Aḥmad sagte, dass dies erlaubt, aber nicht empfehlenswert sei. an-Nachaʿī und Yaḥyā al-Anṣārī empfanden dies als verpönt [karīh] und sagten: „Wir kennen es nicht, dass Frauen bei uns an den beiden Festtagen hinausgehen.“ Auch Sufyān und Ibn al-Mubārak empfanden dies als verpönt. Die Gelehrten der Vernunftlehre [Ahl ar-raʾy] gestatteten es den älteren Frauen, betrachteten es jedoch für junge Frauen als verpönt, wegen der Versuchung [Fitna], die in ihrem Hinausgehen liegt, und wegen der Aussage von ʿĀʾischa – Gott habe Wohlgefallen an ihr –: „Wenn der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – gesehen hätte, was die Frauen eingeführt haben, hätte er ihnen den Zugang zu den Moscheen verwehrt, so wie den Frauen der Kinder Isrāʾīls der Zugang verwehrt wurde“ (24). Die Sunna des Gesandten Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – hat jedoch mehr Anrecht darauf, befolgt zu werden, und die Aussage von ʿĀʾischa bezieht sich spezifisch auf jene, die Neuerungen eingeführt haben, nicht auf andere. Es besteht kein Zweifel, dass es für solche [Frauen, die Unruhe stiften] verpönt ist, hinauszugehen. Es ist jedoch für Frauen empfehlenswert, hinauszugehen, ohne parfümiert zu sein und ohne Kleidung zu tragen, die Aufmerksamkeit erregt [Schuhra] oder prunkvoll ist, und sie sollen auch nicht in abgenutzter Alltagskleidung hinausgehen, gemäß der Aussage des Gesandten Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm –: „Sie sollen bescheiden und einfach [tafilāt] hinausgehen“ (25). Sie sollen sich nicht unter die Männer mischen, [sondern abseits von ihnen stehen] (26).
302 - Problem; er sagte: „Wenn die Zeit für das Gebet gekommen ist, tritt der Imam vor und betet mit ihnen zwei Rakʿa.“
Es gibt keinen Dissens unter den Gelehrten darüber, dass das Festgebet mit dem Imam zwei Rakʿa umfasst. Dies ist von dem Propheten – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – in einer Weise überliefert, die den Grad der mutawātir [allgemein bekannt] erreicht, dass er das Festgebet mit zwei Rakʿa verrichtete. Die Imame nach ihm handelten ebenso bis zu unserer Zeit, und wir wissen von niemandem, der anders gehandelt hätte, noch gab es hierüber einen Dissens. ʿUmar – Gott habe Wohlgefallen an ihm – sagte: „Das Festgebet besteht aus zwei Rakʿa, vollständig und nicht verkürzt, gemäß der Zunge eures Propheten – Gottes Segen und Heil seien auf ihm –, und derjenige, der lügt, ist verloren“ (1). Sein Ausdruck „die Zeit für das Gebet ist gekommen“ [ḥallat aṣ-ṣalāh] lässt zwei Bedeutungen zu: Die erste ist, dass es bedeutet, wenn dessen Zeit eingetreten ist.
(24) Ausgeführt von al-Buchārī im „Kapitel: Wenn die Leute auf das Aufstehen des wissenden Imams warten“ aus dem Buch des Gebetsrufs. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/219. Und Muslim im „Kapitel: Das Hinausgehen der Frauen zu den Moscheen... usw.“ aus dem Buch des Gebets. Ṣaḥīḥ Muslim 1/329. Und Imam Mālik im „Kapitel: Was über das Hinausgehen der Frauen zu den Moscheen überliefert wurde“ aus dem Buch der Gebetsrichtung [Qibla]. al-Muwaṭṭaʾ 1/198. Und at-Tirmidhī erwähnte es im „Kapitel: Was über das Hinausgehen der Frauen zu den beiden Festen überliefert wurde“ aus den Kapiteln über die beiden Feste. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 3/10. (25) Die Ausführung wurde bereits auf Seite 39 genannt. (26) Im Original [A] ausgefallen. (1) Die Ausführung wurde bereits auf Seite 115 genannt.