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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 261Abschnitt

Übersetzung · DE

Es wurde überliefert, dass er Abū Masʿūd als Stellvertreter einsetzte, welcher dann mit ihnen in der Moschee betete.

Abschnitt: Sollte ein Entschuldigungsgrund vorliegen, der das Hinausgehen verhindert – etwa Regen, Furcht oder Ähnliches –, so beten sie in der Hauptmoschee [Ǧāmiʿ], wie Abū Huraira überlieferte, dass es sie an einem Festtag regnete und der Prophet – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – das Festgebet daraufhin mit ihnen in der Moschee verrichtete. Dies überlieferten Abū Dāwūd und Ibn Māǧah (5).

Abschnitt: Es ist empfehlenswert [mustaḥabb], sich nach dem Morgengebet [Ṣubḥ] früh zum Festgebet zu begeben, mit Ausnahme des Imams; dieser kommt erst zur Zeit des Gebets, da der Prophet – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – dies so zu tun pflegte. Abū Saʿīd sagte: „Der Prophet – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – pflegte am Tag des Festes des Fastenbrechens [al-Fiṭr] und des Opferfestes [al-Aḍḥā] zum Gebetsplatz hinauszugehen, und das Erste, womit er begann, war das Gebet.“ Dies überlieferte Muslim (6). Zudem wird der Imam erwartet und wartet selbst nicht. Sollte er zum Gebetsplatz kommen und sich an einen Ort setzen, der von den Menschen verdeckt ist, so ist dies unbedenklich. Mālik sagte: „Es ist die etablierte Sunna, dass der Imam sein Haus erst dann verlässt, wenn er gerade noch rechtzeitig seinen Gebetsplatz erreicht, zu einer Zeit, in der das Gebet bereits erlaubt ist.“ Für alle anderen hingegen ist es empfehlenswert, früh zu kommen und sich in die Nähe des Imams zu begeben, damit sie den Lohn für das frühe Erscheinen, das Warten auf das Gebet und die Nähe zum Imam erlangen, ohne dabei über die Nacken der Menschen zu steigen oder jemanden zu belästigen. ʿAṭāʾ ibn as-Sāʾib sagte: „ʿAbd ar-Raḥmān ibn Abī Lailā und ʿAbdallāh ibn Maʿqil (7) verrichteten das Morgengebet am Festtag in ihrer Kleidung, begaben sich dann hastig zum Gebetsplatz [Ǧabbāna], wobei einer von ihnen den Takbīr [Gott-ist-am-größten-Ruf] sprach und der andere den Tahlīl [Es-gibt-keinen-Gott-außer-Gott-Ruf].“ Von Ibn ʿUmar wurde überliefert, dass er nicht hinauszog, bis die Sonne aufgegangen war.

Anmerkungen

(5) Ausgegeben von Abū Dāwūd im „Kapitel: Man betet mit den Menschen das Festgebet in der Moschee an einem Regentag“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/264. Und von Ibn Māǧah im „Kapitel: Was über das Festgebet in der Moschee bei Regen überliefert wurde“ aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Māǧah 1/416. (6) Im „Ersten Buch der beiden Festgebete“. Ṣaḥīḥ Muslim 2/605. Ebenso ausgegeben von al-Buḫārī im „Kapitel: Das Hinausgehen zum Gebetsplatz ohne Minbar“ aus dem Buch der beiden Festgebete. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 2/22. Von an-Nasāʾī im „Kapitel: Dass der Imam den Menschen bei der Predigt sein Gesicht zuwendet“ aus dem Buch der beiden Festgebete. al-Muǧtabā 3/153. Und von Ibn Māǧah im „Kapitel: Was über die Predigt bei den beiden Festen überliefert wurde“ aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Māǧah 1/409. (7) Abū al-Walīd ʿAbdallāh ibn Maʿqil ibn Muqarrin al-Muzanī al-Kūfī, vertrauenswürdig [ṯiqah] unter den vorzüglichen Tābiʿūn, starb in den achtziger Jahren [nach der Hidschra] in Basra. Tahḏīb at-Tahḏīb 6/40, 41.

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