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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 23Abschnitt

Übersetzung · DE

Sie sagte: „Ich sage das nicht.“ Und weil das Gebet (25) des Betenden nur mit dem Gebet seines Imams verbunden ist, schadet das Vorhandensein einer Eigenschaft bei jemand anderem nicht, so wie ein ritueller Unreinheitszustand (Hadath) oder die Tatsache, dass er des Lesens unkundig (Ummi) ist. Es gibt eine Überlieferung von ihm: „Es ist zu wiederholen.“ Die korrekte Ansicht ist die erste.

Abschnitt: Wenn er den Frevel (Fisq) oder die Neuerung (Bid'a) seines Imams nicht kannte, bis er mit ihm gebetet hatte, so muss er es wiederholen. Dies hat er (Ahmad) explizit festgelegt. Ibn 'Aqil sagte: „Er muss es nicht wiederholen, da dies zu den Dingen gehört, die verborgen bleiben; es ähnelt somit dem Zustand desjenigen, der sich im Zustand der rituellen Unreinheit befindet oder eine Verunreinigung trägt.“ Die korrekte Ansicht ist, dass dies differenziert betrachtet werden muss: Wenn es sich um jemanden handelt, der seine Neuerung und seinen Frevel verbirgt, dann ist das Gebet hinter ihm gültig, basierend auf dem, was wir zu Beginn des Kapitels dargelegt haben. Wenn es sich jedoch um jemanden handelt, der dies offen zur Schau stellt, dann ist die Wiederholung hinter ihm verpflichtend, gemäß der Überlieferung, welche die Verpflichtung der Wiederholung hinter einem Neuerer (Mubtadi') besagt. Dies ist so, weil es sich um einen Aspekt handelt, der die Nachfolge (I'timam) untersagt, sodass Wissen und Nicht-Wissen darüber gleichgestellt sind, genau wie wenn er des Lesens unkundig (Ummi) wäre. Der Zustand der rituellen Unreinheit (Hadath) und die Verunreinigung (Najasah) sind Dinge, bei denen das Verborgensein sowohl für den Imam als auch für den hinter ihm Betenden (Ma'mum) vorausgesetzt wird, während dem Frevler (Fasiq) sein eigener Frevel nicht verborgen bleibt. Zudem ist die Wiederholung nur hinter demjenigen verpflichtend, der seine Neuerung öffentlich macht; dies ist kein Fall des Verborgenseins, im Gegensatz zu ritueller Unreinheit und Verunreinigung.

Abschnitt: Wenn er den Zustand des Imams nicht kannte und von ihm nichts offenbart wurde, was die Nachfolge (I'timam) untersagen würde, so ist das Gebet des hinter ihm Betenden (Ma'mum) gültig. Dies hat Ahmad explizit festgelegt, denn der Grundzustand bei den Muslimen ist die Unversehrtheit. Selbst wenn jemand hinter jemandem betet, an dessen Islam er zweifelt, so ist sein Gebet gültig, da der Anschein besagt, dass sich nur ein Muslim zur Führung des Gebets vordrängt.

Abschnitt: Was diejenigen betrifft, die in den Zweigfragen (Furu') anderer Meinung sind, wie die Anhänger von Abu Hanifa, Malik und al-Shafi'i, so ist das Gebet hinter ihnen gültig und nicht verpönt (Makruh). Dies hat Ahmad explizit festgelegt, denn die Gefährten (Sahaba), die Nachfolger (Tabi'in) und diejenigen nach ihnen haben stets hintereinander gebetet, trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten in den Zweigfragen. Dies ist also ein Konsens (Ijma'). Zudem ist derjenige, der anderer Meinung ist, entweder in seinem Bemühen (Ijtihad) richtig, dann hat er zwei Belohnungen: eine Belohnung [für sein Bemühen] und eine Belohnung für seine Richtigkeit; oder er irrt sich, dann hat er eine Belohnung für sein Bemühen, und ihn trifft keine Sünde für den Fehler, da ihm diese erlassen wurde.

