der Prophet (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) dies zu tun pflegte. Der Imam ist in dieser und ähnlichen Angelegenheiten stärker dazu angehalten als andere, da er die Person ist, auf die die Blicke der Menschen gerichtet sind.
Abschnitt: Das Auftragen von Wohlgerüchen (18) ist empfohlen, ebenso wie der Gebrauch des Siwāk, aufgrund des Wortes des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm): „Die Ganzkörperwaschung am Freitag ist für jeden Volljährigen (Muḥtalim) verpflichtend, ebenso wie der Siwāk und das Auftragen von Wohlgeruch“ (19). Ibn ʿAbbās überlieferte, dass der Gesandte Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) sagte: „Dies ist ein Tag des Festes (ʿĪd), den Allāh für die Muslime festgelegt hat. Wer von euch zum Freitagsgebet kommt, der soll die Ganzkörperwaschung vollziehen; und wenn er Wohlgeruch hat, so soll er davon auftragen, und haltet am Siwāk fest“ (20). Es ist lobenswert, sich einzureiben und sich durch das Stutzen der Haare und das Beseitigen von Gerüchen zu reinigen, aufgrund seines Wortes (Frieden und Segen seien auf ihm): „Kein Mann vollzieht am Freitag die Ganzkörperwaschung, reinigt sich, so gut er kann, reibt sich mit seinem Öl ein oder trägt etwas vom Wohlgeruch seines Hauses auf, geht dann hinaus, ohne zwischen zwei Menschen zu drängen, betet dann, was für ihn vorgeschrieben ist, und hört dann schweigend zu, wenn der Imam spricht, ohne dass ihm das, was zwischen diesem und dem nächsten Freitag liegt, vergeben würde“ (21).
Abschnitt: Wenn er die Moschee betritt, ist es für ihn verpönt (makrūh), über die Nacken der Menschen zu steigen, aufgrund des Wortes des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm): „...ohne zwischen zwei Menschen zu drängen“. Und seine Aussage: „...und über den Nacken eines Muslims zu steigen und niemanden zu belästigen“ (22). Und seine Aussage über denjenigen, der kam und über die Nacken der Menschen [am Freitag] stieg (23): „Setz dich, denn du hast belästigt und (die Zeit) hinausgezögert“ (24). Es wurde vom Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) überliefert, dass er sagte: „Wer am Freitag über die Nacken der Menschen steigt, der macht sich eine Brücke zur Hölle.“ Überliefert von Abū Dāwūd und at-Tirmidhī (25), der sagte: Nein...
(18) In den Handschriften A und M: „und das Auftragen von Wohlgeruch“. (19) Die Takhrij-Referenz wurde bereits auf Seite 225 genannt. (20) Al-Haythamī führte dies gekürzt von Abū Huraira in Maǧmaʿ az-Zawāʾid 2/172 an. Al-Bayhaqī führte es ausführlich in as-Sunan al-Kubrā 3/243 an. (21) Die Takhrij-Referenz wurde bereits auf Seite 224 genannt. (22) Die Takhrij-Referenz wurde bereits auf Seite 196 genannt. (23) Fehlt in A und M. (24) Die Takhrij-Referenz wurde bereits auf Seite 167 genannt. (25) Wir haben dies bei Abū Dāwūd nicht gefunden; in Tuḥfat al-Aschrāf wurde es at-Tirmidhī und Ibn Māǧah zugeschrieben. Siehe Tuḥfat al-Aschrāf 8/393.