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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 232Abschnitt

Übersetzung · DE

…und das Übersteigen ihrer Nacken zulässig ist, weil es sich um einen Fall von Notwendigkeit handelt.

Abschnitt: Wenn er sich an einen Platz gesetzt hat und ihm dann ein Bedürfnis bewusst wird oder er [dringend] (29) die Gebetswaschung (Wuḍūʾ) benötigt, so darf er aufstehen und gehen. ʿUqba berichtete: „Ich betete hinter dem Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) in Medina das Nachmittagsgebet (ʿAṣr). Er sprach den Friedensgruß (Salām), stand dann eilig auf und stieg über die Nacken der Menschen bis zu den Gemächern einer seiner Frauen. Er sagte: ‚Mir ist etwas von einem Goldklumpen (Tibr) eingefallen, das wir bei uns haben, und ich mochte es nicht, dass es mich zurückhält, also habe ich die Aufteilung befohlen.‘“ (Überliefert von al-Buchārī (30)). Wenn er von seinem Sitzplatz aufsteht und dann zu ihm zurückkehrt, so hat er das größere Anrecht darauf, gemäß den Worten des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm): „Wer von seinem Sitzplatz aufsteht und dann dorthin zurückkehrt, der hat das größere Anrecht darauf.“ (31). Sein Urteil bezüglich des Übersteigens, um an seinen Platz zu gelangen, entspricht dem Urteil dessen, der vor sich eine Lücke sieht.

Abschnitt: Es ist ihm nicht gestattet, einen Menschen aufstehen zu lassen, um sich auf dessen Platz zu setzen, unabhängig davon, ob der Platz für eine bestimmte Person reserviert ist, die dort sitzt, oder ein Platz eines Sitzkreises (Ḥalqa) für jemanden, der dort lehrt, oder ein Sitzkreis für Rechtsgelehrte (32), in dem sie sich gegenseitig Wissen vermitteln, oder ob dies nicht der Fall ist; dies aufgrund der Überlieferung von Ibn ʿUmar, der sagte: Der Gesandte Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) hat verboten, dass

Anmerkungen

(29) Fehlt in M. (30) Im Kapitel: „Wer unter den Menschen betet und sich dann an ein Bedürfnis erinnert und über sie steigt“ aus dem Buch über den Gebetsruf (Adhān); im Kapitel: „Wenn ein Mann im Gebet an eine Sache denkt“ aus dem Buch über das Handeln im Gebet; im Kapitel: „Wer gerne das Almosen noch am selben Tag verteilen möchte“ aus dem Buch der Zakat; und im Kapitel: „Wer bei seinem Gehen aufgrund eines Bedürfnisses oder einer Absicht schnell ist“ aus dem Buch der Erlaubnis zum Eintreten. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/215, 2/84, 145, 8/76. Ebenso hervorgebracht von an-Nasāʾī im Kapitel: „Die Erlaubnis für den Imam, über die Nacken der Menschen zu steigen“ aus dem Buch der Unachtsamkeit (Sahw). al-Muǧtabā 3/70. Und von Imam Aḥmad in al-Musnad 4/7, 8. (31) In M mit dem Zusatz: „Überliefert von Muslim“. Ebenso hervorgebracht von Muslim im Kapitel: „Wenn er von seinem Sitz aufsteht und dann zurückkehrt, hat er das größere Anrecht darauf“ aus dem Buch des Friedens. Ṣaḥīḥ Muslim 4/1715. Und von Abū Dāwūd im Kapitel: „Wenn er von seinem Sitz aufsteht und dann zurückkehrt“ aus dem Buch der Etikette (Adab). Sunan Abī Dāwūd 2/563. Und von at-Tirmidhī im Kapitel: „Was überliefert wurde, wenn ein Mann von seinem Sitz aufsteht... usw.“ aus den Kapiteln der Etikette. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 10/210. Und von Ibn Māǧah im Kapitel: „Wer von seinem Sitz aufsteht und dann zurückkehrt, hat das größere Anrecht darauf“ aus dem Buch der Etikette. Sunan Ibn Māǧah 2/1224. Und von ad-Dārimī im Kapitel: „Wenn er von seinem Sitz aufsteht und dann dorthin zurückkehrt... usw.“ aus dem Buch der Erlaubnis zum Eintreten. Sunan ad-Dārimī 2/282. Und von Imam Aḥmad in al-Musnad 2/263, 283, 342, 389, 446, 447, 483, 527, 537, 3/32, 422. (32) In A und M: „Rechtsgelehrte“ (al-Fuqahāʾ).

