Abschnitt: Es ist verpönt, das Gebet in der für den Herrscher abgetrennten Nische (Maqsura) zu verrichten, wenn diese bewacht wird. Dies hat Ahmad explizit so festgelegt. Es wird von Ibn Umar überliefert, dass er, wenn das Gebet anbrach und er sich in der Maqsura befand, diese verließ. Al-Ahnaf, Ibn Muhayriz, as-Schaʿbi und Ishaq betrachteten dies ebenfalls als verpönt. Anas, al-Hasan, al-Husayn, al-Qasim, Salim und Nafiʿ hingegen sahen es als zulässig an, da sie ein Teil des Gemeinschaftsgebetsraums (Jamiʿ) ist und das Gebet darin somit nicht verpönt sei, wie im restlichen Teil der Moschee. Die Begründung für die erste Ansicht ist, dass die Menschen am Gebet darin gehindert werden, weshalb sie (42) einem widerrechtlich angeeigneten Eigentum (Maghsūb) gleichkommt und dies deshalb als verpönt gilt. Wenn sie hingegen nicht bewacht wird, ist es möglich, dass das Gebet darin nicht als verpönt gilt, da die Ähnlichkeit zur widerrechtlichen Aneignung fehlt. Es ist aber auch möglich, dass es dennoch als verpönt gilt, da sie die Gebetsreihen unterbricht und somit dem Raum zwischen den Säulen ähnelt. Über Ahmad gibt es unterschiedliche Überlieferungen bezüglich der ersten Reihe; so sagte er an einer Stelle: Es ist die Reihe, die an die Maqsura angrenzt, da die Maqsura bewacht wird. Er sagte auch: Ich weiß nicht, ob die erste Reihe diejenige ist, die das Minbar unterbricht, oder diejenige, die darauf folgt. Das Korrekte ist, dass es diejenige ist, die das Minbar unterbricht, da sie in Wirklichkeit die erste ist; wäre die erste Reihe die dahinter liegende, würde dies (43) dazu führen, dass der Platz direkt am Imam leer bliebe. Zudem pflegten die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) in dessen Nähe zu stehen, und wenn die erste Reihe hinter dem Minbar läge, würden sie dort stehen.
Abschnitt: Für jemanden, der an einem Freitag schläfrig wird, ist es empfehlenswert, seinen (44) Platz zu wechseln, gemäß der Überlieferung von Ibn Umar, der sagte: Ich hörte den Gesandten Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) sagen: „Wenn einer von euch am Freitag an seinem Sitzplatz schläfrig wird, so soll er sich auf einen anderen Platz begeben.“ Überliefert von Abū Masʿūd Aḥmad ibn al-Furāt (46) in seinen „Sunan“ sowie von Imam Ahmad in seinem „Musnad“ (47). Dies gilt, weil ein Wechsel seines Sitzplatzes die Schläfrigkeit von ihm abwendet.
= Imam Ahmad in seinem: al-Musnad 5/11. (42) Aus M ausgefallen. (43) In M: „li-afḍā“ (was dazu führen würde). (44) Im Original: „min“ (von). (45) Aus A ausgefallen. Ein Fehler bei der Übertragung. (46) Abū Masʿūd Aḥmad ibn al-Furāt ibn Ḫālid aḍ-Ḍabbī ar-Rāzī, einer der großen Bewahrer (Ḥuffāẓ) der Hadith-Wissenschaft; es wird berichtet, dass er zahlreiche Bücher zum Thema Muṣannaf und Musnad verfasst hat. Er verstarb im Jahr 258 n. H. Tārīḫ at-Turāṯ al-ʿArabī 1/1/261. (47) Hervorgebracht von at-Tirmidhī in: „Kapitel: Was darüber überliefert wurde, wenn jemand am Freitag schläfrig wird... usw.“ aus den Kapiteln über den Freitag. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 2/316. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 2/22, 32, 135.