allahs: ‚Und wenn er verlesen wird, so hört ihm zu und seid still‘ (29).“ Man fragte Aḥmad: „Ein Mann hört den Klang der Stimme des Imams bei der Predigt, weiß aber nicht, was er sagt, soll er den Gruß erwidern?“ Er sagte: „Nein, wenn er irgendetwas hört.“ Ähnliches wurde von ʿAṭāʾ überliefert; dies liegt daran, dass das Schweigen während der Predigt verpflichtend ist, daher ist ein Sprechen, das einen davon abhält, ohne Notwendigkeit nicht erlaubt, genau wie das Gebot zum Schweigen, anders als bei jemandem, der nichts hört. Der Qāḍī sagte: Er soll weder erwidern noch segnen. Ähnliches wurde von Ibn ʿUmar überliefert. Dies ist die Ansicht von Mālik, al-Awzāʿī und den Leuten der Vernunft (Aṣḥāb ar-Raʾy). Bezüglich dieser Angelegenheit (30) gibt es unterschiedliche Überlieferungen von asch-Schāfiʿī; es ist möglich, dass sich diese Aussage spezifisch auf jemanden bezieht, der zuhört, im Gegensatz zu jemandem, der nicht zuhört, womit sie der zweiten Überlieferung entspräche. Es ist auch möglich, dass sie allgemein für jeden Anwesenden gilt, ob er hört oder nicht, da die Verpflichtung zum Schweigen für alle gilt, womit das Verbot, den Gruß zu erwidern und den Niesenden zu segnen, für sie alle ebenso feststeht wie für diejenigen, die aktiv zuhören.

Abschnitt: Das Sprechen wird nicht missbilligt, bevor er mit der Predigt beginnt und nachdem er sie beendet hat. Dies sagten...

Anmerkungen

(27) In Handschrift M ausgelassen. (28) Die Konjunktion „wa“ (und) ist in den Handschriften A und M ausgelassen. (29) Sure al-Aʿrāf, 204. (30) In den Handschriften A und M ausgelassen.

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