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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 263Abschnitt

Übersetzung · DE

am Tag des Festes des Fastenbrechens. Er sagte: „Was ist mit den Leuten?“ Es wurde ihm geantwortet: „Sie sprechen den Takbīr.“ Er entgegnete: „Sind die Leute etwa verrückt geworden?“ (13) Und Ibrāhīm sagte: „Das tun nur die Weber.“ Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass dies die Handlung der Gefährten ist, die wir bereits erwähnt haben – Gott wohlgefallen mit ihnen – sowie deren Aussage. Nāfiʿ sagte: „Ibn ʿUmar pflegte am Festtag sowohl beim Opferfest als auch beim Fest des Fastenbrechens den Takbīr zu sprechen, und er sprach ihn mit erhobener Stimme.“ (14) Abū Ǧamīla (15) sagte: „Ich sah ʿAlī – Gott wohlgefallen mit ihm – wie er am Festtag hinauszog und fortwährend den Takbīr sprach, bis er den Gebetsplatz erreichte.“ (16) Was Ibn ʿAbbās betrifft, so pflegte er zu sagen: „Sie sprechen den Takbīr zusammen mit dem Imam, aber sie sprechen ihn nicht alleine.“ Dies widerspricht jedoch deren Rechtsschule. Wenn dies feststeht, so spricht man den Takbīr, bis man den Gebetsplatz erreicht, aufgrund dessen, was wir von ʿAlī – Gott wohlgefallen mit ihm – und anderen überlieferten. al-Athram sagte: „Abū ʿAbdallāh wurde bezüglich des lauten Sprechens des Takbīr bis zum Erreichen des Gebetsplatzes gefragt, oder ob es bis zum Hinausgehen des Imams gelte? Er antwortete: ‚Bis man den Gebetsplatz erreicht.‘“ Der Qāḍī sagte: „Es gibt dazu eine weitere Überlieferung: Bis der Imam hinausgeht.“

Abschnitt: Es ist unbedenklich, wenn Frauen am Festtag zum Gebetsplatz hinausgehen. Ibn Ḥāmid sagte: „Dies ist empfehlenswert.“ Es wurde von Abū Bakr und ʿAlī – Gott wohlgefallen mit beiden – überliefert, dass sie sagten: „Es ist eine Pflicht für jede Frau, die einen Gürtel [niṭāq] trägt, zu den beiden Festen hinauszugehen.“ (17) Ibn ʿUmar pflegte alle seine Familienangehörigen, die dazu in der Lage waren, zu den beiden Festen hinausgehen zu lassen (18). Umm ʿAṭīya überlieferte, dass sie sagte: „Der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – befahl uns, sie hinauszuführen in...“

Anmerkungen

(13) Ausgeführt von Ibn Abī Schaiba, im „Kapitel: Über den Takbīr beim Hinausgehen zum Festgebet“ aus dem Buch der Gebete. Muṣannaf Ibn Abī Schaiba 2/165. (14) Ausgeführt von ad-Dāraqutnī im „Ersten Buch der beiden Festgebete“. Sunan ad-Dāraqutnī 2/45. Und al-Baihaqī im „Kapitel: Der Takbīr in der Nacht des Fastenbrechens und am Tag des Fastenbrechens... usw.“ aus dem Buch des Festgebets. as-Sunan al-Kubrā 3/279. (15) Abū Ǧamīla Maisara ibn Yaʿqūb at-Ṭahwī al-Kūfī, der Fahnenträger von ʿAlī, ist vertrauenswürdig [thiqa]. Tahḏīb at-Tahḏīb 10/387. (16) Ausgeführt von ad-Dāraqutnī im „Ersten Buch der beiden Festgebete“. Sunan ad-Dāraqutnī 2/44. (17) Ausgeführt von ihnen beiden durch Ibn Abī Schaiba, im „Kapitel: Wer die Erlaubnis zum Hinausgehen der Frauen zu den beiden Festen erteilte“ aus dem Buch der Gebete. Muṣannaf Ibn Abī Schaiba 2/182. (18) Ausgeführt von Ibn Abī Schaiba, im „Kapitel: Wer die Erlaubnis zum Hinausgehen der Frauen zu den beiden Festen erteilte“ aus dem Buch der Gebete. Muṣannaf Ibn Abī Schaiba 2/182.

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