Anmerkungen

(25) Im Original: „das Gebet“.

Arabisch (Quelle)

بِقَوْلِهم فَسَدَتِ الصَّلَاةُ. قال: لستُ أقولُ بهذا. ولأنَّ صَلَاتَه (٢٥) إنَّما تَرْتَبِطُ بِصَلاةِ إمامِه، فلا يَضُرُّ وُجُودُ مَعْنًى في غيرِه، كالحَدَثِ أو كَوْنِه أُمِّيًّا. وعنه: تُعَادُ. والصَّحِيحُ الأوَّلُ.

فصل: وإن لم يَعْلَمْ فِسْقَ إمامِهِ، ولا بِدْعَتَه، حتى صَلَّى معه، فإنَّه يُعِيدُ. نَصَّ عليه. وقال ابنُ عَقِيلٍ: لا إعادةَ عليه؛ لأنَّ ذلك ممَّا يَخْفَى، فأشْبَهَ المُحْدِثَ والنَّجِسَ. والصَّحِيحُ أنَّ هذا يُنْظَرُ فيه، فإن كان مِمَّنْ يُخْفِى بِدْعَتَهُ وفُسُوقَه، صَحَّتِ الصلاةُ خَلْفَه، لما ذَكَرْنَا في أوَّل المَسْأَلَةِ، وإن كان مِمَّنْ يُظْهِرُ ذلك، وَجَبَتِ الإِعادةُ خَلْفَه، على الرِّوَايَةِ التي تَقولُ بِوُجُوبِ إعادَتِها خَلْفَ المُبْتَدِعِ؛ ولأنَّه مَعْنًى يَمْنَعُ الائْتِمامَ، فاسْتَوَى فيه العِلْمُ وعَدَمُه, كما لو كان أُمِّيًّا، والحَدَثُ والنَّجاسةُ يُشْتَرَطُ خَفَاؤُهُما على الإِمامِ والمَأْمُومِ معا، ولا يَخْفَى على الفَاسِقِ فِسْقُ نَفْسِه، ولأنَّ الإِعادةَ إنَّما تَجِبُ خَلْفَ مَن يُعْلِنُ بِبِدْعَتِه، وليْس ذلك في مَظِنَّةِ الخَفاءِ، بِخِلافِ الحَدَثِ والنَّجاسَةِ.

فصل: وإنْ لم يَعْلَمْ حالَهُ ولم يَظْهَرْ منه ما يَمْنَعُ الائْتِمَامَ به، فصلاةُ المَأْمُومِ صَحِيحَةٌ. نَصَّ عليه أحْمدُ؛ لأنَّ الأصْلَ في المُسْلمين السَّلَامةُ. ولو صَلَّى خَلْفَ من يَشُكُّ في إسْلامِه، فصلاتُه صَحِيحَةٌ؛ لأن الظَّاهِرَ أنَّه لا يَتَقَدَّمُ للإِمامةِ إلَّا مُسْلِمٌ.

فصل: فأمَّا المُخَالِفُونَ في الفُرُوعِ كأصْحابِ أبى حَنيفةَ، ومالِكٍ، والشَّافِعِىِّ، فالصلاةُ خَلْفَهم صَحِيحَةٌ غيرُ مَكْرُوهَةٍ. نَصَّ عليه أحمدُ؛ لأنَّ الصَّحابةَ والتَّابِعِينَ، ومَن بَعْدَهم لم يَزَلْ بَعْضُهم يَأْتَمُّ بِبَعْضٍ، مع اخْتِلَافِهِم في الفُرُوعِ، فكان ذلك إجْماعًا، ولأنَّ المُخَالِفَ إمَّا أن يكونَ مُصِيبًا في اجْتِهَادِه،

Anmerkungen

(٢٥) في الأصل: "الصلاة".

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