Arabisch (Quelle)

وَتَخَطِّيهِم، جازَ؛ لأنَّه مَوْضِعُ حاجَةٍ.

فصل: إذا جَلَسَ في مَكانٍ، ثم بَدَتْ له حاجَةٌ، أو احْتاجَ إلى (٢٩) الوُضُوءِ، فله الخُرُوجُ. قال عُقْبَةُ: صَلَّيْتُ وَرَاءَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بالمَدِينَةِ العَصْرَ، فسَلَّمَ، ثم قامَ مُسْرِعًا، فتَخَطَّى رِقابَ النَّاسِ إلى حُجَرِ بعضِ نِسائِه. فقال: "ذَكَرْتُ شَيْئًا مِنْ تِبْرٍ عِنْدَنا، فكَرِهْتُ أن يَحْبِسَنِي، فأَمَرْتُ بِقِسْمَتِه". رَوَاهُ البُخَارِيُّ (٣٠)، فإذا قامَ من مَجْلِسِه، ثم رَجَعَ إليه، فهو أحَقُّ به، لقولِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ قَامَ من مَجْلِسِه، ثم رَجَعَ إلَيْهِ، فَهُوَ أحَقُّ بِهِ" (٣١). وحُكْمُه في التَّخَطِّي إلى مَوْضِعِه حُكْمُ من رَأى بين يَدَيْهِ فُرْجَةً.

فصل: وليس له أن يُقِيمَ إنْسَانًا ويَجْلِسَ في مَوْضِعِه، سَوَاءٌ كان المكانُ رَاتِبًا لِشَخْصٍ يَجْلِسُ فيه، أو مَوْضِعَ حَلْقَةٍ لمن يُحَدِّث فيها، أو حَلْقَةً للفُقَهَاءِ (٣٢) يَتَذَاكَرُونَ فيها، أو لم يَكُنْ؛ لما رَوَى ابنُ عمرَ، قال: نَهَى رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- أن

Anmerkungen

(٢٩) سقط من: م.(٣٠) في: باب من صلى بالناس فذكر حاجة فتخطاهم، من كتاب الأذان، وفى: باب يفكر الرجل في الشيء في الصلاة، من كتاب العمل في الصلاة، وفي: باب من أحب تعجيل الصدقة من يومها، من كتاب الزكاة، وفي: باب من أسرع في مشيه لحاجة أو قصد، من كتاب الاستئذان. صحيح البخاري ١/ ٢١٥، ٢/ ٨٤، ١٤٥، ٨/ ٧٦. كما أخرجه النسائي، في: باب الرخصة للإمام في تخطي رقاب الناس، من كتاب السهو. المجتبى ٣/ ٧٠. والإِمام أحمد، في: المسند ٤/ ٧، ٨.(٣١) في ازيادة: "رواه مسلم". وأخرجه مسلم، في: باب إذا قام من مجلسه ثم عاد فهو أحق به، من كتاب السلام. صحيح مسلم ٤/ ١٧١٥. وأبو داود، في: باب إذا قام من مجلسه ثم رجع، من كتاب الأدب. سنن أبي داود ٢/ ٥٦٣. والترمذي، في: باب ما جاء إذا قام الرجل من مجلسه. . . . إلخ، من أبواب الأدب. عارضة الأحوذي ١٠/ ٢١٠. وابن ماجه، في: باب من قام من مجلسه فرجع فهو أحق به، من كتاب الأدب. سنن ابن ماجه ٢/ ١٢٢٤. والدارمي، في: باب إذا قام من مجلسه ثم رجع إليه. . . إلخ، من كتاب الاستئذان. سنن الدارمي ٢/ ٢٨٢. والإِمام أحمد، في: المسند ٢/ ٢٦٣، ٢٨٣، ٣٤٢، ٣٨٩، ٤٤٦، ٤٤٧، ٤٨٣، ٥٢٧، ٥٣٧، ٣/ ٣٢، ٤٢٢.(٣٢) في أ، م: "الفقهاء".

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