rein äußerlich vorzunehmen. Das männliche Geschlecht ist eine Bedingung für die Verpflichtung zum Freitagsgebet und dessen Gültigkeit, denn das Freitagsgebet erfordert die Versammlung der Männer, und die Frau gehört nicht zu den Personen, die in den Versammlungen der Männer anwesend sein sollen. Dennoch ist es für sie gültig, da die Gemeinschaft für sie ebenfalls gültig ist; so pflegten die Frauen in der Gemeinschaft mit dem Propheten (saws) zu beten. Was die Geschlechtsreife betrifft, so ist sie nach der richtigen Ansicht im Madhhab und der Meinung der meisten Gelehrten ebenfalls eine Bedingung für die Verpflichtung zum Freitagsgebet und dessen Gültigkeit, da sie zu den Bedingungen der religiösen Verantwortlichkeit gehört, wie der Ausspruch des Propheten (saws) beweist: „Die Feder wurde von dreien aufgehoben: vom Kind, bis es die Geschlechtsreife erreicht“ (4). Einige unserer Gefährten erwähnten hinsichtlich des unterscheidungsfähigen Kindes eine andere Überlieferung, wonach es für ihn verpflichtend sei, basierend auf seiner Verantwortlichkeit. Darauf ist jedoch kein Verlass.
Abschnitt: Was die Anzahl von vierzig Personen betrifft, so ist es die bekannte Meinung im Madhhab, dass dies eine Bedingung für die Verpflichtung zum Freitagsgebet und dessen Gültigkeit ist. Dies wurde von Umar ibn Abd al-Aziz und Ubayd Allah ibn Abd Allah ibn Utba überliefert. Es ist die Lehrmeinung von Mālik und asch-Schāfiʿī. Von Aḥmad wurde überliefert, dass es erst ab fünfzig gültig ist, basierend auf dem, was Abū Bakr al-Najjād von ʿAbd al-Malik ar-Raqāschī überlieferte: Raja ibn Salama erzählte uns, Abbad ibn Abbad al-Muhallabī erzählte uns von Jafar ibn az-Zubayr von al-Qāsim von Abū Umāma, der sagte: Der Gesandte Allahs (saws) sagte: „Das Freitagsgebet ist für fünfzig Männer verpflichtend und für weniger als diese Anzahl nicht verpflichtend“ (5). Ebenso überlieferte er mit seiner Überlieferungskette von az-Zuhrī von Abū Salama, der sagte: Ich fragte Abū Huraira: Für wie viele Männer ist das Freitagsgebet verpflichtend? Er antwortete: Als die Gefährten des Gesandten Allahs (saws) fünfzig erreichten, hielt der Gesandte Allahs (saws) mit ihnen das Freitagsgebet ab. Von Aḥmad wurde zudem überliefert, dass es ab drei Personen gültig ist. Dies ist die Ansicht von al-Awzāʿī und Abū Thawr, da der Begriff „Gemeinschaft“ (Jamʿ) darauf zutrifft und somit die Gemeinschaft mit ihnen gültig ist, ebenso wie mit vierzig. Zudem sagte Allah, der Erhabene: {Wenn zum Gebet am Freitag gerufen wird, so eilt zum Gedenken Allahs} (6), und dies ist eine Form der Pluralbildung, die drei Personen einschließt. Abū Ḥanīfa sagte: Es ist ab vier Personen gültig.
(4) Die Identifizierung der Quelle wurde bereits in 2/50 dargelegt. (5) Herausgegeben von ad-Dāraqutnī im Kapitel über die Erwähnung der Anzahl für das Freitagsgebet, aus dem Buch des Freitagsgebets. Sunan ad-Dāraqutnī 2/4. Al-Haythamī schrieb es in Majmaʿ az-Zawāʾid at-Tabarānī in seinem großen Werk zu. Majmaʿ az-Zawāʾid 2/176. (6) Sure al-Jumuʿa, Vers 9.