…ist das Gebet hinter ihm gültig. Wir stützen uns auf das, was Jabir überlieferte. Er sagte: „Ich hörte den Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) auf seinem Minbar sagen: ‚Keine Frau darf einem Mann vorbeten, und kein Frevler (Fasir) einem Gläubigen, es sei denn, er zwingt ihn durch staatliche Autorität oder man fürchtet seine Peitsche oder sein Schwert.‘“ Überliefert von Ibn Madscha (6). Dies ist spezifischer als ihre Überlieferung, daher hat seine Vorrangstellung Bestand. Ihre Überlieferung akzeptieren wir im Hinblick auf das Freitags- und Festtagsgebet (7), doch ist sie allgemein gehalten; das Handeln danach findet also dort Anwendung, wo die Erfüllung ihrer Bedeutung (8) erreicht wird. Ihr Analogieschluss (Qiyas) wird durch den Zwitter (Khuntha) und den Analphabeten (Ummi) entkräftet.
Es wird von Habib ibn Umar al-Ansari von seinem Vater berichtet, der sagte: „Ich fragte Wathila ibn al-Asqa': ‚Soll ich hinter einem Qadari beten?‘ Er sagte: ‚Bete nicht hinter ihm.‘ Dann fügte er hinzu: ‚Was mich betrifft, wenn ich hinter ihm gebetet hätte, würde ich mein Gebet wiederholen.‘“ Überliefert von al-Athram. Was die Aussage von al-Khiraqi betrifft: „Oder er ist betrunken“, so meint er damit jemanden, der etwas trinkt, das ihn berauscht, ungeachtet der Art des Getränks; hinter einem solchen betet man nicht aufgrund seines Frevels (Fisq). Er hat ihn unter allen Frevlern (9) nur deshalb namentlich hervorgehoben, weil es von Ahmad einen speziellen Text dazu gibt. Abu Dawud (10) sagte: „Ich fragte (11) Ahmad, und zu ihm wurde gesagt: ‚Was ist, wenn der Imam betrunken ist?‘ Er sagte: ‚Bete auf keinen Fall hinter ihm.‘ Ein Mann fragte ihn: ‚Ich habe hinter einem Mann gebetet und später erfahren, dass er sich berauscht. Soll ich wiederholen?‘ Er sagte: ‚Ja, wiederhole es.‘ Er fragte: ‚Welches meiner Gebete (gilt dann)?‘ Er antwortete: ‚Das, welches du alleine verrichtet hast.‘ Ein anderer Mann fragte ihn: ‚Ich habe einen Betrunkenen gesehen, soll ich hinter ihm beten?‘ Er sagte: ‚Nein.‘ Er fragte: ‚Soll ich alleine beten?‘ Er sagte: ‚Wo befindest du dich? In der Wüste? Es gibt viele Moscheen.‘ Er sagte: ‚Ich bin in meinem Laden.‘ Er sagte: ‚Gehe an ihm vorbei zu anderen Moscheen.‘ Was nun jemanden betrifft, der Nabidh (einen Dattelwein) trinkt...“
(6) Im Kapitel: Über die Pflicht des Freitagsgebets, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Madscha 1/343. (7) In M ein Zusatz: „und sie wird wiederholt“. (8) In M: „durch ihre Bedeutung“. (9) In M fehlt das Wort. (10) Im Original steht: „Abu Bakr“. Das ist ein Fehler, denn Abu Bakr, der Diener al-Khallals, wurde im Jahr 285 n. H. geboren, er hat also Imam Ahmad nicht befragt und nichts von ihm gehört. (11) In A: „Ich hörte“.