Er sagte: Der Gesandte Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) sagte: „Wer am Freitag die rituelle Waschung (Wuḍūʾ) vollzieht, bei dem ist es gut und schön, und wer die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollzieht, für den ist die Ganzkörperwaschung besser.“ Überliefert von an-Nasāʾī und at-Tirmidhī (4), der sagte: Ein guter (Ḥasan) Hadith. Und von Abū Huraira, vom Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm): „Wer die rituelle Waschung vollzieht, diese ordnungsgemäß ausführt, dann zum Freitagsgebet kommt, zuhört und schweigt, dem wird vergeben, was zwischen diesem und dem (nächsten) Freitagsgebet liegt, sowie eine Zugabe von drei Tagen; und wer mit den Kieselsteinen spielt, der hat sich leichtfertig verhalten (Laghā).“ Dies ist eine übereinstimmend anerkannte Überlieferung (Muttafaq ʿalayh) (5). Zudem ist dies ein Konsens (Iǧmāʿ), da ʿUmar zu ʿUthmān sagte: „Welche Stunde ist das?“ Er antwortete: „Ich war heute beschäftigt und bin erst zu meiner Familie zurückgekehrt, als ich den Gebetsruf hörte, so habe ich nicht mehr als die rituelle Waschung vollzogen.“ Daraufhin sagte ʿUmar zu ihm: „Und die rituelle Waschung auch noch?“ Du weißt bereits, dass
= Und die zweite (Überlieferung): Überliefert von al-Bukhārī im Kapitel: „Über den Vorzug der Ganzkörperwaschung am Freitag...“ usw., im Kapitel „Uns berichtete Abū Nuʿaym...“ usw., im Kapitel „Gibt es für denjenigen, der das Freitagsgebet nicht besucht, eine Ganzkörperwaschung?“, und im Kapitel „Die Predigt auf der Kanzel“ aus dem Buch des Freitagsgebets (Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2/2, 4, 6, 12). Von Muslim im ersten Teil des Buches über das Freitagsgebet (Ṣaḥīḥ Muslim 2/579, 580). Ebenso überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über die Ganzkörperwaschung am Freitag“ aus dem Buch der rituellen Reinheit (Sunan Abī Dāwūd 1/83). Von at-Tirmidhī im Kapitel: „Über das, was zur Ganzkörperwaschung am Freitag berichtet wurde“ aus den Kapiteln des Freitagsgebets (ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/278). Von an-Nasāʾī im Kapitel: „Über das Gebot der Ganzkörperwaschung am Freitag“ und im Kapitel „Die Aufforderung des Imams in seiner Predigt zur Ganzkörperwaschung am Freitag“ aus dem Buch des Freitagsgebets (al-Muǧtabā 3/76, 86). Von Ibn Māǧah im Kapitel: „Über das, was zur Ganzkörperwaschung am Freitag berichtet wurde“ aus dem Buch der Verrichtung des Gebets (Sunan Ibn Māǧah 1/246). Von ad-Dārimī im Kapitel: „Über die Ganzkörperwaschung am Freitag“ aus dem Buch des Gebets (Sunan ad-Dārimī 1/361). Von Imam Mālik im Kapitel: „Über die Praxis bei der Ganzkörperwaschung am Freitag“ aus dem Buch des Freitagsgebets (al-Muwaṭṭaʾ 1/102). Von Imam Aḥmad im Musnad (1/15, 46, 2/3, 9, 35, 37, 41, 42, 48, 53, 55, 57, 64, 77, 78, 101, 105, 115, 120, 141, 145, 149). Und die dritte (Überlieferung): Überliefert von al-Bukhārī im Kapitel: „Gibt es für denjenigen, der das Freitagsgebet nicht besucht, eine Ganzkörperwaschung?...“ usw., aus dem Buch der Propheten, und im Kapitel „Uns berichtete Abū al-Yamān“ aus dem Buch der Propheten (Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2/6, 7, 4/215). Von Muslim im Kapitel: „Über Parfüm und den Zahnholzstab (Siwāk) am Freitag“ aus dem Buch des Freitagsgebets (Ṣaḥīḥ Muslim 2/582). Ebenso überliefert von Imam Aḥmad im Musnad (2/342). (4) Überliefert von at-Tirmidhī im Kapitel: „Über das, was zur rituellen Waschung am Freitag berichtet wurde“ aus den Kapiteln des Freitagsgebets (ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/282). Von an-Nasāʾī im Kapitel: „Über die Erlaubnis, die Ganzkörperwaschung am Freitag zu unterlassen“ aus dem Buch des Freitagsgebets (al-Muǧtabā 3/77). Ebenso überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel: „Über die Erlaubnis, die Ganzkörperwaschung am Freitag zu unterlassen“ aus dem Buch der rituellen Reinheit (Sunan Abī Dāwūd 1/86). Von ad-Dārimī im Kapitel: „Über die Ganzkörperwaschung am Freitag“ aus dem Buch des Gebets (Sunan ad-Dārimī 1/362). Von Imam Aḥmad im Musnad (5/8, 11, 15, 16, 22). (5) Die Takhrij-Referenz wurde bereits auf Seite 201 genannt. Ihr Wortlaut dort lautet: „Wer mit den Kieselsteinen spielt, der hat sich leichtfertig verhalten (Laghā).“